Hallo zusammen,
kennt sich hier jemand vielleicht im Bereich Bibliotheks/Medien Recht aus und kann mir weiterhelfen?
Zurzeit schreibe ich an meiner Bachelorarbeit, welche sich mit dem Thema Gaming in Bibliotheken befasst. Dabei möchte ich gerne folgende Fragen beantworten:
- Müssen Bibliotheken einen Lizenzvertrag mit beispielsweise Microsoft erstellen, wenn diese Spiele und Konsolen öffentlich in Form eines Gaming-Angebotes für Kinder und Jugendliche anbieten?
- Ist es Bibliotheken überhaupt erlaubt, eine öffentliche Konsolennutzung (Beispielsweise: Xbox One, PlayStation 4, Nintendo Switch) in Form eines Gaming Angebotes für Kinder und Jugendliche anzubieten?
- Hat die Bibliothek überhaupt die Berechtigung diese Inhalte anzubieten?
Kann mir jemand möglicherweise Literatur/Links empfehlen, oder mit Recherche-Tipps weiterhelfen? Damit wäre mir sehr geholfen.
Es sollte noch erwähnt werden, dass öffentliche Bibliotheken keine Gewinnerzielung mit solch einem Angebot erzielen möchten. Lediglich die Medien- und Informationskompetenz der Kinder und Jugendlichen soll durch solche Angebote weiter ausgebaut und verbessert werden. Selbstverständlich dienen diese Angebote auch der Unterhaltung um eventuell mehr Nutzer an eine Bibliothek zu binden. (Es fallen nur Kosten in höhe von 2-3€ an, wenn die Spiele für den privaten Gebrauch entliehen werden)
Ich habe unter anderem schon folgendes durchforstet:
- die Rechtsdatenbank "Beck-Online", aber leider mit minderem Erfolg.
- Brüggemann: Urheberrechtlicher Schutz von Computer- und Videospielen, in CR 2015
- Heinemeyer/ Nordmeyer: Super Marios ..., in CR 2013
- Czychowski: Der BGH und Computerspiele, in GRUR 2017
Diese "Gaming-Angebote" finden schon seit längerer Zeit in Bibliotheken statt, doch nirgendwo ist etwas über die rechtliche Grundlage in Bibliotheken zu finden.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Mfg,
Jonas
kennt sich hier jemand vielleicht im Bereich Bibliotheks/Medien Recht aus und kann mir weiterhelfen?
Zurzeit schreibe ich an meiner Bachelorarbeit, welche sich mit dem Thema Gaming in Bibliotheken befasst. Dabei möchte ich gerne folgende Fragen beantworten:
- Müssen Bibliotheken einen Lizenzvertrag mit beispielsweise Microsoft erstellen, wenn diese Spiele und Konsolen öffentlich in Form eines Gaming-Angebotes für Kinder und Jugendliche anbieten?
- Ist es Bibliotheken überhaupt erlaubt, eine öffentliche Konsolennutzung (Beispielsweise: Xbox One, PlayStation 4, Nintendo Switch) in Form eines Gaming Angebotes für Kinder und Jugendliche anzubieten?
- Hat die Bibliothek überhaupt die Berechtigung diese Inhalte anzubieten?
Kann mir jemand möglicherweise Literatur/Links empfehlen, oder mit Recherche-Tipps weiterhelfen? Damit wäre mir sehr geholfen.
Es sollte noch erwähnt werden, dass öffentliche Bibliotheken keine Gewinnerzielung mit solch einem Angebot erzielen möchten. Lediglich die Medien- und Informationskompetenz der Kinder und Jugendlichen soll durch solche Angebote weiter ausgebaut und verbessert werden. Selbstverständlich dienen diese Angebote auch der Unterhaltung um eventuell mehr Nutzer an eine Bibliothek zu binden. (Es fallen nur Kosten in höhe von 2-3€ an, wenn die Spiele für den privaten Gebrauch entliehen werden)
Ich habe unter anderem schon folgendes durchforstet:
- die Rechtsdatenbank "Beck-Online", aber leider mit minderem Erfolg.
- Brüggemann: Urheberrechtlicher Schutz von Computer- und Videospielen, in CR 2015
- Heinemeyer/ Nordmeyer: Super Marios ..., in CR 2013
- Czychowski: Der BGH und Computerspiele, in GRUR 2017
Diese "Gaming-Angebote" finden schon seit längerer Zeit in Bibliotheken statt, doch nirgendwo ist etwas über die rechtliche Grundlage in Bibliotheken zu finden.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Mfg,
Jonas
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