Servus,
lebt einer von euch in einer Wohnung die alle Paare Jahre mit dem Mietindex angepasst wird?
Wir haben eine Zusage für eine Wohnung wo wir uns aussuchen dürfen wie sich die Miete anpasst.
1)Der Vermieter kann vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung des Nettomietzinses im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen (§§ 558 ff BGB) verlangen.
2)Es wird eine Indexmiete (§ 557 b BGB) vereinbart.
Steigt oder fällt ab Vertragsbeginn der Verbraucherpreisindex für Deutschland um mindestens 5 %, kann
jeder Vertragsteil eine der prozentualen Indexänderung entsprechende Anpassung der Nettomiete
verlangen. Die Miete muss jedoch, abgesehen von Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB, mindestens ein
Jahr unverändert bleiben. Gleiches gilt, wenn und sooft nach einer Erhöhung oder Ermäßigung der Miete
der Index wiederum steigt oder fällt. Die Mieterhöhung ist unter Angabe der jeweils eingetretenen Änderung
des Preisindexes schriftlich geltend zu machen. Die erhöhte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats
nach dem Zugang der Erklärung zu zahlen.
3)Es wird folgende Staffelmietvereinbarung (§ 557 a BGB) getroffen: hier ist es noch leer, müsste man dann wohl mit der vermietern anpassen.
Die vermietern favorisiert Mietindex und damit alle 5 Jahre anzupassen.
Mit was würde ich am billigsten Wegkommen, wenn ich langfristig drin bleiben will, also 20 Jahre
Bei der Kaltmiete handelt es sich um 990 €
lebt einer von euch in einer Wohnung die alle Paare Jahre mit dem Mietindex angepasst wird?
Wir haben eine Zusage für eine Wohnung wo wir uns aussuchen dürfen wie sich die Miete anpasst.
1)Der Vermieter kann vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung des Nettomietzinses im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen (§§ 558 ff BGB) verlangen.
2)Es wird eine Indexmiete (§ 557 b BGB) vereinbart.
Steigt oder fällt ab Vertragsbeginn der Verbraucherpreisindex für Deutschland um mindestens 5 %, kann
jeder Vertragsteil eine der prozentualen Indexänderung entsprechende Anpassung der Nettomiete
verlangen. Die Miete muss jedoch, abgesehen von Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB, mindestens ein
Jahr unverändert bleiben. Gleiches gilt, wenn und sooft nach einer Erhöhung oder Ermäßigung der Miete
der Index wiederum steigt oder fällt. Die Mieterhöhung ist unter Angabe der jeweils eingetretenen Änderung
des Preisindexes schriftlich geltend zu machen. Die erhöhte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats
nach dem Zugang der Erklärung zu zahlen.
3)Es wird folgende Staffelmietvereinbarung (§ 557 a BGB) getroffen: hier ist es noch leer, müsste man dann wohl mit der vermietern anpassen.
Die vermietern favorisiert Mietindex und damit alle 5 Jahre anzupassen.
Mit was würde ich am billigsten Wegkommen, wenn ich langfristig drin bleiben will, also 20 Jahre
Bei der Kaltmiete handelt es sich um 990 €
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