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    #91
    Zitat von austinpowerzz
    Zitat von EinArmGuY
    Kann sie sich nicht für die 6 Wochen einen kleinen Job in München suchen und ihr lasst das mit dem ALG2 komplett? Sollte man doch in München relativ schnell etwas finden.
    Könnte ein Job-Casting vermitteln. Bei Interesse PM.

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      #92
      So wie sich deine Aussagen hier lesen scheinst du ja vollkommen davon überzeugt zu sein ihr wärt im Recht und nur die Sachbearbeiterin ne blöde Kuh. Nettes Rechtsverständnis, gerade für nen Polizisten.

      Ihr schlagt da zu zweit auf, vollkommen uninformiert (nice), gebt an in einer Bedarfsgemeinschaft zu leben und dann ist die Olle vom Amt schuld. Den Quatsch mit "Anspruch auf das ALG2" solltest du dir auch erstmal aus dem Hirn kloppen. Sie hat nur unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf ALGII, diese Bedingungen sind nicht gegeben - Bedarfsgemeinschaft -, und deswegen hat sie in der Situation keinen Anspruch. Du tust so als würde euch aktiv Geld geklaut, wird es nicht. Das Geld war nie da.

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        #93
        Zitat von Harry Haller
        So wie sich deine Aussagen hier lesen scheinst du ja vollkommen davon überzeugt zu sein ihr wärt im Recht und nur die Sachbearbeiterin ne blöde Kuh. Nettes Rechtsverständnis, gerade für nen Polizisten.

        Ihr schlagt da zu zweit auf, vollkommen uninformiert (nice), gebt an in einer Bedarfsgemeinschaft zu leben und dann ist die Olle vom Amt schuld. Den Quatsch mit "Anspruch auf das ALG2" solltest du dir auch erstmal aus dem Hirn kloppen. Sie hat nur unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf ALGII, diese Bedingungen sind nicht gegeben - Bedarfsgemeinschaft -, und deswegen hat sie in der Situation keinen Anspruch. Du tust so als würde euch aktiv Geld geklaut, wird es nicht. Das Geld war nie da.
        Ob wir letztendlich dann im Recht sind, wird sich zeigen. Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass wir dort angegeben haben, dass wir eine "Bedarfsgemeinschaft" sind. Wir wurden durch die SB gefragt, ob wir zusammen in der Wohnung leben. Das haben wir bejaht, da es sich für uns so angehört hat, als wolle man nur wissen, ob wir nun dort leben werden. Dass ist bisher nicht der Fall gewesen, da sie sich erst vor 1 Woche hier angemeldet hat. Somit leben wir weder bereits 1 Jahr zusammen (Fernbeziehung), noch hat und hatte sie jemals die Möglichkeit über mein Vermögen zu verfügen. Hätte die Sachbearbeiter uns genauer gefragt, hätte man das sicherlich gleich regeln können. Andererseits, hätten wir uns natürlich, bevor wir da zu zweit zum Amt steppen, uns informieren sollen.

        Wenn das Amt die Vermutung hat, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft sind, dann müssen sie die Vermutung anhand von Tatsachen belegen. Daraufhin wären wir dann in der Pflicht, diese zu widerlegen.

        Laut Gerichtsurteilen sind wir, stand jetzt, keine Bedarfsgemeinschaft, und somit steht ihr das ALG2 zu.

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          #94
          Finde rm sehr sozial.
          Sobald man erstmalig mit einer zusammen zieht sofort alle kosten übernehmen. Am besten noch den Führerschein spendieren.

          Und manche reden von sozialbetrug... hat wohl noch keiner erdahrung was für leute dahin gehen und mit welchen ausreden alg2 weiter beantragt wird.
          Würde das geld auch mitnehmen (auch wenn ich deine rechnung nicht nachvollziehen kann). Habt notfalls auch noch bedarf auf prozesskostenhilfe.

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            #95
            Mit den 1030 € Miete liegt ihr über der Mietobergrenze für einen Zweipersonenhaushalt in München, d.h. die Miete wird maximal anteilig übernommen, vermutlich eher gar nicht ausgezahlt. Wenn ihr ALG2 durchgeht, sieht sie somit vermutlich nur die 409 € für die Grundsicherung.

            Link

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              #96
              Zitat von WSKonFire
              Finde rm sehr sozial.
              Sobald man erstmalig mit einer zusammen zieht sofort alle kosten übernehmen. Am besten noch den Führerschein spendieren.

