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    #16
    Zitat von Lynissea
    Zitat von Apfelholo
    ist das ganze in österreich passiert?
    natürlich :)
    Harte Nummer, sry an Ollie für den Aufwand :D

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      #17
      wow... macht aus ner mücke nen elefanten.. ich wohn jetzt nicht im iran oder so... persönlich hab ich auch das HGB studiert und arbeite täglich mit dem UGB - die unterschiede sind marginal.

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        #18
        lol. chatte natürlich nicht mit vergebenen frauen#

        E: Würdest du es mir erklären, Ollie?

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          #19
          Zitat von Der Ollie
          Zitat von Raybeez
          Zitat von Lynissea
          aber es kam mir halt so komisch vor, dass da quasi jemand, dessen job es ist, auf diese kinder aufzupassen, komplett ungeschoren davonkommt.
          Da ist halt die Frage, was für eine Pflicht die Aufsichtsperson genau hat. Muss ein 5jähriges Kind zwingend an die Hand oder an eine Leine genommen werden damit es nicht wegrennen kann?
          Damit sie für die Reparaturkosten aufkommen muss muss sie irgendetwas falsch gemacht haben.
          Äh, sicher? Wie stellst du dir denn die Realität sonst vor?! Selbstverständlich hat man jederzeit zu verhindern, dass niemandem Schäden durch die anvertrauten Personen entstehen.
          Machst es dir da zu einfach. Der Streitpunkt vor Gericht wird sein, ob die Mutter ihre Aufsichtspflichtverletzt hat oder nicht. Daraus resultiert auch, ob das Geld von der anderen Versicherung gezahlt wird oder nicht. Den Schaden sollte die Versicherung wohl zahlen (die von Lyns freund/ hoffentlich ausfallsschaden mitversichert), ob die das geld wieder bekommt, ist ne andere Frage.

          nvm, hast du geklärt.

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            #20
            Zitat von Obama_sh0t
            Zitat von Lynissea
            Zitat von Apfelholo
            ist das ganze in österreich passiert?
            natürlich :)
            alter...
            Genau das dachte ich mir auch :D

            edit: Erinnert mich an http://www.readmore.de/forums/89-offtopic/11-offtopic/143551-haftung-kinder-strassenverkehr&page=1#p7471710 Richtig lächerlich...

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              #21
              mein freund erklärt mir gerade, dass seine versicherung das nicht bezahlt?!

              e: das kann ja nicht der ernst des gesetzgebers sein, dass man am ende quasi besser aussteigen würd, wenn man das kind ummäht - dann zahlt den schaden die versicherung und ende?

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                #22
                Zitat von gizz
                wie ich immer menschen hasse die ihren partner als mann oder frau bezeichnen obwohl nicht verheiratet nur um es seriöser klingen zu lassen.. huehue :mett:
                ### !!!

                Zitat von Lynissea
                mein freund erklärt mir gerade, dass seine versicherung das nicht bezahlt?!

                e: das kann ja nicht der ernst des gesetzgebers sein, dass man am ende quasi besser aussteigen würd, wenn man das kind ummäht - dann zahlt den schaden die versicherung und ende?
                wow. dein ernst?

                Spoiler: 
                jo man kommt fjdn besser weg wenn man ein kind auf dem gewissen hat aber hey hauptsache die versicherung zahlt.

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                  #23
                  bitte, wenn du links oben meinen namen siehst, dann geh wieder ausm thread raus, bevor du sinnlos reinhatest... hab ich irgendwas von gewissen oder dergleichen geredet? ich spreche von der sinnhaftigkeit des gesetzes

                  e: hab im startpost "mann" in "freund" geändert und hoffe, dass damit jeder glücklich ist und ich keine urkunden vorlegen muss

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                    #24
                    Zitat von Lynissea
                    mein freund erklärt mir gerade, dass seine versicherung das nicht bezahlt?!

                    e: das kann ja nicht der ernst des gesetzgebers sein, dass man am ende quasi besser aussteigen würd, wenn man das kind ummäht - dann zahlt den schaden die versicherung und ende?
                    immer rübermähen, ist gut fürs gewissen

                    Spoiler: 
                    wtf, manche leude alder ...

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                      #25
                      Wieso sollte dass auch die eigene Versicherung bezahlen?
                      Wenn er keine Vollkasko hat, sind selbstverschuldete Unfälle nunmal nicht abgesichert(wenn wir davon ausgehen dass die Mutter/Aufsichtsperson nicht haftbar zu machen ist)
                      Und da ist auch immer die Frage ob die Schadenmehrbelastung nicht teurer kommt als der Schaden selbst.

                      Für ~50€ im Jahr gibts ne Verkehrsrechtschutzversicherumg, da kann man sowas ganz toll für Umme vor Gericht klären :scnr:

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                        #26
                        Auch Fußgänger sind Teilnehmer am Straßenverkehr, die sich an Regeln halten müssen. Und weil man davon ausgehen kann, dass fünfjährige Kinder noch nicht mit all diese Regeln vertraut sind, müssen Eltern auf sie aufpassen.

                        Für den Sandkasten gilt das nicht unbedingt, für den Straßenverkehr aber schon.

                        Ich denke also, dass man die Alte dafür drankriegen kann. Aber nur mit einem #Fachanwalt

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                          #27
                          Was für ein Strafprozess ist bitte am Laufen? Wenn das ein 5 jähriges Kind war kannst Schadensersatz vergessen.

                          Für sowas gibts nur die eigene Vollkasko.

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