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    #16
    Zitat von Hank Moody
    frag mich wie man als Bulle seine alte nicht über die runden bringen kann.... dann auch noch fragen wie man den staat bescheisst. für sowas muss ich steuern zahlen ?! deine freundin kann doch easy ne bank überfallen, du verhaftest sie und danach fährst du sie mit dem polzei auto nach hause gg easy
    Ich kann dir als "Bulle" gerne mal eine kurze Aufstellung geben. Sagen wir ich verdiene im Monat etwa 2,2 netto ->

    1030 miete, 230 krankenversicherung, tv/wlan 30, strom 70, bausparer 50, handy 30, sprit 100, kfz/versicherung/steuer 50, Stallmiete für ihr Pferd 460€, essen/trinken für mich 200 = 2150€.

    Bleiben noch starke 50€ für sie.


    Vll. kann man sich das in Hinterdupfing leisten, aber bestimmt nicht im München.


    Zitat von noobhans
    Ist eine politische Entscheidung.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft:
    Bedarfsgemeinschaft (BG) ist ein Begriff der Sozialhilfe in Deutschland. Er wurde im deutschen Recht bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende 2005 in das neu geregelte Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) übernommen. Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in [img]einem gemeinsamen Haushalt leben[/img], sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken sollen.
    Sie ist noch bis anfang Mai in der Heimat, wegen einer Fortbildung. Sie sollte also noch nich tatsächlich wohnhaft bei mir sein, oder?
    Die persönliche Beziehung trifft somit zu, aber nicht der gemeinsame Haushalt oder?

    Kommentar


      #17
      Zitat von norman normal
      Aloha,

      meine Freundin hat im März ihre Ausbildung zur Physiotherapeutin abgeschlossen.
      Momentan läuft gerade ihr Umzug zur mir nach München.

      Gesetzlich steht ihr für diese Übergangszeit Arbeitslosengeld II zu. Sie hat bereits ab 15.05. einen Job.


      So nun zum eigentlichen Problem. Wir waren letzten Freitag, beide beim Jobcenter, dort wurden wir gefragt, ob wir zusammen sind oder in einer WG (haben eine gemeinsame Wohnung, für die ich mometan noch alleine die Miete zahle, da sie ja kein Geld verdient) leben. Wir haben wahrheitsgemäße Angaben gemacht und gesagt, dass wir zusammen leben. Ich habe ein festes Einkommen, welches ich der Dame dargelegt habe.

      Durch diese Aussage, sagte uns die nette (nicht) Dame vom Jobcenter, dass sie einen monatlichen Anspruch in Höhe von 60€ AG II hat. Hätten wir gesagt, dass wir in einer WG Leben, wären es 960€ gewesen
      . Ich weiß leider nicht in welcher Relation das stehen soll.

      Kennt sich jemand von euch damit aus? Unser Plan ist, dass sie nächsten Freitag wieder dort aufschlägt und sie angibt, dass wir uns getrennt haben. Uns wurde gesagt, dass man von den Erstangaben ausgeht, aber auch diese können sich ja schnell ändern. Wie wird das genau dokumentiert und was kann auf uns zu kommen (dass das rechtlich nicht einwandfrei ist, ist klar). Jemand schon mal Erfahrung in der Sache gesammelt?
      1. Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft gerechnet, wie noobhans schon verlinkt hat, sprich dein Einkommen wird mit dem ALG2 aufgerechnet. BSP: A= 2000€ Grundbedarf zum Leben ( Miete, Esssen bla bla) , B (Dein Einkommen) 1940 €> C= 60€ vom Amt weil Grundbedarf nicht gedeckt. Gibt noch Diverse Freibeträge aber die lassen wir mal weg.

      2. Vergiss den Plan mit "trennen", wenn ihr denen damit jetzt ankommt lachen die mal kräftig denn ihr seid ja nicht die ersten mit der Genialen IDEE ^^. Sollte das wider erwartend klappen, stellt euch darauf ein dass sie euch besuchen kommen ( Sozialbetrugsverdacht!)

