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Führungszeugnis Ausbildung

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    #31
    [quote=inthy]
    Zitat von JaniNorthSide
    meine Freundin musste auch Führungszeugnis und ärztliches Artest vorlegen um zum Exam zugelassen zu werden.
    Ich hab auch ein Staatsexamen, musste da aber nichts vorlegen. Lediglich zum Ref eine Urinprobe, bei der es aber eher um Krankheiten geht. Examen also nicht gleich Examen.

    Zitat von floo1337
    Ich hab nichts bekommen damals. Waren fast 30std. vergangen bei ner kleinen tüte, gemischt. Kein Eintrag, nichts.
    War einfach dumm und hab nicht drann gedacht dass es "erst" 30std. her ist. Ansonsten einfach die Finger vom Autoschlüssel lassen wenn man mal einen ballern will. Lieber dann mitm Rollbrett cruisen.

    Ist ja auch richtig so. Nach 30h ist es niemals mehr aktiv im Blut, hat keine Auswirkung auf deine Fahrweise. Blöderweise sind die Abbauprodukte immer noch nachweisbar. Da gibt es dann auch Grenzwerte (

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      #32
      Na dann belehre mich eines besseren. Sind alles Infos, die ich so von Leuten bekommen habe, die das ganze bereits durchgemacht haben, von Anwälten, von Polizisten.

      Q1: http://www.verkehrslexikon.de/Module/FECannabisCOOH.php
      Q2: http://www.gruene-hilfe.de/2012/05/29/nachweiszeiten-von-thc/

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        #33
        ist ja nicht so als wüsste er nicht was er da tut

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          #34
          In den Grundzügen magst du sicherlich recht haben, auch wenn es sich sehr komisch anhört mit deinem "aktiv" im Blut. Deine Werte sind natürlich absurd, wobei ich einfach davon ausgehe, dass du nanogramm statt miligramm meinst. Der Grenzwert bei Cannabis liegt bei 1 ng/ml.

          Wird der Wert überschritten, kriegst du die VOWi gem. §24a StVG (1 Monat FV, 528,50€). Hast du den 24a schon mal hingelegt, kann es durchaus sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde das Bußgeld und das FV verdoppelt.

          Legst du nen normalen 24a hin, wird die Fahrerlaubnisbehörde natürlich hellhörig, aber läd dich nicht automatisch beim ersten Mal zur MPU vor, bei der du dann 6 Monate in regelmäßigen Abständen zum Pinkeln kommen darfst, um nachzuweisen, dass du nicht mehr konsumierst.

          Wenn du natürlich schon mehrmals aufgfallen bist oder der Polizist nicht noch extra was dazu schreibt, passiert beim ersten Mal nichts weiter außer das Bußgeld und das FV.

          Wie überall gibt es Ausnahmen, aber das sollte die Regel sein.

          Wie es bei Ausfallerscheinungen aussieht hab ich ja schon vorher geschrieben. Da kommt der komplette Ratenschwanz mit Sicherstellung Führerschein, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist etc. blabla

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            #35
            Zitat von schmierkind
            Die Generation, welche in deutschen Altenheimen wohnt, ist sicher in ihrem Leben ohne moralische Schuld geblieben..
            ... mit den Missstände, welche in unseren Altenheimen vorhanden sind, bekommt die Generation das Karma zu spüren ... ?

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              #36
              Zitat von norman normal
              In den Grundzügen magst du sicherlich recht haben [...]
              +

              Zitat von norman normal
              hör doch bitte auf so einen schwachsinn zu verzapfen


              Oh WOW! Richtigen Schwachsinn habe ich verzapft! Habe mich bei der Einheit getäuscht! :mond: Ansonsten sagen wir genau das gleiche. Bezüglich der Werte, Strafen, Konsequenzen und Fahrerlaubnisbehörde. Ab wann genau man zum regelmäßigen Pinkeln eingeladen wird, hängt dann auch vom THC-COOH wert ab, oder ist das auch Schwachsinn?

              Mit "aktiv" im Blut meine ich logischerweise das allseits bekannte breit sein. Das ist ja wohl 1 Tag nach dem Joint nicht mehr der Fall (>1ng/ml), ergo kann man dann auch wieder ans Steuer, oder nicht? Dafür gibt es ja diesen Grenzwert, der darüber entscheidet, ob man fahren darf, oder eben nicht.

              Und beim Kumpel des TE muss dieser Wert überschritten worden sein (Ergo ist er breit gefahren), sonst hätte es ja nicht solche Konsequenzen nach sich gezogen.

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                #37
                Zitat von inthy
                Zitat von norman normal
                In den Grundzügen magst du sicherlich recht haben [...]
                +

                Zitat von norman normal
                hör doch bitte auf so einen schwachsinn zu verzapfen


                Oh WOW! Richtigen Schwachsinn habe ich verzapft! Habe mich bei der Einheit getäuscht! :mond: Ansonsten sagen wir genau das gleiche. Bezüglich der Werte, Strafen, Konsequenzen und Fahrerlaubnisbehörde. Ab wann genau man zum regelmäßigen Pinkeln eingeladen wird, hängt dann auch vom THC-COOH wert ab, oder ist das auch Schwachsinn?

                Mit "aktiv" im Blut meine ich logischerweise das allseits bekannte breit sein. Das ist ja wohl 1 Tag nach dem Joint nicht mehr der Fall (>1ng/ml), ergo kann man dann auch wieder ans Steuer, oder nicht? Dafür gibt es ja diesen Grenzwert, der darüber entscheidet, ob man fahren darf, oder eben nicht.

