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    Zitat von norman normal
    Zitat von yayo
    man sollte vielleicht mal über die berufswahl nachdenken
    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/bundesverfassungsgericht-acab-ist-keine-persoenliche-beleidigung-fuer-polizisten-1.3340617

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      Zitat von moroN
      Zitat von norman normal
      Zitat von yayo
      man sollte vielleicht mal über die berufswahl nachdenken
      http://www.sueddeutsche.de/muenchen/bundesverfassungsgericht-acab-ist-keine-persoenliche-beleidigung-fuer-polizisten-1.3340617
      "die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht"

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        Zitat von deso
        macht wahrscheinlich einfach viel mehr spaß wenn man irgendwie dumm reinhaten kann. Und vom gesetz her hätte sich doch anscheinend wohl auch easy anspruch auf das entsprechende alg 2 oder whatever, wenn sie einfach nicht mit dir zusammen wohnen würde. Aber man kennts ja nicht anders von rm.
        Du änderst einfach die Rahmenbedingungen "wenn sie einfach nicht mit dir zusammen wohnen würde." und sagst dann sie hätte "vom Gesetz her" Ansprüche. Das du damit den kompletten Sachverhalt änderst ist dir aber klar?!

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          Zitat von moroN
          Zitat von norman normal
          Zitat von yayo
          man sollte vielleicht mal über die berufswahl nachdenken
          http://www.sueddeutsche.de/muenchen/bundesverfassungsgericht-acab-ist-keine-persoenliche-beleidigung-fuer-polizisten-1.3340617
          Wie kann ein türkischer Vorname auch eine Beleidigung sein? Ist doch in jeder Stadt mindestens einer namens Acab in der Grafitti.Szene aktiv und taggt seinen Namen überall hin!

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            Das Ganze hier hat nichts mit "sinnlos reinhaten" zu tun.
            Der Threadersteller hatte ganz klar kriminelle Absichten. Schreibt er ja selbst:

            Kennt sich jemand von euch damit aus? Unser Plan ist, dass sie nächsten Freitag wieder dort aufschlägt und sie angibt, dass wir uns getrennt haben. Uns wurde gesagt, dass man von den Erstangaben ausgeht, aber auch diese können sich ja schnell ändern. Wie wird das genau dokumentiert und was kann auf uns zu kommen (dass das rechtlich nicht einwandfrei ist, ist klar). Jemand schon mal Erfahrung in der Sache gesammelt?
            Die beiden planen also wissentlich den Staat zu täuschen, in vollem Bewusstsein, dass das 'rechtlich nicht einwandfrei ist'.

            Nur, weil sich im Nachhinein herausstellt, dass seine Freundin auch ganz legal trotz der aktuellen Lebensumstände Anspruch auf Arbeitslosengeld hat macht ihn das doch nicht frei von seinem Vorhaben, Sozialbetrug zu betreiben.
            Und selbst als ihm die Berechnung aufgeschlüsselt wird mit den Gründen, warum es so berechnet wird, fühlt er sich betrogen.

            Hier hat ein Staatsbeamter ganz unverfroren danach gefragt, ob man den Staat wie von ihm geplant betrügen kann und ob da jemand Erfahrungen mit hat. Ob und in welcher Höhe das ALG zusteht ist dabei völlig irrelevant.

            6, setzen, Herr Polizist.

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              Zitat von yayo
              man sollte vielleicht mal über die berufswahl nachdenken
              man sollte auch sein Profilbild überdenken

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