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    RM-Anwalts/Steuerkanzlei - Hilfe benötigt

    y0 Elite,

    in unendlich großer Verzweiflung wende ich mich im Auftrag meiner Freundin an die Allwissenden hier bei RM mit einem Anliegen, das sie momentan sehr belastet und möglicherweise enorm teuer wird, doch erstmal die Fakten:

    Freundin unter 25
    Studentin seit Okt '13
    Familienversichert bei der TK
    Arbeitete von Dez'13 bis März'16 nebenberuflich als Promoterin
    - von Dez'13 bis Jan'15 mit Gewerbeschein und (schein-)selbstständig (Im Prinzip war sie da ganz normal angestellt, hatte keine anderen Auftraggeber, war völlig in die Strukturen integriert, hätte keine "Mitarbeiter" ersatzweise hinschicken können etc. also war definitiv nur eine vom Arbeitgeber bzw. Auftraggeber geforderte Scheinselbsständigkeit, die sie in ihrer juvenilen Ahnungslosigkeit akzeptierte)
    - von Jan'15 bis März'16 als Werksstudentin, weil das Unternehmen gemerkt hat, dass sie sich mit der Scheinselbstständigkeits/Gewerbeschein-Geschichte in einer Grauzone befinden - Die Tätigkeit hat sich nicht verändert

    Was sie NICHT gemacht hat:
    - Trotz Gewerbeschein erstellte sie für das Jahr 2014 KEINE Steuererklärung.
    - Trotz Gewerbeschein erstellte sie zwar für jeden Arbeitstag Rechnungen, behielt allerdings selbst keine Unterlagen
    - Sich selbst versichert


    Das Problem:
    Sie hat als Promoterin '14 in den ersten Monaten zwar nur 100-400€ verdient, in den letzten Monaten des Jahres '14 allerdings teilweise auch mal gerne ~700-900€
    Sie hat als Promoterin '15 durchgehend mehr als 500€ im Monat verdient

    Jetzt wollen verschiedene Leute Geld von ihr:
    - Das Finanzamt möchte für das Jahr '14 eine Steuernachzahlung. Da man ihr Einkommen aufgrund der fehlenden Steuererklärung auf 10.000€ schätzte, soll sie nun 250€ Steuern nachzahlen. Der Bescheid kam letzte Woche, wir haben jetzt erstmal schriftlich Einspruch eingelegt
    - Die Krankenkasse möchte Geld von ihr. Da sie angeblich seit Dez'13 durchschnittlich zu viel Geld monatlich verdiente, um noch familienversichert zu sein (unter 395€ im Jahr 2014), soll sie nun für '14 und '15 eine studentische Versicherung nachzahlen (ca. 24x80€ also roundabout 2000€)


    Natürlich würde sie jetzt gerne irgendwie drum rum kommen, das alles zu bezahlen, auch wenn ihr natürlich klar ist, dass sie dafür in erster Linie mal selbst verantwortlich ist (Wenngleich es auch vom ehemaligen Arbeitgeber durchaus moralisch verwerflich ist, einer 19-Jährigen einen Gewerbeschein aufzuzwingen ohne sie dabei über irgendwas zu informieren).

    Die Frage ist jetzt an die Elite, ob man da noch irgendwas machen kann. Die Krankenkassen Nachzahlung für das Jahr 2015 hat sie quasi schon akzeptiert, zumal die Techniker Krankenkasse da auch diverse Unterlagen hat, aus denen ersichtlich ist, dass sie viel zu viel verdient hat. Für das Jahr 2014 ist das allerdings etwas anderes, denn da hat sie vor allem in den ersten Monaten unter 400€ verdient und möchte dafür dann nicht unbedingt 80€/Monat an Versicherung nachzahlen, auch in den restlichen Monaten war sie nicht großartig drüber, wobei sie das momentan nicht nachweisen kann, da sie trotz Gewerbeschein so doof war, keine Rechnungen aufzuheben.
    Sie wollte sich jetzt von der Bank die Kontoauszüge aus dem Jahr 2014 holen aber wichtiger wäre doch, vom ehemaligen Arbeitgeber/Auftraggeber die Rechnungen zu bekommen um dann eine ordentliche Steuererklärung für das Jahr 2014 zu machen und dabei dann eventuell herausfinden, dass sie 2014 doch nicht zu viel verdient hat. Problem hierbei ist nur, dass sich der ehemalige Arbeitgeber/Auftraggeber quer stellt und die Unterlagen dazu nicht herausgibt, sodass sie nun keine Steuererklärung machen kann, da sie die Rechnungen für das Jahr 2014 auch nicht mehr hat (Was obv. sehr dumm von ihr war).

