Ich finde die Frage lässt sich, wie hier bereits gezeigt wurde, auf zwei Ebenen diskutieren.
Einmal unter rechtlichen Aspekten, ob unser System genug ist, der Frage ausreichend gerecht zu werden. Und eben auf philosophischer Ebene, die vllt nicht repräsentativ für eine Realität wie die unsrige ist, dennoch aber Fundamental für mögliche Gesellschaftsmodelle ist.
Mir ist klar, dass man in einem einigermaßen funktionierenden Rechtssystem nicht wirklich über die Berechtigung von Selbstjustiz diskutieren kann.
Stellt man sich eine Gesellschaft vor, die in gewissen Punkten das Gegenteil der unsrigen wäre, sprich, wer KEINE Selbstjustiz ausübt, macht sich schuldig und landet hinter Gittern. Wäre in einer solchen Gesellschaft Selbstjustiz gerechtfertigt, weil sie durch das Gesetz nicht nur legitimiert wird, sondern vielmehr ein Muss ist, um nicht bestraft zu werden?Oder wovon hängt die Rechtfertigung ab?
In einem System wie dem unseren ist sie scheinbar aus zwei Gründen nicht gerechtfertigt. Einmal auf Grund der gesetzlichen Grundlagen und außerdem, scheinen gewisse moralische Punkte dagegen zu sprechen.
Aber wie sieht es dann in der von mir aufgemachten Welt aus. Das Gesetz hat sich in diesem Fall ja ins Gegenteil verkehrt. Also vielmehr wird die Rechtfertigung für Selbstjustiz unter Androhung von Strage bei Nichteinhaltung ja eingefordert. Würden dann trotzdem in einem solchen System die moralischen Barrieren trotzdem bestehen? Oder muss ein System nur lange genug bestehen, um einem Menschen eine Moral aufzuzwängen?
Es ist ja erstaunlich, dass in einem System wie dem Unsrigen, trotzdem so oft die Frage nach Selbstjustiz und ihrer Rechtfertigung gestellt wird, obwohl sich der Staat alle Mühe gibt, dem Menschen die Verantwortlichkeit in dieser Frage zu nehmen und eben ihm NICHT zu erlauben, Selbstjustiz auszuüben.
Ist dann die Rechtfertigung von Selbstjustizl eine reine moralische Frage? Und wenn ja, bliebe diese immer gleich ungleich des Systems, in dem wir leben, ist sie sozusagen ein genetisch angeboren Trieb, der unabhängig von einem Rechtssystem da ist und damit seine Rechtfertigung qua Natur erhält. Oder lässt sich eine Rechtfertigung nur vom Punkt des aktuell anerkanntesten moralischen Systems ableiten?
Einmal unter rechtlichen Aspekten, ob unser System genug ist, der Frage ausreichend gerecht zu werden. Und eben auf philosophischer Ebene, die vllt nicht repräsentativ für eine Realität wie die unsrige ist, dennoch aber Fundamental für mögliche Gesellschaftsmodelle ist.
Mir ist klar, dass man in einem einigermaßen funktionierenden Rechtssystem nicht wirklich über die Berechtigung von Selbstjustiz diskutieren kann.
Stellt man sich eine Gesellschaft vor, die in gewissen Punkten das Gegenteil der unsrigen wäre, sprich, wer KEINE Selbstjustiz ausübt, macht sich schuldig und landet hinter Gittern. Wäre in einer solchen Gesellschaft Selbstjustiz gerechtfertigt, weil sie durch das Gesetz nicht nur legitimiert wird, sondern vielmehr ein Muss ist, um nicht bestraft zu werden?Oder wovon hängt die Rechtfertigung ab?
In einem System wie dem unseren ist sie scheinbar aus zwei Gründen nicht gerechtfertigt. Einmal auf Grund der gesetzlichen Grundlagen und außerdem, scheinen gewisse moralische Punkte dagegen zu sprechen.
Aber wie sieht es dann in der von mir aufgemachten Welt aus. Das Gesetz hat sich in diesem Fall ja ins Gegenteil verkehrt. Also vielmehr wird die Rechtfertigung für Selbstjustiz unter Androhung von Strage bei Nichteinhaltung ja eingefordert. Würden dann trotzdem in einem solchen System die moralischen Barrieren trotzdem bestehen? Oder muss ein System nur lange genug bestehen, um einem Menschen eine Moral aufzuzwängen?
Es ist ja erstaunlich, dass in einem System wie dem Unsrigen, trotzdem so oft die Frage nach Selbstjustiz und ihrer Rechtfertigung gestellt wird, obwohl sich der Staat alle Mühe gibt, dem Menschen die Verantwortlichkeit in dieser Frage zu nehmen und eben ihm NICHT zu erlauben, Selbstjustiz auszuüben.
Ist dann die Rechtfertigung von Selbstjustizl eine reine moralische Frage? Und wenn ja, bliebe diese immer gleich ungleich des Systems, in dem wir leben, ist sie sozusagen ein genetisch angeboren Trieb, der unabhängig von einem Rechtssystem da ist und damit seine Rechtfertigung qua Natur erhält. Oder lässt sich eine Rechtfertigung nur vom Punkt des aktuell anerkanntesten moralischen Systems ableiten?
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