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    Mietindex

    Servus,

    lebt einer von euch in einer Wohnung die alle Paare Jahre mit dem Mietindex angepasst wird?

    Wir haben eine Zusage für eine Wohnung wo wir uns aussuchen dürfen wie sich die Miete anpasst.

    1)Der Vermieter kann vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung des Nettomietzinses im Rahmen der
    gesetzlichen Bestimmungen (§§ 558 ff BGB) verlangen.

    2)Es wird eine Indexmiete (§ 557 b BGB) vereinbart.
    Steigt oder fällt ab Vertragsbeginn der Verbraucherpreisindex für Deutschland um mindestens 5 %, kann
    jeder Vertragsteil eine der prozentualen Indexänderung entsprechende Anpassung der Nettomiete
    verlangen. Die Miete muss jedoch, abgesehen von Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB, mindestens ein
    Jahr unverändert bleiben. Gleiches gilt, wenn und sooft nach einer Erhöhung oder Ermäßigung der Miete
    der Index wiederum steigt oder fällt. Die Mieterhöhung ist unter Angabe der jeweils eingetretenen Änderung
    des Preisindexes schriftlich geltend zu machen. Die erhöhte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats
    nach dem Zugang der Erklärung zu zahlen.

    3)Es wird folgende Staffelmietvereinbarung (§ 557 a BGB) getroffen: hier ist es noch leer, müsste man dann wohl mit der vermietern anpassen.

    Die vermietern favorisiert Mietindex und damit alle 5 Jahre anzupassen.

    Mit was würde ich am billigsten Wegkommen, wenn ich langfristig drin bleiben will, also 20 Jahre

    Bei der Kaltmiete handelt es sich um 990 €

    #2
    Kann nur von meiner Seite aus sagen:

    Wir haben Indexmiete, allerdings wird jährlich angepasst. Waren die letzten Jahre 1-2% p.a. mehr.
    Wenn du z.B. in einem Neubaugebiet wohnst, kann es durchaus sein, dass der Mietindex in den nächsten Jahren noch deutlich ansteigt und du somit in 5 Jahren auf einmal 10% mehr zahlst. Das kann ich dir aber nicht beantworten, da müsstest du wahrscheinlich mit jemandem reden, der deinen lokalen Immobilienmarkt kennt.

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      #3
      Ich verstehe halt nicht, wird hier der heimische Index genommen, oder deutsche?

      Steigt oder fällt ab Vertragsbeginn der Verbraucherpreisindex für Deutschland um mindestens 5 %, kann jeder Vertragsteil eine der prozentualen Indexänderung entsprechende Anpassung der Nettomiete verlangen.
      Dieser Absatz macht mich stutzig, weil wenn hier de deutsche genommen wird, wäre es ja von Vorteil, anstatt den von München zu nehmen.

      Kommentar


        #4
        Hallo Geosch,

        grundsätzlich gilt, §§558 BGB ist die beste Variante. Index- und Staffelmieten sind eher schlecht, wobei die Staffel am schlechtesten ist.

        Wichtig ist aber hierbei in welcher Region/Stadt du lebst und ob es möglicherweise einen qualifizierten Mietspiegel gibt.

        mfg

        Feanor

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          #5
          dann müsste ich mir mal das 558 durchlesen, was die gesetzlichen Bestimmungen sind und wie die sich auswirken. danke für den Tipp

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            #6
            Indexmiete richtet sich eben nicht nach lokalen Mietspiegel etc. sondern nach Verbraucherpreisindex. Im Link siehst du wie der sich die letzten Jahre verändert hat (fast gar nicht). Das heißt natürlich nicht, dass das so bleibt.
            Vorteil: Du kannst exakt selbst ermitteln wie hoch die Mieterhöhung ausfallen wird. Der Vermieter darf nur Index erhöhen, keine anderen Mieterhöhungen zB. Scheinmodernisierung oder Mietspiegel.
            Nachteil: Erhöht sich der Verbraucherindex sehr stark, musst du "doppelt" zahlen. Höhere Miete und höherer Lebensunterhalt

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              #7
              Gibt es da Prognosen? oder wird das jedes Jahr ermittelt?