    Wie kann man nun weiter vorgehen? Hat die Elite Tipps?


    Vielen Dank für jegliche Hilfe im voraus, zeigen uns gerne in zwei Kölner Kneipen erkenntlich

    #2
    Zitat von inthy
    Wenngleich es auch vom ehemaligen Arbeitgeber durchaus moralisch verwerflich ist, einer 19-Jährigen einen Gewerbeschein aufzuzwingen ohne sie dabei über irgendwas zu informieren
    Wenngleich man von einer 19 jährigen erwarten kann, sich über so etwas zu informieren, bevor man etwas blind unterschreibt.

    Wenn sie keine Rechnungen mehr hat und diese auch nicht mehr auftreiben kann, kann sie unter Umständen doch noch weitere Probleme mit dem Finanzamt bekommen oder? Aber Kontoauszug sollte da aber klären ...

    Zitat von inthy
    um dann eine ordentliche Steuererklärung für das Jahr 2014 zu machenh
    Das wird schwierig, die Frist war am 31. Juni 2015. Über ein Jahr später, ohne sich gemeldet zu haben? Selbst die verlängere Frist sollte im Februar 2016 abgelaufen sein.

    Daraus folgt auch, dass die Frist für die Steuererklärung 2015 bereits abgelaufen ist, da könnte aber ein Steuerberater klären.

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      #3
      Danke für die Antwort. Ja, natürlich kann man das, deswegen habe ich ja auch mehrmals erwähnt, dass ihr klar ist, dass das vor allem mal ihr Fehler ist. Astrein ist es vom Arbeitgeber dennoch nicht, aber das ist ja auch nicht der Punkt.

      Steuererklärung für 2015 muss sie nicht machen, weil sie da ja wieder ohne Gewerbeschein gearbeitet hat.

      Willst du damit aber sagen, dass egal was jetzt aus den Kontoauszügen/Rechnungen raus kommt, sie die 250€ an Steuern für die Schätzung für 2014 nachzahlen muss?

      Die Kontoauszüge holt sie am Montag, der Plan war dann die mal durchzusehen und dem Finanzamt (Mit dem sie schön häufig telefoniert hat) mitzuteilen, dass sie nicht mehr an die Rechnungen kommt und fragen, ob die Kontoauszüge reichen, denn aus denen sollte schnell klar werden, dass sie weniger als den Freibetrag verdient hat. Dann mal hoffen, dass das noch akzeptiert wird.
      Die Krankenkasse möchte den Einkommensbescheid, den kann man ja ohne die Rechnungen auch nicht wirklich erstellen, nur die Kontoauszüge dürften da ja wahrscheinlich nicht reichen, oder?


      E:
      Ja, er muss die Zahlungen ja 10 Jahre aufheben, aber der stellt sich quer und gibt das nicht raus. Sie versucht das schon seit Wochen, da krümmt keiner nen Finger, sind richtig nette Leute da. Ich weiß jetzt allerdings auch nicht, ob der Arbeitgeber diese Unterlagen lediglich an das Finanzamt oder eben auch an meine Freundin rausrücken muss.
      Sie wurde ja bereits geschätzt und soll deswegen 250€ nachzahlen.


