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Wann ist Selbstjustiz gerechtfertigt?

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    Ich finde die Frage lässt sich, wie hier bereits gezeigt wurde, auf zwei Ebenen diskutieren.
    Einmal unter rechtlichen Aspekten, ob unser System genug ist, der Frage ausreichend gerecht zu werden. Und eben auf philosophischer Ebene, die vllt nicht repräsentativ für eine Realität wie die unsrige ist, dennoch aber Fundamental für mögliche Gesellschaftsmodelle ist.
    Mir ist klar, dass man in einem einigermaßen funktionierenden Rechtssystem nicht wirklich über die Berechtigung von Selbstjustiz diskutieren kann.
    Stellt man sich eine Gesellschaft vor, die in gewissen Punkten das Gegenteil der unsrigen wäre, sprich, wer KEINE Selbstjustiz ausübt, macht sich schuldig und landet hinter Gittern. Wäre in einer solchen Gesellschaft Selbstjustiz gerechtfertigt, weil sie durch das Gesetz nicht nur legitimiert wird, sondern vielmehr ein Muss ist, um nicht bestraft zu werden?Oder wovon hängt die Rechtfertigung ab?
    In einem System wie dem unseren ist sie scheinbar aus zwei Gründen nicht gerechtfertigt. Einmal auf Grund der gesetzlichen Grundlagen und außerdem, scheinen gewisse moralische Punkte dagegen zu sprechen.
    Aber wie sieht es dann in der von mir aufgemachten Welt aus. Das Gesetz hat sich in diesem Fall ja ins Gegenteil verkehrt. Also vielmehr wird die Rechtfertigung für Selbstjustiz unter Androhung von Strage bei Nichteinhaltung ja eingefordert. Würden dann trotzdem in einem solchen System die moralischen Barrieren trotzdem bestehen? Oder muss ein System nur lange genug bestehen, um einem Menschen eine Moral aufzuzwängen?
    Es ist ja erstaunlich, dass in einem System wie dem Unsrigen, trotzdem so oft die Frage nach Selbstjustiz und ihrer Rechtfertigung gestellt wird, obwohl sich der Staat alle Mühe gibt, dem Menschen die Verantwortlichkeit in dieser Frage zu nehmen und eben ihm NICHT zu erlauben, Selbstjustiz auszuüben.
    Ist dann die Rechtfertigung von Selbstjustizl eine reine moralische Frage? Und wenn ja, bliebe diese immer gleich ungleich des Systems, in dem wir leben, ist sie sozusagen ein genetisch angeboren Trieb, der unabhängig von einem Rechtssystem da ist und damit seine Rechtfertigung qua Natur erhält. Oder lässt sich eine Rechtfertigung nur vom Punkt des aktuell anerkanntesten moralischen Systems ableiten?

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      Es ist ja erstaunlich, dass in einem System wie dem Unsrigen, trotzdem so oft die Frage nach Selbstjustiz und ihrer Rechtfertigung gestellt wird, obwohl sich der Staat alle Mühe gibt, dem Menschen die Verantwortlichkeit in dieser Frage zu nehmen und eben ihm NICHT zu erlauben, Selbstjustiz auszuüben.
      http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/urteil-in-hamburg-bewaehrungsstrafen-nach-gruppenvergewaltigung-14490146.html (weil es ja mal angesprochen wurde und auch ein nettes urteil dafür das man neben Vergewaltigung auch noch den Tod in kauf genommen hat)

      Problem ist für mich nicht das Recht per se sondern die praktische Anwendung.
      Täter die Polizei bekannt sind, landen häufiger am Ende in der Zeitung, weil sie was noch schlimmeres begangen haben.
      Wurde hier aber auch schon oft diskutiert. Wenn man härtere Strafen erteilen würde, gäb es 1. viele Taten nicht bzw Taten die entstehen weil man inkonsequent gehandelt hat.
      Man würde auch nicht von so vielen Taten lesen, heute wieder gelesen das ein krimineller Flüchtling (war also Polizei bekannt) 2 Frauen vergewaltigt hat. Da fragt man sich schon, wie kriminell darf man sein um nichts ins Gefängnis zu müssen?
      Gebe bei solchen Fällen der Polizei und Justiz die Schuld für die Tat. Ihre Aufgabe wäre es gewesen die Gesellschaft vor so jemanden zu schützen, stattdessen dürfen sich weitere 2 Opfer einriehen, diese Schlange wird immer länger.
      Solange man nicht die Tat verurteilt sondern nur den Täter, werden die Strafen in den meisten Fällen, so ausfallen, das betroffene den drang nach Selbstjustiz haben. Bei den meisten kommt es nie zu Ausführung, aber gesund ist das nun mal auch nicht.

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        Wenn man das Ziel des Strafrechts ansieht, wird einem schnell klar, wofür es da ist:
        Auszug aus Wikipedia:
        Hauptziel des Strafrechts ist nach heute herrschender Ansicht nicht, Gerechtigkeit in der Rechtsgesellschaft herbeizuführen, sondern den Rechtsfrieden aufrechtzuerhalten.
        ...
        Nach dem genannten Gesetz ist es das Ziel der Freiheitsstrafe, den Gefangenen zu einem rechtschaffenen Lebenswandel zu bewegen (Vollzugsziel). Der Schutz der Allgemeinheit ist allenfalls als nachrangiges Vollzugsziel zu betrachten; wobei ferner strittig ist, ob es sich dabei überhaupt um ein Vollzugsziel handelt.

        D.h. es steht eine Resozialisierung von Tätern im Vordergrund, daher werden wie in dem oben von Judass genannten Fall Bewährungsstrafen verhängt.

        Der Einzelfall ist für die Betroffenen hart, aber mal im Ernst der 21 Jährige wird ca. 2-4 Jahre in Haft verbringen, das sind 10% - 20% seines bisherigen Lebens, davon hat er wahrscheinlich erst ab 5 Jahre Erinnerungen. Ich finde das ok.
        Und das die anderen 14-15 Jährigen Idioten mit einer Bewährungsstrafe davonkommen ist für die Opfer und Angehörigen natürlich hart, aber aus einer Volkswirtschaftlichen Sicht nachvollziehbar.

        Ist das gerecht: nein, kann es gar nicht, da jeder eine andere Strafe für angemessen halten würde je nach Verbrechen. Das Strafrecht ist der Versuch das totale Chaos inkl. Selbstjustiz zu verhindern.

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