      3. Überbrück die 1 1/2 Monate mit deinem Gehalt / Miete etc oder leiht euch was bei der Familie, der Aufwand für diesen Zeitraum steht in keinem Verhältniss. Denn wenn du da eine verfickte " Das sind meine Steuern die sie da verschwenden" Alte sitzen hast, musst du bzw deine Dame Ihre Vermögensverhältnisse vorlegen und dort etwas von auflösen um die 60€ zu bekommen :>


      lg

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        #18
        Zitat von norman normal
        Zitat von Hank Moody
        frag mich wie man als Bulle seine alte nicht über die runden bringen kann.... dann auch noch fragen wie man den staat bescheisst. für sowas muss ich steuern zahlen ?! deine freundin kann doch easy ne bank überfallen, du verhaftest sie und danach fährst du sie mit dem polzei auto nach hause gg easy
        Ich kann dir als "Bulle" gerne mal eine kurze Aufstellung geben. Sagen wir ich verdiene im Monat etwa 2,2 netto ->

        1030 miete, 230 krankenversicherung, tv/wlan 30, strom 70, bausparer 50, handy 30, sprit 100, kfz/versicherung/steuer 50, Stallmiete für ihr Pferd 460€, essen/trinken für mich 200 = 2150€.

        Bleiben noch starke 50€ für sie.


        Vll. kann man sich das in Hinterdupfing leisten, aber bestimmt nicht im München.


        Zitat von noobhans
        Ist eine politische Entscheidung.

        https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft:
        Bedarfsgemeinschaft (BG) ist ein Begriff der Sozialhilfe in Deutschland. Er wurde im deutschen Recht bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende 2005 in das neu geregelte Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) übernommen. Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in [img]einem gemeinsamen Haushalt leben[/img], sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken sollen.
        Sie ist noch bis anfang Mai in der Heimat, wegen einer Fortbildung. Sie sollte also noch nich tatsächlich wohnhaft bei mir sein, oder?
        Die persönliche Beziehung trifft somit zu, aber nicht der gemeinsame Haushalt oder?
        schnaufte.

        nicht dein ernst oder?

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          #19
          Wer sich den Luxus leistet, fast 500 € Stallmiete für ein Pferd (!) zu bezahlen, der sollte auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben

          (no offense)

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            #20
            Zitat von Slave
            Zitat von norman normal
            Aloha,

            meine Freundin hat im März ihre Ausbildung zur Physiotherapeutin abgeschlossen.
            Momentan läuft gerade ihr Umzug zur mir nach München.

            Gesetzlich steht ihr für diese Übergangszeit Arbeitslosengeld II zu. Sie hat bereits ab 15.05. einen Job.


            So nun zum eigentlichen Problem. Wir waren letzten Freitag, beide beim Jobcenter, dort wurden wir gefragt, ob wir zusammen sind oder in einer WG (haben eine gemeinsame Wohnung, für die ich mometan noch alleine die Miete zahle, da sie ja kein Geld verdient) leben. Wir haben wahrheitsgemäße Angaben gemacht und gesagt, dass wir zusammen leben. Ich habe ein festes Einkommen, welches ich der Dame dargelegt habe.

            Durch diese Aussage, sagte uns die nette (nicht) Dame vom Jobcenter, dass sie einen monatlichen Anspruch in Höhe von 60€ AG II hat. Hätten wir gesagt, dass wir in einer WG Leben, wären es 960€ gewesen
            . Ich weiß leider nicht in welcher Relation das stehen soll.

            Kennt sich jemand von euch damit aus? Unser Plan ist, dass sie nächsten Freitag wieder dort aufschlägt und sie angibt, dass wir uns getrennt haben. Uns wurde gesagt, dass man von den Erstangaben ausgeht, aber auch diese können sich ja schnell ändern. Wie wird das genau dokumentiert und was kann auf uns zu kommen (dass das rechtlich nicht einwandfrei ist, ist klar). Jemand schon mal Erfahrung in der Sache gesammelt?
            1. Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft gerechnet, wie noobhans schon verlinkt hat, sprich dein Einkommen wird mit dem ALG2 aufgerechnet. BSP: A= 2000€ Grundbedarf zum Leben ( Miete, Esssen bla bla) , B (Dein Einkommen) 1940 €> C= 60€ vom Amt weil Grundbedarf nicht gedeckt. Gibt noch Diverse Freibeträge aber die lassen wir mal weg.

            2. Vergiss den Plan mit "trennen", wenn ihr denen damit jetzt ankommt lachen die mal kräftig denn ihr seid ja nicht die ersten mit der Genialen IDEE ^^. Sollte das wider erwartend klappen, stellt euch darauf ein dass sie euch besuchen kommen ( Sozialbetrugsverdacht!)