      Moralisch verwerflich, weil das sehr eindeutig nur eine Scheinselbstständigkeit war. Ihr ehemaliger Arbeitgeber hat reihenweise Erstis auf dem Campus angeworben und mit dicken Provisionen gelockt, ohne eben darüber zu informieren, dass mit so einem Gewerbeschein auch diverse Pflichten einher gehen. Klar, darüber sollte man sich selbst informieren aber es hätte den Arbeitgeber ja auch nichts gekostet, da mal ein paar Sätze darüber zu verlieren. Sehr viele der Freunde meiner Freundin haben jetzt das gleiche Problem weil sich da keiner drum gekümmert hat ordentlich Rechnungen zu schreiben und gar eine Steuererklärung zu erstellen, sie ist durchaus nicht die einzige mit diesem Problem. Dass es dumm von ihr war, leugnet ja keiner. Jetzt geht es eben um Schadensbegrenzung


      E2:

      Nach diversen Telefonaten mit dem Finanzamt klang das am Telefon schon so, als würden Kontoauszüge als Nachweis für ein Einkommen unter 8002€ reichen, sodass sie dementsprechend steuerfrei bleibt.
      Wichtig ist jetzt halt noch zu wissen, ob der Krankenkasse die Kontoauszüge auch reichen werden, um dann eventuell wenigstens für die Monate, in denen sie nichtmal 200€ verdient hat, nicht auch noch 80€ nachzuzahlen, oder ob die da einfach einen Durchschnittsbetrag ermitteln. Oder ob die sich komplett querstellen, die Kontoauszüge nicht akzeptieren und einen umfassenden Einkommensbescheid/Steuererklärung verlangen, denn den kann meine Freundin ohne die Rechnungen - die der Arbeitgeber nicht herausrückt - nicht erstellen.

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        #4
        Zitat von inthy
        Ja, er muss die Zahlungen ja 10 Jahre aufheben, aber der stellt sich quer und gibt das nicht raus. Sie versucht das schon seit Wochen, da krümmt keiner nen Finger, sind richtig nette Leute da. Ich weiß jetzt allerdings auch nicht, ob der Arbeitgeber diese Unterlagen lediglich an das Finanzamt oder eben auch an meine Freundin rausrücken muss.
        Afaik muss er garnichts.
        Viel spaß, daran zu kommen..

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          #5
          Ja, den haben wir. Aber wenn sie das eh nicht müssen, ist das ja ein sinnloses Unterlagen. Wird dann wohl ein Spaß dem Finanzamt zu erklären, dass eine ordentliche Steuererklärung aufgrund von nichtvorhandenen Rechnungen nicht mehr möglich ist und nur Kontoauszüge vorhanden sind. GG

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            #6
            Von wann ist der Steuerbescheid vom Finanzamt?

            Grundsätzliches:
            Obwohl das Finanzamt sie geschätzt hat, muss sie eine Erklärung abgegeben. Das ist so in der Abgabenordnung geregelt.
            Damit würde ich mal anfangen. Du kannst die Einnahmen nach den Kontoauszüge ermitteln, jedoch sollte das Finanzamt sie irgendwann mal prüfen, so benötigt sie die geschriebenen Rechnungen, da die Kontoauszüge nur ein Hilfsmittel für die Ermittlung der Einkünfte sind. Sie ist diejenige die Nachweisen muss, dass sie nur eine begrenzte Anzahl an Rechnungen geschrieben hat. Im schlimmsten Fall wird das Finanzamt sie schätzen. Sollte sie mit den gesamten Einnahmen unter dem Grundfreibetrag 8002 € sein, so würde sie keine Nachzahlung erwarten. Keine Nachzahlung bedeutet gleichzeitig keine Zinsen, die ab dem 01.04.2016 angefangen haben für das Veranlagungsjahr 2014. Zusätzlich dürfte sie auch keine weiteren Schritte Seitens des Finanzamtes befürchten (Bsp. leicht verkürzte Steuer oder gar Steuerhinterziehung Verfahren).