              Und manche reden von sozialbetrug... hat wohl noch keiner erdahrung was für leute dahin gehen und mit welchen ausreden alg2 weiter beantragt wird.
              Würde das geld auch mitnehmen (auch wenn ich deine rechnung nicht nachvollziehen kann). Habt notfalls auch noch bedarf auf prozesskostenhilfe.
              "Die anderen machen das auch und noch viel schlimmer" ist immer eine gute Begründung für amoralisches/asoziales Handeln

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                #97
                Zitat von ak0r
                Mit den 1030 € Miete liegt ihr über der Mietobergrenze für einen Zweipersonenhaushalt in München, d.h. die Miete wird maximal anteilig übernommen, vermutlich eher gar nicht ausgezahlt. Wenn ihr ALG2 durchgeht, sieht sie somit vermutlich nur die 409 € für die Grundsicherung.

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                Wenn sie eh schon umgemeldet wäre würde ihr erstmal mitgeteilt werden dass die miete zu hoch wäre und diese würde 6 monate bezahlt werden komplett. In diesen 6 monaten hätte man theoretisch zeit sich ne neue wohnung zu suchen.

                Aber sie hat doch nur 500 miete oder?!


                Alg2 zu beantragen -selbst wenn man anspruch hat- auf rm wohl übelst asozial. Die leute hier würden eher die 1-2k nicht in Anspruch nehmen. .... haben anscheinend genug

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                  #98
                  Zitat von norman normal
                  Zitat von Harry Haller
                  So wie sich deine Aussagen hier lesen scheinst du ja vollkommen davon überzeugt zu sein ihr wärt im Recht und nur die Sachbearbeiterin ne blöde Kuh. Nettes Rechtsverständnis, gerade für nen Polizisten.

                  Ihr schlagt da zu zweit auf, vollkommen uninformiert (nice), gebt an in einer Bedarfsgemeinschaft zu leben und dann ist die Olle vom Amt schuld. Den Quatsch mit "Anspruch auf das ALG2" solltest du dir auch erstmal aus dem Hirn kloppen. Sie hat nur unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf ALGII, diese Bedingungen sind nicht gegeben - Bedarfsgemeinschaft -, und deswegen hat sie in der Situation keinen Anspruch. Du tust so als würde euch aktiv Geld geklaut, wird es nicht. Das Geld war nie da.
                  Ob wir letztendlich dann im Recht sind, wird sich zeigen. Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass wir dort angegeben haben, dass wir eine "Bedarfsgemeinschaft" sind. Wir wurden durch die SB gefragt, ob wir zusammen in der Wohnung leben. Das haben wir bejaht, da es sich für uns so angehört hat, als wolle man nur wissen, ob wir nun dort leben werden. Dass ist bisher nicht der Fall gewesen, da sie sich erst vor 1 Woche hier angemeldet hat. Somit leben wir weder bereits 1 Jahr zusammen (Fernbeziehung), noch hat und hatte sie jemals die Möglichkeit über mein Vermögen zu verfügen. Hätte die Sachbearbeiter uns genauer gefragt, hätte man das sicherlich gleich regeln können. Andererseits, hätten wir uns natürlich, bevor wir da zu zweit zum Amt steppen, uns informieren sollen.

                  Wenn das Amt die Vermutung hat, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft sind, dann müssen sie die Vermutung anhand von Tatsachen belegen. Daraufhin wären wir dann in der Pflicht, diese zu widerlegen.

                  Laut Gerichtsurteilen sind wir, stand jetzt, keine Bedarfsgemeinschaft, und somit steht ihr das ALG2 zu.
                  Wenn man beim Amt schon sowas gefragt wird ob man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, sollte man wenn man halbwegs im Bilde ist auch ohne genaue Infos misstrauisch werden. Ist nur so ein Tipp fürs Leben analytisch und logisch zu Handeln.

                  Achja WSKonFire, sei froh dass nicht jeder Post hier von Pferd zu Salami verarbeiten handelt.

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                    #99
                    Zitat von WSKonFire
                    Zitat von ak0r
                    Mit den 1030 € Miete liegt ihr über der Mietobergrenze für einen Zweipersonenhaushalt in München, d.h. die Miete wird maximal anteilig übernommen, vermutlich eher gar nicht ausgezahlt. Wenn ihr ALG2 durchgeht, sieht sie somit vermutlich nur die 409 € für die Grundsicherung.

