Zitat von Lynissea
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rm-Anwalt gesucht - Unfall mit MJ
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Machst es dir da zu einfach. Der Streitpunkt vor Gericht wird sein, ob die Mutter ihre Aufsichtspflichtverletzt hat oder nicht. Daraus resultiert auch, ob das Geld von der anderen Versicherung gezahlt wird oder nicht. Den Schaden sollte die Versicherung wohl zahlen (die von Lyns freund/ hoffentlich ausfallsschaden mitversichert), ob die das geld wieder bekommt, ist ne andere Frage.Zitat von Der OllieÄh, sicher? Wie stellst du dir denn die Realität sonst vor?! Selbstverständlich hat man jederzeit zu verhindern, dass niemandem Schäden durch die anvertrauten Personen entstehen.Zitat von RaybeezDa ist halt die Frage, was für eine Pflicht die Aufsichtsperson genau hat. Muss ein 5jähriges Kind zwingend an die Hand oder an eine Leine genommen werden damit es nicht wegrennen kann?Zitat von Lynisseaaber es kam mir halt so komisch vor, dass da quasi jemand, dessen job es ist, auf diese kinder aufzupassen, komplett ungeschoren davonkommt.
Damit sie für die Reparaturkosten aufkommen muss muss sie irgendetwas falsch gemacht haben.
nvm, hast du geklärt.
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Genau das dachte ich mir auch :DZitat von Obama_sh0talter...Zitat von Lynisseanatürlich :)Zitat von Apfelholoist das ganze in österreich passiert?
edit: Erinnert mich an http://www.readmore.de/forums/89-offtopic/11-offtopic/143551-haftung-kinder-strassenverkehr&page=1#p7471710 Richtig lächerlich...
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### !!!Zitat von gizzwie ich immer menschen hasse die ihren partner als mann oder frau bezeichnen obwohl nicht verheiratet nur um es seriöser klingen zu lassen.. huehue :mett:
wow. dein ernst?Zitat von Lynisseamein freund erklärt mir gerade, dass seine versicherung das nicht bezahlt?!
e: das kann ja nicht der ernst des gesetzgebers sein, dass man am ende quasi besser aussteigen würd, wenn man das kind ummäht - dann zahlt den schaden die versicherung und ende?
Spoiler:jo man kommt fjdn besser weg wenn man ein kind auf dem gewissen hat aber hey hauptsache die versicherung zahlt.
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bitte, wenn du links oben meinen namen siehst, dann geh wieder ausm thread raus, bevor du sinnlos reinhatest... hab ich irgendwas von gewissen oder dergleichen geredet? ich spreche von der sinnhaftigkeit des gesetzes
e: hab im startpost "mann" in "freund" geändert und hoffe, dass damit jeder glücklich ist und ich keine urkunden vorlegen muss
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immer rübermähen, ist gut fürs gewissenZitat von Lynisseamein freund erklärt mir gerade, dass seine versicherung das nicht bezahlt?!
e: das kann ja nicht der ernst des gesetzgebers sein, dass man am ende quasi besser aussteigen würd, wenn man das kind ummäht - dann zahlt den schaden die versicherung und ende?
Spoiler:wtf, manche leude alder ...
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Wieso sollte dass auch die eigene Versicherung bezahlen?
Wenn er keine Vollkasko hat, sind selbstverschuldete Unfälle nunmal nicht abgesichert(wenn wir davon ausgehen dass die Mutter/Aufsichtsperson nicht haftbar zu machen ist)
Und da ist auch immer die Frage ob die Schadenmehrbelastung nicht teurer kommt als der Schaden selbst.
Für ~50€ im Jahr gibts ne Verkehrsrechtschutzversicherumg, da kann man sowas ganz toll für Umme vor Gericht klären :scnr:
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Auch Fußgänger sind Teilnehmer am Straßenverkehr, die sich an Regeln halten müssen. Und weil man davon ausgehen kann, dass fünfjährige Kinder noch nicht mit all diese Regeln vertraut sind, müssen Eltern auf sie aufpassen.
Für den Sandkasten gilt das nicht unbedingt, für den Straßenverkehr aber schon.
Ich denke also, dass man die Alte dafür drankriegen kann. Aber nur mit einem #Fachanwalt
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