Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Jura Elite needed! Resturlaubstage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Jura Elite needed! Resturlaubstage

    Servus brudis,

    einem meiner bros wurde heute mitgeteilt, dass sein ausgelaufender Werkstudentenvertrag (20h / Woche) aufgrund seiner Exmatrikulation (Studienabbruch) nicht in einen 400-Euro Job umgewandelt wird und er sich ab 1.4 was neues suchen soll, da läuft dann der Werkstudentenvertrag aus.

    Er hat jetzt bei seinem jetzigen Arbeitgeber 4+ Jahre gearbeitet und in diesem Jahr von den 28 Tagen Urlaubanspruch noch nichts genommen. Er hatte dann Freitag direkt gesagt, dass er seinen Resturlaub von 7 Tagen direkt nehmen will und somit nicht mehr auf Arbeit erscheint. Das hat der Chef direkt verneint und gemeint, dass er so kurzfristig keinen Urlaub genehmigen kann.

    Kann er den Resturlaub jetzt irgendwie durch ein Gesetzt forcieren und einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, ohne beim letzten Gehalt abzüge zu erhalten? Nach der Aktion hat er absolut 0 Bock mehr für den Laden zu Arbeiten und will nicht auf die Urlaubstage verzichten. Er vermutet nämlich auch, dass er sie nicht ausgezahlt bekommt.

    Und ja ich weiß, er ist der 1,0er Elite eigentlich nicht würdig, aber tut es für mich

    #2
    soll er halt zu dr.holiday gehen

    Kommentar


      #3
      is halt klar die notlösung, würdest du 7 urlaubstage verschenken, wenn se dir zustehen?

      Kommentar


        #4
        Delete, weil jetzt neue, bessere Infos gefunden.

        § 7 Abs. 4 BUrlG


        Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.


        § 11 BUrlG



        (1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.

        (2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.

        Kommentar


          #5
          Der riesen Passus zu § 7 Abs. 3 BUrlG erübrigt sich eigentlich:

          Er hat jetzt bei seinem jetzigen Arbeitgeber 4+ Jahre gearbeitet und in diesem Jahr von den 28 Tagen Urlaubanspruch noch nichts genommen.
          Also kurzum nochmal als Zusammenfassung:
          - Will dein Freund den Urlaub, muss er ihr sehr wahrscheinlich einklagen.
          - Will dein Freund nur das Urlaubsentgelt, genügt wohl ein Hinweis auf §§ 7 Abs. 4, 11 BUrlG.

          Kommentar


            #6
            Also 5 Tage Krankmelden und danach Urlaub auszahlen lassen, ez

            Kommentar


              #7
              Zitat von Der Ollie
              Der riesen Passus zu § 7 Abs. 3 BUrlG erübrigt sich eigentlich:

              Er hat jetzt bei seinem jetzigen Arbeitgeber 4+ Jahre gearbeitet und in diesem Jahr von den 28 Tagen Urlaubanspruch noch nichts genommen.
              Hast recht, hab ich nicht gecheckt. Dachte er will die Urlaubstage aus den vergangenen Jahren auch abgelten.

              Kommentar

              Lädt...
              X