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                    Aber sie hat doch nur 500 miete oder?!
                    Grenze bei einem 2-Personen-Haushalt ist 366 € pro Person, also insgesamt 732 €.

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                      Zitat von WSKonFire
                      Alg2 zu beantragen -selbst wenn man anspruch hat- auf rm wohl übelst asozial. Die leute hier würden eher die 1-2k nicht in Anspruch nehmen. .... haben anscheinend genug
                      Der Sachverhalt stellt sich aber schon etwas anders dar. Keiner hat davon gesprochen es sei asozial ALGII zu beantragen. Ob sie, unter den Umständen, Anspruch hat ist fraglich. Der TE möchte wissen wie er aus dieser, selbstverschuldeten, Situation nun wieder raus kommt.

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                        ich glaube du musst dich hier entscheiden welche stute wichtiger ist

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                          Hauptsache dem Pferd geht's gut.

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                            Zitat von norman normal
                            Aloha,

                            meine Freundin hat im März ihre Ausbildung zur Physiotherapeutin abgeschlossen.
                            Momentan läuft gerade ihr Umzug zur mir nach München.

                            Gesetzlich steht ihr für diese Übergangszeit Arbeitslosengeld II zu. Sie hat bereits ab 15.05. einen Job.


                            So nun zum eigentlichen Problem. Wir waren letzten Freitag, beide beim Jobcenter, dort wurden wir gefragt, ob wir zusammen sind oder in einer WG (haben eine gemeinsame Wohnung, für die ich mometan noch alleine die Miete zahle, da sie ja kein Geld verdient) leben. Wir haben wahrheitsgemäße Angaben gemacht und gesagt, dass wir zusammen leben. Ich habe ein festes Einkommen, welches ich der Dame dargelegt habe.

                            Durch diese Aussage, sagte uns die nette (nicht) Dame vom Jobcenter, dass sie einen monatlichen Anspruch in Höhe von 60€ AG II hat. Hätten wir gesagt, dass wir in einer WG Leben, wären es 960€ gewesen. Ich weiß leider nicht in welcher Relation das stehen soll.
                            herzlichen Glückwunsch zur eigenen Dummheit.

                            Jetzt darfst du schön für deine Freundin blechen ))

                            Srsly finde ich einfach frech vom Jobcenter bzw. Rechtssystem nur weil man zusammen zieht, ist man doch nicht abhängig vom anderen bzw. der muss für einen aufkommen.

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                              Zitat von Hubschrauber
                              herzlichen Glückwunsch zur eigenen Dummheit.
                              Solange es keine Flüchtlinge waren, ist's halt "Dummheit"

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                                Zitat von Hubschrauber
                                Zitat von norman normal
                                Aloha,

                                meine Freundin hat im März ihre Ausbildung zur Physiotherapeutin abgeschlossen.
                                Momentan läuft gerade ihr Umzug zur mir nach München.

                                Gesetzlich steht ihr für diese Übergangszeit Arbeitslosengeld II zu. Sie hat bereits ab 15.05. einen Job.


                                So nun zum eigentlichen Problem. Wir waren letzten Freitag, beide beim Jobcenter, dort wurden wir gefragt, ob wir zusammen sind oder in einer WG (haben eine gemeinsame Wohnung, für die ich mometan noch alleine die Miete zahle, da sie ja kein Geld verdient) leben. Wir haben wahrheitsgemäße Angaben gemacht und gesagt, dass wir zusammen leben. Ich habe ein festes Einkommen, welches ich der Dame dargelegt habe.

                                Durch diese Aussage, sagte uns die nette (nicht) Dame vom Jobcenter, dass sie einen monatlichen Anspruch in Höhe von 60€ AG II hat. Hätten wir gesagt, dass wir in einer WG Leben, wären es 960€ gewesen. Ich weiß leider nicht in welcher Relation das stehen soll.
                                herzlichen Glückwunsch zur eigenen Dummheit.

                                Jetzt darfst du schön für deine Freundin blechen ))

                                Srsly finde ich einfach frech vom Jobcenter bzw. Rechtssystem nur weil man zusammen zieht, ist man doch nicht abhängig vom anderen bzw. der muss für einen aufkommen.
                                sag ihr habt euch getrennt da du sie nicht finanzieren willst und ihr euch noch eine wohnung teilt bis sie was eigenes findet.

                                mfg

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