Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rechtsberatung - Mietkaution

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rechtsberatung - Mietkaution

    Frage an die Juris:

    Ich bin zum 28.02.2016 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe bis jetzt die Hälfte der Mietkaution zurück bekommen.

    Am 20.04.2016 wurde mir per Mail folgendes geschrieben:

    "Wir werden Ihnen in den nächsten Tagen XXX,XX € Kaution auf die von Ihnen unten stehende Bankverbindung ausbezahlen.
    Der Rest wird bis zur letzten Abrechnung 2016 als Sicherheit einbehalten."


    Ich habe gestern vorgestern (11.07.2016) gefragt, wann diese letzte Abrechnung stattfinden soll. Daraufhin kam heute folgende Antwort:

    "Sehr geehrter Herr Bla,

    die "letzte Abrechnung 2016" wird vermutlich Ende 2017 stattfinden.

    Mit freundlichen Grüßen
    "

    Ist das noch ein angemessener Zeitraum? Ich habe im Internet gelesen, dass es keine definierte Frist gibt, aber die Regel nicht mehr als 12 Monate vorsieht. Das wären ja dann aber um die 22 Monate und die Abrechnung der Betriebskosten, kann doch unmöglich so lange dauern. Letztes Jahr fand eine Betriebskostenabrechnung im Juli 2015 statt. Des Weiteren habe ich gelesen, dass eine Einhaltung der Kaution nur dann Rechtens ist, wenn mit einer Nachzahlung seitens des Mieters zu rechnen ist. Ich hatte jedoch bei jeder einzelnen Abrechnung ein Guthaben.

    Könnt ihr mir da irgendwie mit Rat zur Seite stehen?

    #2
    Internet sagt "Richter halten bis zu 6 Monate für angemessen".

    Hier gibts noch ein paar Infos: https://www.mieterverein-hamburg.de/kaution-mietsicherheit.html

    Kommentar


      #3
      Zitat von Chem
      Frage an die Juris:

      Ich bin zum 28.02.2016 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe bis jetzt die Hälfte der Mietkaution zurück bekommen.

      Am 20.04.2016 wurde mir per Mail folgendes geschrieben:

      "Wir werden Ihnen in den nächsten Tagen XXX,XX € Kaution auf die von Ihnen unten stehende Bankverbindung ausbezahlen.
      Der Rest wird bis zur letzten Abrechnung 2016 als Sicherheit einbehalten."


      Ich habe gestern vorgestern (11.07.2016) gefragt, wann diese letzte Abrechnung stattfinden soll. Daraufhin kam heute folgende Antwort:

      "Sehr geehrter Herr Bla,

      die "letzte Abrechnung 2016" wird vermutlich Ende 2017 stattfinden.

      Mit freundlichen Grüßen
      "

      Ist das noch ein angemessener Zeitraum? Ich habe im Internet gelesen, dass es keine definierte Frist gibt, aber die Regel nicht mehr als 12 Monate vorsieht. Das wären ja dann aber um die 22 Monate und die Abrechnung der Betriebskosten, kann doch unmöglich so lange dauern. Letztes Jahr fand eine Betriebskostenabrechnung im Juli 2015 statt. Des Weiteren habe ich gelesen, dass eine Einhaltung der Kaution nur dann Rechtens ist, wenn mit einer Nachzahlung seitens des Mieters zu rechnen ist. Ich hatte jedoch bei jeder einzelnen Abrechnung ein Guthaben.

      Könnt ihr mir da irgendwie mit Rat zur Seite stehen?


      habe meine kaution am 8.7.2016 zurück bekommen und war seit april 2015 raus aus der wohnung

      Kommentar

      Lädt...
      X