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RM Anwaltskanzlei Mietrecht, Auszug! Problem

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    RM Anwaltskanzlei Mietrecht, Auszug! Problem

    Hey,
    ich schreib einfach mal den Sachverhalt und hoffe das mir die Jura RM Elite helfen kann.

    Zum Haus : sehr altes Haus, Stromkästen auf dem Flur

    Wohnungsübernahme :
    Protokoll verfasst, einige kleine Mängel wurden aufgenommen z.B. Schäden an der Badezimmer Tür, Waschbecken, Fußleiste Eingangstür.
    Zustand der Wohnung war allgemein einfach "alt".
    Es war nichts kaputt oder schmutzig aber einfach nur alt und abgewohnt, wie es bei einem Haus in diesem Alter üblich ist. Wir haben keine Bilder/Videos gemacht.
    Zeugin: Maklerin die uns die Wohnung vermittelt hat, Elternteil welches die Wohnung direkt nach Übernahme Besucht hat.

    24 Monate im Haus gewohnt, fristgerecht gekündigt.

    Wohnungsübergabe :
    Wir haben alles gestrichen außer den Flur. Alles sauber gemacht und den Zustand der Wohnung wieder so hergestellt wie übernommen. Frau der Hausverwaltung kommt rein und "sprintet" einmal durch die Wohnung und macht notizen, will das ich das Ü-Protokoll unterschreibe, was ich nicht mache. Sie verschwindet wieder, lässt Maklerin Nachmieter und mich stehen.
    Nachmieter hat schon unterschrieben und wird jetzt misstrauisch. Will Video + Bilder von der Wohnung machen bevor er die Schlüssel übernimmt und nochmal mit dem Vermieter sprechen. Ich behalte die Schlüssel.

    Paar Wochen vergehen
    ich versuche immer wieder Kontakt zur Hausverwaltung aufzunehmen aber werde hingehalten.
    Leider kündige ich den falschen Dauerauftrag -> zahle eine Miete zu viel.
    Melde da sofort schriftlich, telefonisch und per mail bei HV. Keine Reaktion.
    Stehe im Kontakt mit dem Nachmieter, dieser fordert vom Vermieter Renovierungsmaßnahmen bevor er einzieht.
    Versuche über Maklerin mit der Hausverwaltung zu kommunizieren, vergebens. Schlüssel gebe ich der Maklerin.

    Handwerker rücken an. Ich lasse mir von denen die Wohnung zeigen. Wohnung wird komplett Kernsaniert (Bilder kann ich auf Nachfrage liefern). Wände geglättet. Das Bad wird vergrößert, sprich die Raumaufteilung verändert, Küche komplett neu saniert.

    3 Monat vergehen
    ich habe weder Kaution, Falsche Miete noch eine Rückmeldung der Hausverwaltung und würde jetzt gerne wissen ob ich rechtlich etwas machen kann / ihr eine Handlungsempfehlung für mich habt.

    danke

    #2
    Hallo, die Kaution muss spätestens nach 6 Monaten zurückbezahlt werden. Das versehtlich zu viel gezahlte Geld kann nach § 812 BGB zurückgefordert werden. Hier einfach selbst eine Frist setzen. Eine Woche sollte reichen. Bei Nichteinhaltung eben auf Klageweg verweisen.

    Gab's noch ein Problem?

    Kommentar


      #3
      Zitat von dr. trolololo
      Hallo, die Kaution muss spätestens nach 6 Monaten zurückbezahlt werden. Das versehtlich zu viel gezahlte Geld kann nach § 812 BGB zurückgefordert werden. Hier einfach selbst eine Frist setzen. Eine Woche sollte reichen. Bei Nichteinhaltung eben auf Klageweg verweisen.

      Gab's noch ein Problem?
      ️Ok.

      Und was könnten die uns von der Kaution abziehen ?

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        #4
        Zitat von austinpowerzz
        Zitat von dr. trolololo
        Hallo, die Kaution muss spätestens nach 6 Monaten zurückbezahlt werden. Das versehtlich zu viel gezahlte Geld kann nach § 812 BGB zurückgefordert werden. Hier einfach selbst eine Frist setzen. Eine Woche sollte reichen. Bei Nichteinhaltung eben auf Klageweg verweisen.

        Gab's noch ein Problem?
        ️Ok.

        Und was könnten die uns von der Kaution abziehen ?
        Alles, was an dir verursachten groben Mängeln angefallen ist. Natürliche Abnutzungen die in der Mietdauer vorkommen zählen nicht dazu.

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          #5
          Einfach mal zum Mieterschutzbund gehen.

          https://www.mieterschutzbund.de

          Keine Ahnung ob die einem ohne Mitgliedschaft helfen, aber vielleicht lohnt sich die Mitgliedschaft ja bei dir.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Flaming Moe
            Einfach mal zum Mieterschutzbund gehen.

            https://www.mieterschutzbund.de

            Keine Ahnung ob die einem ohne Mitgliedschaft helfen, aber vielleicht lohnt sich die Mitgliedschaft ja bei dir.
            Man muss Mitglied sein. Aber die Leute sind echt top. Auch wenn ich nur empfehlen kann die Doppelkombi abzuschließen. Habe für solche Fälle sowohl eine Rechtschutzversicherung aber bin auch Mitglied beim Mieterchutzbund, wo ja auch nach 6 Monaten Wartezeit eine Rechtschutz gilt.

            Hat sich beides aber schon mit meiner Vermieterin bewährt....

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              #7
              Mieterbund hilft in vielen Fällen im ersten Jahr nur bei Beratung. Ab dem zweiten Jahr ist Rechtsschutz mit dabei.