            Sobald ihr den Bescheid für das Jahr 2014 habt würde ich den der Krankenkasse vorlegen. Damit würden diese eine entsprechende Berechnung durchführen bzgl der Beitragshöhe und der damit verbundenen Nachzahlung. Also erstmal einen Widerruf gegen den Krankenkassenbescheid einlegen und mitteilen, dass ein Steuerbescheid eingereicht wird.

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              #7
              Vom 28.06. Haben bereits Einspruch/Widerruf bei Krankenkasse und Finanzamt eingelegt, allerdings kann sie ja ohne die Rechnungen, die der Arbeit/Auftraggeber wohl nicht herausgibt, keine ordentliche Erklärung abgeben. Müssen das ja dann mit den Kontoauszügen machen, aus denen ersichtlich wird, dass sie weit unter 8002€ liegt, aber über 4750€, und damit nicht mehr familienversichert werden kann.

              Die Rechnungen hat sie schon alle geschrieben, allerdings dann im Original an den Auftraggeber abgegeben und nicht selbst behalten. Das hat sie natürlich nur gemacht, weil sie da nur scheinselbstständig "angestellt" war und es ihr so vom Arbeit/Auftraggeber vorgeschrieben wurde. Mit ihren jungen 19 Jahren hat sie das (leider) auch nicht hinterfragt, war dort eben usus und wurde von allen anderen auch so gemacht, weswegen sie nicht die einzige mit diesem Problem ist. Ehemaliger Arbeitgeber wird sicherlich auch noch von der Staatsanwaltschaft wegen Scheinselbstständigkeitsverdacht hören. Hilft ihr jetzt aber auch nicht mehr.

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                #8
                Kurz vor Fristende würde ich zusätzlich noch Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt beantragen, mit der Begründung das die Steuererklärung bald nachgereicht wird (So muss deine Freundin vorerst keine Nachzahlung leisten, bis die tatsächliche Erklärung eingereicht ist)

                Bei der Gewinnermittlung kannst du immer noch so einiges unternehmen um die Einnahmen soweit zu senken, dass bei der Krankenkasse kein all zu hoher Betrag aufkommt. (Bsp. Kontoführungsgebühren, Telekomunikationskosten, Fahrtkosten Whg/Arb, Doppelte Haushaltskosten, ggf. Reisekosten Verpflegungsmehraufwendungen usw)

                Ehrlich gesagt, ihr werdet bei einem Steuerberater 119 € und aufwärts bezahlen für die Steuererklärung. Da stellt sich die Frage, wie hoch die Nachzahlung bei der Krankenkasse ist und ob sich entsprechend ein Weg zum Steuerberater lohnt. Vor allem weil das eine einmalige Sache ist und deine Freundin in 2015 ihr Gewerbe wieder abgemeldet hat.

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                  #9
                  Mit dem Finanzamt haben wir bereits telefoniert, sie hat 2014 so ca. 6000€ verdient, also weiter unter den 8002€, das sollte problemlos klappen, auch ohne Rechnungen, da bin ich recht zuversichtlich.
                  Problematischer ist es wie gesagt wegen der Krankenkasse, telefonisch haben die uns nämlich gesagt, dass sie nicht mehr familienversichert ist, wenn sie durchschnittlich >395€/Monat (=4750€) verdient. Für das Jahr 2015 haben wir da keine Chance mehr, denn da verdiente sie insgesamt ca. 8-9k€. Und da will die Krankenkasse 12x ~80€ Nachzahlung.

                  Ob sich ein Steuerberater für das Jahr 2014 noch lohnt ist in der Tat die Frage, ohne die Rechnungen wird das aber schwierig. Überwiesen bekommen hat sie vom ihrem Arbeit/Auftraggeber 2014 insgesamt ca. 6300€ also 1550€ zu viel, da müsste man ja schon einiges unternehmen um drunter zu kommen. Und zur Verfügung hat man quasi nur die Kontoauszüge. Sollte es dennoch klappen, würden wir 12x80€ Krankenkassennachzahlung umgehen, aber ist das wohl realistisch? Denn wirklich viele Ausgaben, abgesehen von alltäglichen Dingen, hat sie nicht gehabt. Haben schon alles zusammengekratzt (Erstehilfekurse etc), aber viel ist das nicht.

