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Kann neuer Arbeitgeber das alte Gehalt einsehen?

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    Kann neuer Arbeitgeber das alte Gehalt einsehen?

    Mahlzeit,

    da sich hier ja auch einige Personaler tummeln, mal ne kurze Frage:

    Kann ein neuer Arbeitgeber bei Jobwechsel im laufenden Jahr das alte Gehalt herausfinden bzw. bekommt er durch Elstam o.Ä. Einsicht?

    Grüße

    #2

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      #3

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        #4
        nein kann er nicht

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          #5
          Einsicht bekommt er keine, jedoch könnte es dazu kommen, dass er dich bittet gewisse Unterlagen einzureichen, wo das ersichtlich wird. Wenn du beispielsweise innerhalb des Jahres wechselst.

          Siehe hier.

          zB relevant für die Krankenkasse.

          Der (meiner unmaßgeblichen Meinung nach) einzige zuverlässige Indikator ist der Versichertenstatus. Wenn man demnach in der GKV pflichtversichert ist, kann man kein Gehalt bezogen haben, das über der Grenze liegt, ab der man freiwillig versichert wäre.
          Falls du dir irgendwelche Gedanken machst, weil du etwas gelogen hast bei der Frage im Gespräch: Die Frage ist nicht erlaubt und du kannst antworten was du willst, ohne Konsequenzen zu befürchten. Evtl verstößt du dabei auch gegen Klauseln des alten AG.

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            #6
            Meines Wissens nach muss bei AG Wechsel nur die Steuer ID an den neuen AG übergeben werden.
            Daraus kann man scheinbar nur sehen ob man gehaltlich im Bereich der privaten oder gesetzlichen Versicherung liegt. Korrekt?
            Ebenso ist die Frage wohl nicht grundsätzlich verboten.

            Und nein, ich hatte das Gespräch noch nicht. Will nur vorab wissen ob es möglich ist.

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