            3. Überbrück die 1 1/2 Monate mit deinem Gehalt / Miete etc oder leiht euch was bei der Familie, der Aufwand für diesen Zeitraum steht in keinem Verhältniss. Denn wenn du da eine verfickte " Das sind meine Steuern die sie da verschwenden" Alte sitzen hast, musst du bzw deine Dame Ihre Vermögensverhältnisse vorlegen und dort etwas von auflösen um die 60€ zu bekommen :>


            lg
            danke

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              #21
              Zitat von mARsch
              Wer sich den Luxus leistet, fast 500 € Stallmiete für ein Pferd (!) zu bezahlen, der sollte auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben

              (no offense)
              War mein Fehler, wird erst ab Mitte Mai fällig, so bald sie das arbeiten anfängt ;)

              Kommentar


                #22
                Außerdem wieso ALG2 ?

                Wenn sie eine BerufsAusbildung erfolgreich beendet hat > ALG 1 , da eine Ausbildung Sozialversichert ist und somit der Anspruch auf min. 12 Monate AlG 1 besteht.

                AlG 2 würde erst nach den 12 Monaten folgen.

                Davon Ausgenommen: REINE Schulische Ausbildung.

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                  #23
                  Zitat von norman normal
                  Sie hat in der Ausbildung gar nichts verdient. War ne private Schule und hat monatlich 450€ gekostet.
                  Wie du geschrieben hast: Schulische Ausbildung.

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von thextor
                    Zitat von norman normal
                    Sie hat in der Ausbildung gar nichts verdient. War ne private Schule und hat monatlich 450€ gekostet.
                    Wie du geschrieben hast: Schulische Ausbildung.
                    Bin ich Blind T~T

                    Thx

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                      #25
                      Zumal die Leute vom Amt auch (theoretisch) jederzeit hätte überprüfen können, ob es wirklich eine WG oder eine Bedarfsgemeinschaft ist. Wenn ihr eine WG angegeben hättet und eine Überprüfung eine Bedarfsgemeinschaft entdeckt, wäre das Sozialbetrug. Daher, auch wenn es viele machen und damit durchkommen, lieber ehrlich sein und 1 1/2 Monate sind ja nun wirklich auch zu verkraften.
                      Unser Sozialsystem hat wie oben schon von anderen ausgeführt wurde, gewisse Regeln was das Zusammenleben von Personen angeht, dazu gehört eben, dass jede Form von Einkommen aller in einer BG lebenden Personen angerechnet werden. Außerdem gibt es auch Freigrenzen was den Kontostand angeht, daher weiß ich nicht einmal ob deine Freundin in dem Fall sicher ALG II bekommt. Faustformel ist Lebensjahre x 150€.

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                        #26
                        Zitat von norman normal
                        Zitat von mARsch
                        Wer sich den Luxus leistet, fast 500 € Stallmiete für ein Pferd (!) zu bezahlen, der sollte auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben

                        (no offense)
                        War mein Fehler, wird erst ab Mitte Mai fällig, so bald sie das arbeiten anfängt ;)
                        Also hast du für sie 550/mon. Da sie keine Miete, kein Strom etc zahlen muss.. weiß jetzt nicht so ganz genau wo der Schuh drückt. Das Problem hat sich doch erledigt, oder?

                        Hat die Dame keine Familie oder ist sonst irgendwie selbstständig? Warum genau sollstest Du sie jetzt durchziehen, wenn Sie sich für eine Schulische Ausbildung entschieden hat?

                        Die Differenz ist natürlich blöde, aber das lässt sich scheinbar nicht ändern.

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                          #27
                          Ich hoffe das mit der Stallmiete habt ihr auch der Mitarbeiterin vom Jobcenter erklärt, dann gab es da die Tage mal wieder was zu lachen.

                          Kommentar


                            #28
                            Als wenn die in 1,5 Monaten in einer Großstadt einen Sachbearbeiter finden der zu einem Außentermin fährt und das überprüft.
                            Wenn Ihr jetzt angeben wollt, dass Ihr getrennt seit (bißchen Tränen fließen lassen das es dir nur ums Geld ging kann da hilfreich sein bei einer Frau als Sachbearbeiterin) und deine Freundin sich woanders anmeldet (Eltern z.b. und im besten Fall ist dort ein anderes Jobcenter zuständig), dann wird das zu 90% so durchgehen.
                            Ist zwar moralisch fragwürdig, aber bevor man 1800€ wegwirft und sie wird danach in die Sozialkasse einzahlen.
                            Meine Frau arbeitet bei der Arbeitsagentur, was da teilweise für Fragwürdige Stories erzählt werden und bis da mal was geprüft wird dauert es Ewigkeiten.

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                              #29
                              Wenn sie sich bei Ihren Eltern anmeldet gibt es auch kein Geld, sie müsste eine eigene Wohnung finden..

                              Kommentar


                                #30
                                thread gehört gelöscht
                                einfach nein
                                wtf

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