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                    #10
                    Bereinige mal deine ca. Werte und schau was halt tatsächlich an Einnahmen/Werbungskosten da waren.

                    Deine Freundin hatte wahrscheinlich nie im Leben 1.550 € kosten. Da kann der Steuerberater auch nicht viel drehen. Weil die Kosten in Höhe von 25% von den Einnahmen total unüblich wären.... (Ausnahmen vorbehalten)

                    Wenn die Kosten in der nähe von 1.550 € sind, kann man sich das nochmal im Detail anschauen, wo noch was geht.....

                    Die Rechnungen braucht das Finanzamt nicht zwangsläufig. Einfach Einnahmen laut Kontoauszügen. Kosten zusammen tragen oder sachgerecht schätzen und Erklärung rausschicken. (Kleine Excel Tabelle und Gewinn in die Erklärung eintragen).

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                      #11
                      Jo, sie ist gerade auf dem Weg zur Bank zwecks Auszügen, dann wird das gemacht. Denke auch nicht, dass sie so hohe Kosten hatte, weswegen Steuerberater wohl nicht lohnt und sie wohl den vollen Betrag an die Krankenkasse nachzahlen kann. Hoffentlich will wenigstens das Finanzamt nichts mehr.

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                        #12
                        Musste bei "moralisch verwerflich" gut lolieren. Alles was du beschreibst "fette Provision", "19 jährige selbstständig angestellt", etc. sollten auch 2014 bei jedem Fünftklässler die Alarmglocken angehen lassen. Das es nach all den Jahren immer wieder so dumme Menschen gibt die noch auf so Abzocker reinfallen weil ihnen dicke Provisionen versprochen werden. Was wars den Promoterin oder Callcenter wo man angeblich besser verdienen kann als jeder Ingenieur wenn man nur krass genug ist?

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                          #13
                          Bist ganz schön mad, oder? Antworte dir aber trotzdem, vielleicht haste danach ja noch was konstruktives. Auf die Frage ob Callcenter oder Promotion allerdings nicht, zeigt ja nur, dass du nicht gerade aufmerksam gelesen hast. Helfen scheinst du aber nicht zu können, wolltest wohl bisschen Dampf ablassen - Danke dafür.

                          Was ihr ehemaliger Arbeitgeber/Auftraggeber gemacht hat, erfüllt ganz eindeutig den Tatbestand der Scheinselbstständigkeit und das ist nicht nur moralisch sondern auch juristisch verwerflich, weswegen sich aus dieser vermeintlichen Grauzone dann auch herausbewegt wurde. Dass jungen Menschen gutes Gehalt mit ordentlichen Provisionen versprochen und auch faktisch angeboten wird, ist ja auch völlig in Ordnung, die Krux war eben nur, dass man bei "zu viel" Verdienst möglicherweise Probleme mit steuerfreiem Erwerb und Familienversicherung bekommen hat - und darauf wurde schlicht nicht hingewiesen. Trotz des familiären (man könnte auch von einer Sekte reden) Verhältnisses, kam das nie zur Sprache, sodass - wie bereits erwähnt - fast alle ihrer ehemaligen Kollegen nun heftig nachzahlen müssen. Wäre ja eigentlich kein Problem, denn verdient haben alle genug, es hat nur eben keiner was zurückgelegt bzw. sich selbst um eine studentische Versicherung gekümmert. Ja, dafür ist jeder selbstverantwortlich, deswegen ging es hier auch nicht darum, irgendwem die Schuld zuzuweisen, dennoch hätte man naiven Erstis sowas ja auch mal sagen können. So erhaben und weise immer alle tun, frisch von der Schule weiß man eben auch noch nicht alles.

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