Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

RM Elterntreff

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zitat von CrocodileDendi Beitrag anzeigen

    Was Rasta sagt.

    Ihr seid die Eltern eurer Kinder/eures Kindes. Und solange keine Missstände herrschen wie Drogen-, Alkoholkonsum oder körperliche bzw. psychische Gewalt, rate ich jedem - ohne auch nur einen Funken Qualifikation dafür zu besitzen, aber who cares - auf sich selbst zu hören und das zu machen was man für das beste hält.

    Kommentar


      Wir haben in NRW halt keine Wahl.. Die Eltern können das nicht selbst entscheiden !! Kinder müssen bei uns in die Schule wenn sie 5 sind. Nur wenn Gesundheitliche Probleme da sind, kann eine Verlegung erfolgen
      ​​​​​​
      "Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz). "

      Kommentar


        Zitat von Marcel1907 Beitrag anzeigen
        Wir haben in NRW halt keine Wahl.. Die Eltern können das nicht selbst entscheiden !! Kinder müssen bei uns in die Schule wenn sie 5 sind. Nur wenn Gesundheitliche Probleme da sind, kann eine Verlegung erfolgen
        ​​​​​​
        "Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz). "
        kann ich so nicht bestätigen. sind auch in nrw. unsere tochter wird erst mit 6,5 jahren in die schule gehen oO

        Laut geltender Rechtslage werden in NRW derzeit alle Kinder, die bis zum 30. September ihr 6. Lebensjahr vollenden, zum 1. August des gleichen Jahres bereits schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig
        also gibt es im prinzip schulpflicht ab 5 jahren und 10 monaten.

        wir dürften unsere tochter aber auch schon mit 5 jahren und 4 monaten zur schule schicken (geboren im märz), haben wir uns aber gegen entscheiden.
        Zuletzt geändert von lib_; 06.06.2019, 12:48.

        Kommentar


          Das beste Gegenbeispiel zum Thema "wie schädlich ist Kita u3" sind ja die kompletten neuen Bundesländer, wo zu DDR-Zeiten quasi jeder ab einem Jahr in der Kita war und wo das auch immer noch völlig normal ist. Das müsste ja flächendeckende Schädigungen bei unendlich vielen Leuten gegeben haben.

          Kommentar


            Zitat von Uli Beitrag anzeigen
            Das beste Gegenbeispiel zum Thema "wie schädlich ist Kita u3" sind ja die kompletten neuen Bundesländer, wo zu DDR-Zeiten quasi jeder ab einem Jahr in der Kita war und wo das auch immer noch völlig normal ist. Das müsste ja flächendeckende Schädigungen bei unendlich vielen Leuten gegeben haben.
            Dieser Humor - Gefällt mir ;-)

            Unser Kind ist ja nun erst 1 Monat, daher noch garkeine Gedanken gemacht. Aber meine Frau hat ja nun erstmal 2 Jahre Elternzeit, also wird es vermutlich mit 2 Jahren in die KiTa kommen.

            Kommentar


              Zitat von Uli Beitrag anzeigen
              Das beste Gegenbeispiel zum Thema "wie schädlich ist Kita u3" sind ja die kompletten neuen Bundesländer, wo zu DDR-Zeiten quasi jeder ab einem Jahr in der Kita war und wo das auch immer noch völlig normal ist. Das müsste ja flächendeckende Schädigungen bei unendlich vielen Leuten gegeben haben.
              hatte ich mit Schweden, Frankreich und Schweiz schon angebracht. Aber wurde auch gekonnt ignoriert.

              Kommentar


                Zitat von Marcel1907 Beitrag anzeigen
                Wir haben in NRW halt keine Wahl.. Die Eltern können das nicht selbst entscheiden !! Kinder müssen bei uns in die Schule wenn sie 5 sind. Nur wenn Gesundheitliche Probleme da sind, kann eine Verlegung erfolgen
                ​​​​​​
                "Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz). "
                Das ist so nicht wirklich richtig. Du musst dich halt selbst um die Rückstellung kümmern und es gibt einen entsprechenden stehenden Beschluss oder sowas, der das Ganze einfacher macht. Geh mal in eine alternative Schule deines Vertrauens (kenne es nur von unserer Waldorf-Schule) und frage da nach, wie und ob das möglich ist.

                Kommentar


                  Ich habe mich persönlich damit noch gar nicht beschäftigt... Unser hat noch etwas Zeit was die Schule angeht. Wir hatten das jetzt nur in naher Verwandtschaft mitbekommen.