                Und beim Kumpel des TE muss dieser Wert überschritten worden sein (Ergo ist er breit gefahren), sonst hätte es ja nicht solche Konsequenzen nach sich gezogen.
                Okay ich habe keine Ahnung von der Materie und du hast recht.

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                  #38
                  Das Problem ist doch, dass es keinen wirklichen Grenzwert gibt. Hast du iwas thc-mäßiges im Blut, musst du zur mpu. Ich hsb früher immer mind 2 Tage gewartet.

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                    #39
                    Zitat von michi
                    Das Problem ist doch, dass es keinen wirklichen Grenzwert gibt. Hast du iwas thc-mäßiges im Blut, musst du zur mpu. Ich hsb früher immer mind 2 Tage gewartet.
                    ? Lies vielleicht nochmal die letzten Seiten. Das stimmt nämlich nicht, wie bereits mehrfach erwähnt. Zur MPU geht es nicht direkt, da muss schon der Grenzwert überschritten und auch der metabolisierte THC-COOH Wert zu hoch sein, und so auf regelmäßigen Konsum schließen.

                    Zitat von norman normal
                    In den Grundzügen magst du sicherlich recht haben, auch wenn es sich sehr komisch anhört mit deinem "aktiv" im Blut. Deine Werte sind natürlich absurd, wobei ich einfach davon ausgehe, dass du nanogramm statt miligramm meinst. Der Grenzwert bei Cannabis liegt bei 1 ng/ml.
                    +

                    Somit kann bei Blutproben, die nur wenige Stunden nach dem letzten Konsum abgenommen wurden, ab einer THC-COOH-Konzentration von 150 ng/ml ein regelmäßiger Konsum als gesichert angesehen werden. Wird die Blutprobe dagegen aufgrund der Aufforderung durch die Straßenverkehrsbehörde entnommen, so ist von regelmäßigem Konsum auszugehen, sobald eine Konzentration von mindestens 75 ng/ml THC-COOH im Blut nachgewiesen wird. Bei der Festlegung des Grenzwertes von 75 ng/ml wurde die Halbwertszeit dieses Metaboliten berücksichtigt

                    Zitat von norman normal
                    Okay ich habe keine Ahnung von der Materie und du hast recht.
                    Und das habe ich jetzt wo behauptet? Warum legst du mir Worte in den Mund? Warum bist du so mad und kannst nicht ganz einfach normal hier diskutieren und Informationen austauschen?

                    Ich mache dich lediglich darauf aufmerksam, dass du meinst ich schreibe Schwachsinn, dann aber meine Aussagen halbwegs bestätigst, paraphrasierst und mir sogar "in den Grundzügen Recht gibst". Abgesehen von meinem Patzer mit den Einheiten, hast du keine meiner "schwachsinnigen" Aussagen sinnvoll und konstruktiv revidiert, worum ich dich gebeten habe, möchte nämlich wissen, wo ich mich irre. Mehr als flamen is wohl bei dir nicht drin? Ich weiß schon woher meine Abneigung gegen euch kommt, wenn du direkt die beleidigte Leberwurst spielst. Biste so mett, weil du nicht erkannt hast, dass ich dir trotz deiner schlechten Flames hier ein Kompliment zu deiner Pizza gemacht habe, du aber nicht in der Lage bist, da drüber zu stehen?

                    Komm, überrasch mich doch mal und bring jetzt noch was konstruktives, was dem TE (und seinem Kumpel) hilft.

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                      #40
                      Denkst du dem TE wird hier noch geholfen? Der Zug ist doch schon lange abgefahren. Das Problem ist, dass du ein Paragraphenreiter bist und dir das Zeug erzählen lässt oder auf irgendwelchen Internetseiten liest. Das ist Theorie wovon die Hälfte in der Praxis einfach nicht zutrifft. Und das ist der Unterschied. Mehr möchte und kann ich im Moment auch nicht mehr dazu sagen, da mir das Detailwissen ebenfalls noch fehlt. In 3 Wochen hab ich den Lehrgang hinter mir, dann kann ich dir alles bis ins letzte Detail erklären ;)

                      Wenn ich deine Aussage als "Schwachsinn" abgestempelt habe, tut es mir leid. War wie gesagt, nicht ganz richtig.

                      Bei der Pizza war ich mad, ja, dachte das war Ironie.

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                        #41
                        Ja dann freue ich mich auf mehr Insight nach deinem Lehrgang. Da ich selbst kein Cop bin, kann ich mein Wissen leider nur von Internetseiten und Bekannten hernehmen, freue mich deswegen über dein Praxiswissen (Klingt schon wieder ironisch, ist aber ernst gemeint). Der TE hatte ja im übrigen noch gefragt, ob sein Kollege jetzt noch was unternehmen kann, vielleicht kannst da ja noch helfen.

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                          #42
                          könntet ihr euren machtkampf bitte intern ausfechten? es interessiert wirklich keinen.

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                            #43
                            Zitat von DerEchteLego
                            könntet ihr euren machtkampf bitte intern ausfechten? es interessiert wirklich keinen.
                            hat für rm-verhätlnisse doch ein ziemlich zivilisiertes ende genommen.

                            davon mal abgesehen dass beide content geliefert haben - im gegensatz zu dir. deine meinung interessiert übrigens (auch) keinen.

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