              Wenn ich mir die Zahlen so anschaue höchster Wert:

              2016: 107,3
              2015: 107,2
              2014: 107,0
              2013: 106,5
              2012: 105,0
              2011: 102,9

              Wird das dann so gerechnet:
              alte Miete 990,00 € = 107,2
              neue Miete 990,92 € = 107,3


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                #8
                Beispiel für deinen Fall.
                Basis ist Index der letzten Mieterhöhung/Startmiete also Juni 2016: 107,3
                Sagen wir in 6 Jahren steigt er um 6 Punkte, Juni 2022 : 113,3
                Prozentuale Änderung sind 5,59% also ist der Vermieter berechtigt zu erhöhen um 55,36 €. Neue Kaltmiete: 1045,36 €. Die 5% sind sozusagen der Grund, dass nicht jedes Jahr erhöht wird. Prognosen kenne ich keine, die letzten 3 Jahre ist er ja aber recht stagniert.

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                  #9
                  Zitat von Dosuno
                  Beispiel für deinen Fall.
                  Basis ist Index der letzten Mieterhöhung/Startmiete also Juni 2016: 107,3
                  Sagen wir in 6 Jahren steigt er um 6 Punkte, Juni 2022 : 113,3
                  Prozentuale Änderung sind 5,59% also ist der Vermieter berechtigt zu erhöhen um 55,36 €. Neue Kaltmiete: 1045,36 €. Die 5% sind sozusagen der Grund, dass nicht jedes Jahr erhöht wird. Prognosen kenne ich keine, die letzten 3 Jahre ist er ja aber recht stagniert.
                  danke dir für die Ausführung, hört sich schon gut an

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                    #10
                    wie Feanor schon sagt, #1 ist je nach Situation gut. Ist die Miete mehr als ortsüblich oder weniger? Gibt es einen Mietspiegel? Sind eventuell groß angelegte Sanierungs/Modernisierungsmaßnahmen am Haus geplant, nach denen die Miete erhöht werden kann.

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                      #11
                      Wir dürfen alles so einrichten wie wir wollen und die Elektrik mach ich auch komplett neu, das Material übernimmt sie dann komplett, also wird in den nächsten Jahren nichts kommen.

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                        #12
                        @ Geosch,

                        ich hoffe für dich, dass du alles schriftlich hast, sonst kann es am Ende böse Überrschaungen geben.

                        mfg

                        Feanor

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                          #13
                          20 Jahre lang knapp 1000€ Kaltmiete - da kannste dir auch ne wohnung oder ein Haus finanzieren.

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                            #14
                            Zitat von GeoSCH
                            Ich verstehe halt nicht, wird hier der heimische Index genommen, oder deutsche?

                            Steigt oder fällt ab Vertragsbeginn der Verbraucherpreisindex für Deutschland um mindestens 5 %, kann jeder Vertragsteil eine der prozentualen Indexänderung entsprechende Anpassung der Nettomiete verlangen.
                            Dieser Absatz macht mich stutzig, weil wenn hier de deutsche genommen wird, wäre es ja von Vorteil, anstatt den von München zu nehmen.
                            Okay, das hatte ich irgendwie überlesen.
                            Das ist was grundsätzlich anderes als bei uns.
                            Wir haben eine Indexmiete bezogen auf den lokalen Mietspiegel.

                            Bei dir wäre es bezogen auf den Verbraucherpreisindex

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                              #15
                              Zitat von junkhead
                              20 Jahre lang knapp 1000€ Kaltmiete - da kannste dir auch ne wohnung oder ein Haus finanzieren.
                              Leider nein, außer ich wohne 100 km weit weg und kauf dann Zwei autos..

                              für 240.000 € bekomm ich hier gerade mal eine kleine 2 Zimmerwohnung mit 40qm2

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