                  Der kleene ist halt noch keine 6, und die Mutter war der Meinung das er noch nicht so weit ist. Also wollte sie ihn erst nächstes Jahr einschulen lassen. Sie ist also in die Schule gegangen auf die er gehen sollte (Die auch in sehr naher Umgebung ist). Und die Schule meinte das er definitiv dieses Jahr eingeschult werden müsse. Sie haben sich etwas mit dem kleinen beschäftigt und ein paar Tests gemacht. Daraufhin kam halt die Antwort...

                  Inwiefern es da Alternativen gibt (Waldorf Schule etc.) keine Ahnung. Ich weiß nur das die nächste Grundschule einige Kilometer entfernt ist. Und das es deswegen keine Alternative ist
                  ​​​​​
                  ​​​​​

                  Kommentar


                    Zitat von STHLM Beitrag anzeigen

                    hatte ich mit Schweden, Frankreich und Schweiz schon angebracht. Aber wurde auch gekonnt ignoriert.
                    Hat nichts mit gekonnt ignoriert zu tun.

                    1. wüsste gern, woher du deine Zahlen hast. "über 50% bei U3" kann ich mir in den drei genannten Ländern nicht vorstellen, insb. Schweiz.
                    2. niemand sagt, dass Kinder, Jugendliche und/oder Erwachsene so sehr von einer frühen Krippeneinbindung größtenteils gestört werden. Hier geht es nicht um Kontravalenz.
                    3. Schweden, Frankreich und Schweiz bieten den Eltern darüber hinaus völlig unterschiedliche Modelle von Elternzeit und -geld. Manche besser, manche schlechter. Erziehungsmethoden und -kultur sowie die kult. Einstellung zu Arbeitsmarkt und Erziehung sind auch nochmal was anderes. Zusammen mit meinem 2. Punkt ist deine Mutmaßung hanebüchener Unsinn.

                    Kommentar


                      Zitat von Marcel1907 Beitrag anzeigen
                      Ich habe mich persönlich damit noch gar nicht beschäftigt... Unser hat noch etwas Zeit was die Schule angeht. Wir hatten das jetzt nur in naher Verwandtschaft mitbekommen.

                      Der kleene ist halt noch keine 6, und die Mutter war der Meinung das er noch nicht so weit ist. Also wollte sie ihn erst nächstes Jahr einschulen lassen. Sie ist also in die Schule gegangen auf die er gehen sollte (Die auch in sehr naher Umgebung ist). Und die Schule meinte das er definitiv dieses Jahr eingeschult werden müsse. Sie haben sich etwas mit dem kleinen beschäftigt und ein paar Tests gemacht. Daraufhin kam halt die Antwort...

                      Inwiefern es da Alternativen gibt (Waldorf Schule etc.) keine Ahnung. Ich weiß nur das die nächste Grundschule einige Kilometer entfernt ist. Und das es deswegen keine Alternative ist
                      ​​​​​
                      ​​​​​
                      dann wird das kind deiner verwandten vermutlich spätestens am 01.10. 6 jahre alt?

                      Kommentar


                        Hi,

                        wie habt ihr das mit der Elternzeit und Elterngeld gemanaged?

                        Meine Freundin wird 14 Monate Elternzeit nehmen und ich möchte 2 nehmen.

                        Die kleine ist ja am 26.04.2019 geboren.
                        Ich möchte nun jeweils einen Monat im August 19 und im April 20 nehmen.

                        Muss ich die Elternzeit jetzt mit dem Geburtsdatum nehmen?
                        Also am 26.08.2019 - 26.09.2019 und 26.04.2020 - 26.05.2020?

                        Oder kann das Datum frei wählbar sein? Beim Antrag von Elterngeld muss man ja die Lebensmonate des Kindes beachten. Von daher würde die Elternzeit dann wohl immer am 26. des jeweiligen Monats beginnen?



                        Kommentar


                          Du hast dann vom 26.08-25.09 EZ, afaik

                          Kommentar


                            War mir zu umständlich das mit "Elternzeit splitten". Ich hab ab dem Zeitpunkt positiver Schwangerschaftstest bei Frau angefangen den Urlaub anzusparen. Damit war ich direkt nach der Geburt mit Überstunden abbaun und Urlaub bei 2 vollen Monaten weg. Frau hat dann 10 Monate gemacht, ich dann 4.
                            Das lief relativ cremig.

                            Kommentar


                              Ab Freitag hab ich 1 Woche Frau und Kindfrei :D
                              ​​​​​​
                              Frau fliegt mit dem kleinen und ihrer besten Freundin mit Sohn nach SaComa

                              Was mache ich mit der ganzen freien Zeit? :-P

                              Kommentar


                                Zitat von panda yo Beitrag anzeigen
                                Du hast dann vom 26.08-25.09 EZ, afaik
                                Richtig. Jeweils 26. bis 25. des Folgemonats.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X