Brauche mal Anwaltsadvice:
Freundin hat mit 2 Freunden in München ne neue Wohnung für WG gesucht und auch eine gefunden. Mündlich Zugesagt haben sie dem Vermieter, der hat daraufhin auch den Mietvertrag zugesendet. Jetzt haben sie den nach 4 Tagen unterschrieben und zurückgesendet (also war zwischen Eingang Mietvertrag bei meiner Freundin und Eingang unterschriebener Vertrag Vermieter ca. 1 Woche) und jetzt kam grade der Anruf vom Vermieter das er den Vertrag nichtmehr unterzeichnen kann, weil inzwischen andere Mieter gefunden wurden. Abgesehen davon das das absolut assozial ist und meine Freundin verständlicherweise grade die Wände hochläuft, ist das überhaupt rechtens? Es gibt doch ne bindene mündliche Zusage, wenn sich der Vermieter bereit erklärt, den Mietern den schriftliche Vertrag zuzusenden?
Danke
Freundin hat mit 2 Freunden in München ne neue Wohnung für WG gesucht und auch eine gefunden. Mündlich Zugesagt haben sie dem Vermieter, der hat daraufhin auch den Mietvertrag zugesendet. Jetzt haben sie den nach 4 Tagen unterschrieben und zurückgesendet (also war zwischen Eingang Mietvertrag bei meiner Freundin und Eingang unterschriebener Vertrag Vermieter ca. 1 Woche) und jetzt kam grade der Anruf vom Vermieter das er den Vertrag nichtmehr unterzeichnen kann, weil inzwischen andere Mieter gefunden wurden. Abgesehen davon das das absolut assozial ist und meine Freundin verständlicherweise grade die Wände hochläuft, ist das überhaupt rechtens? Es gibt doch ne bindene mündliche Zusage, wenn sich der Vermieter bereit erklärt, den Mietern den schriftliche Vertrag zuzusenden?
Danke
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