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                #8
                Zitat von FLAMONGO
                Mieterbund hilft in vielen Fällen im ersten Jahr nur bei Beratung. Ab dem zweiten Jahr ist Rechtsschutz mit dabei.
                Ist unterschiedlich, bei mir war nach 6 Monaten Wartezeit der Rechtschutz mit drinnen. Bin aber auch beim eigenen Mietverbund der Part des DMBs ist. Während der 6 Monate gab es nur Beratung.

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                  #9
                  Die falsche Miete, die überwiesen wurde, ist zu 80 % erstattet.

                  Grad per Telefon wurde mir als Grund genannt : Kündigung ging zum 1. raus, Übergabe aber dann erst am 10. Der Termin war von allen 3 Parteien, Makler, Nachmieter, Hausverwaltung so gelegt, das ALLE 3 Parteien die Wohnung zusammen besichtigen können. Schlüssel hatten wir noch diese 10 Tage, aber Wohnung war natürlich schon leer.

                  Dürfen die das?

                  Zitat von FLAMONGO
                  Zitat von austinpowerzz
                  Zitat von dr. trolololo
                  Hallo, die Kaution muss spätestens nach 6 Monaten zurückbezahlt werden. Das versehtlich zu viel gezahlte Geld kann nach § 812 BGB zurückgefordert werden. Hier einfach selbst eine Frist setzen. Eine Woche sollte reichen. Bei Nichteinhaltung eben auf Klageweg verweisen.

                  Gab's noch ein Problem?
                  ️Ok.

                  Und was könnten die uns von der Kaution abziehen ?
                  Alles, was an dir verursachten groben Mängeln angefallen ist. Natürliche Abnutzungen die in der Mietdauer vorkommen zählen nicht dazu.
                  wie sollen wie denn vorgehen, wenn ndie jetzt die Kaution behalten und sagen: ihr habt alles gekaputt gemacht dh mussten wir kernsanieren, uns den schwarzen peter zuschieben.
                  Wir hatten ja nicht mal Zeit, Wissen (da keine Kommunikation) selber einen Gutachter durch die Wohnung zu jagen d

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                    #10
                    Hallo Austin,

                    wenn du belegen kannst, dass du mehrfach die Übergabe angeboten hast und die Hausverwaltung die Rücknahme der Wohnung nicht angenommen hat, dann ist Sie im Verzug und du schuldest somit keine anteilige Miete.

                    Eine Verrechnung (Aufrechnung) der Kaution mit Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist nur dann möglich, wenn tatsächlich echte Schäden vorhanden waren. Hierfür ist der Vermieter beweisbelastet. Hier dürfte faktisch der Zug abgefahren sein, wenn der Vermieter kurz nach Auszug eine Kernsanierung durchführt.

                    So wie du den Fall schilderst, kannst du sowohl die Kaution in voller Höhe (allenfalls ein teilweise Einbehalt bis zur Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten) als auch die überzahlte Miete in voller Höhe zurückfordern.

                    Nettes Schreiben aufsetzen Abrechnung über die Kaution fordern und anschließende Auszahlung und dazu den Rest der Miete verlangen.

                    Wichtig ist, dass du sicherstelltst, dass die Verwaltung/Vermieter das Schreiben auch erhält.

                    mfg

                    Feanor

                    Kommentar


                      #11
                      Übergabeprotokoll?!

                      Kommentar


                        #12
                        Krass was du für eine Geduld hast. Wäre wohl schon nach 2 Wochen bei der Verwaltung auf der Matte gestanden und hätte die Miete sowie die Kaution verlangt.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von FLAMONGO
                          Übergabeprotokoll?!
                          scheint es ja nicht mit seiner unterschrift zu geben?

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                            #14
                            Zitat von gizz
                            Krass was du für eine Geduld hast. Wäre wohl schon nach 2 Wochen bei der Verwaltung auf der Matte gestanden und hätte die Miete sowie die Kaution verlangt.
                            Kann man aus China alles nicht so gut steuern. Und für die Kaution gibt es eine Frist, die mir bekannt ist.


                            Zitat von Feanor
                            Hallo Austin,

                            wenn du belegen kannst, dass du mehrfach die Übergabe angeboten hast und die Hausverwaltung die Rücknahme der Wohnung nicht angenommen hat, dann ist Sie im Verzug und du schuldest somit keine anteilige Miete.


                            Eine Verrechnung (Aufrechnung) der Kaution mit Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist nur dann möglich, wenn tatsächlich echte Schäden vorhanden waren. Hierfür ist der Vermieter beweisbelastet. Hier dürfte faktisch der Zug abgefahren sein, wenn der Vermieter kurz nach Auszug eine Kernsanierung durchführt.

                            So wie du den Fall schilderst, kannst du sowohl die Kaution in voller Höhe (allenfalls ein teilweise Einbehalt bis zur Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten) als auch die überzahlte Miete in voller Höhe zurückfordern.

                            Nettes Schreiben aufsetzen Abrechnung über die Kaution fordern und anschließende Auszahlung und dazu den Rest der Miete verlangen.

                            Wichtig ist, dass du sicherstelltst, dass die Verwaltung/Vermieter das Schreiben auch erhält.

                            mfg

                            Feanor
                            der Punkt ist, dass das alles über die Maklerin lief. Die hat mit allen Parteien kommuniziert und den Termin festgelegt. Schriftlich ist da nix. Nur halt das Wort der Maklerin.

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                              #15
                              Du hast die Wohnung doch schriftlich gekündigt oder?
                              Dort sollte doch ein Termin drinstehen. Was danach passiert ist kann dir doch egal sein.

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