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    Zitat von der reelle dagO
    Das stimmt so nicht. es sind Saisonübergreifend 6 Monate "Inaktivität" vorausgesetzt. Möchte ich zwischen 2 Saisons wechseln geht das nur mit Ablöse oder die beiden Vereinige einigen sich auf einen ablösefreien Wechsel.
    Das ist das, wa sich aktuell vom neuen Verein gesagt bekommen habe.

    Diese Infos bekomme ich auch von offizieller Seite. Internetseite Verband/DFB.
    ablöse? in welcher liga spielst du?

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      Ist egal, Ablöse gibt es immer. Auch in der C Liga.

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        Ich glaube sogar dass die Ablösen, wenn diese denn tatsächlich fällig wird, gestaffelt sind.
        200€ für Kreisklasse und 500€ für Kreisoberliga.

        Das sind jetzt die Summen die auf mich zutreffen könnten. Denn der neue/alte Verein spielt in der KOL. Die Reserve in der Kreisklasse. Mit meinen fast 31 Jahren ist das genug Ambition für mich :-D

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          Zitat von DerKiLLa
          Ist egal, Ablöse gibt es immer. Auch in der C Liga.
          ok.
          @dago, dann zahl doch die ablöse selbst? sollte ja nicht soviel sein und du hast deine ruhe.
          edit: sorry, die zahlen nicht gesehen. 500€ ablöse in so einer liga? krass, zum glück hab ich (mein dad) damals immer vereinbart, ohne ablöse wechseln zu dürfen.

          vielleicht kannst du deinem jetzigen verein nahe legen, dass du ablösefrei wechseln darfst, damit die situation nicht noch überkocht?

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            Es ist mit dem Vorstand des derzeitigen Vereins so vereinbart. Aber ob ich darauf etwas geben kann, sei mal dahingestellt.

            Es gibt verschiedene Szenarien. Eine sieht auch vor, die Ablöse zu teilen. 50/50 mit dem neuen Verein.
            Erst am Ende wird sich zeigen, wie viel Wert das Wort dieser Person hat. Leider..

            MfG Andi

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              Mag sein, das dein Wissen über meinem steht aber die Provokation am Ende ist niveaulos.
              Denk da nochmal drüber nach.

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                In gemäßigtem Ton, klar. Und nicht dass wir uns falsch verstehen. Ich lese mir gerne fundiertes Wissen anderer durch.
                Ich habe von meinen Erfahrungen berichtet.
                Wobei ich das mit dem genannten § 153 Abs. 1 StPO fragwürdig finde, wenn ein Betrug über 2700€ vorliegt und das keinen Anwalt interessiert.

                Wenn Du so viel Wissen bzgl der Materie hast, würde ich das gerne privat weiterführen. Ne weitere Ansicht kann da nicht schaden!

                MfG Andi

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                  Zitat von hSp
                  Das DerOlli was Sozialkompetenz angeht nicht gerade ein Überflieger ist wird doch bei seinen meisten Posts deutlich. Mehr von oben herab wäre auch hier sicher kaum mehr möglich gewesen.
                  aber dein beitrag ist jetzt besser?

                  frage mich zudem, was die guten erfahrungen mit dem RA, der ja augenscheinlich aufn anderes feld spezalisiert ist, dir hier nutzen sollen

                  Zitat von der reelle dagO
                  2 weitere Spieler haben sich ausgemeldet. Da Personalmangel eh schon ein großes Thema war, ist der restliche Spielbetrieb diese Saison nicht gesichert.

                  Das sollte ein weiteres Zeichen für die Verantwortlichen sein, der Sache nach zu gehen.


                  Mehr möchte ich da jetzt gar nicht mehr machen.
                  Ich empfinde es irgendwie als Zeitverschwendung. Weiß auch nicht!

                  MfG
                  evtl weil ihm verein mit den straftaten rumgeprollt wurde?
                  würde die in jedem fall mal anhauen (lassen), die häufung der austritte in kurzer abfolge ist ja in jedem fall mal verdächtig

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                    Die wenigstens Anwälte behandeln nur ein Gebiet.
                    In dem Fall sind es 3.

                    Ist aber auch egal, da der Thread genug mit OT behaftet ist.


                    Ich möchte eigtl gar nicht, dass das Thema weiter vertieft wird. Mir ging es einzig und allein um den Versuch, die Sperrfrist zu umgehen. Das ist ja nun leider nicht möglich.


                    Ich kann wohl nichts weiter machen, als die Füße still halten und ausharren.

                    Kommentar


                      Unfassbar.. Ich habe jetzt 2x versucht das Thema aus diesen Thread zu nehmen. ich habs privat angeboten.
                      Gerne schildere ich Dir den Fall und Du kannst Dir dazu eine Meinung bilden. Aber hier wird das nicht passieren.

                      Ich bitte das jetzt schlussendlich einmal dabei zu belassen.

                      Kommentar


                        Zitat von der reelle dagO
                        Unfassbar.. Ich habe jetzt 2x versucht das Thema aus diesen Thread zu nehmen. ich habs privat angeboten.
                        Gerne schildere ich Dir den Fall und Du kannst Dir dazu eine Meinung bilden. Aber hier wird das nicht passieren.

                        Ich bitte das jetzt schlussendlich einmal dabei zu belassen.
                        dann hör doch auf immer wieder auf ollie zu antworten. ollie versucht es dir doch zu erklären.

                        zurück zum thema.
                        hast du denn schon einmal konkreter (nach dem sachschaden) mit deinem verein gesprochen? ich kann mir nicht vorstellen, dass die jetzt noch auf die ablöse pochen.
                        bekommst du bei deinem neuen verein ein wenig kohle? wenn ja, nehm es doch um die (falls dein jetziger verein stur bleibt) ablöse selbst zu zahlen. kannst es ja auf raten machen, wenn dir die kohle fehlt.

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                          Bordi: Ich glaube nicht, dass in der KOL Gehälter gezahlt werden.
                          Wäre mir zumindest neu. Aber eigtl gibts ja viel, das sich einem nur schwer erschließt :-P

                          Der Vorstand weiß Bescheid bzgl der Sachbeschädigung. Auch die Aussage für einen ablösefreien Wechsel kam erst in Folge dessen. Ich tu mich nur schwer damit, es zu glauben.

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                            Zitat von der reelle dagO
                            Bordi: Ich glaube nicht, dass in der KOL Gehälter gezahlt werden.
                            Wäre mir zumindest neu. Aber eigtl gibts ja viel, das sich einem nur schwer erschließt :-P
                            Je nach Mannschaft und Liga werden auch da Gehälter bezahlt, ist nichts ungewöhnliches.

                            @Der Ollie: Alle deine Stellungnahmen wurden aus gutem Grund stehen gelassen.

                            Edit: Also deine ausführlichen. Die anderen beiden Posts bringen den Thread wirklich nicht weiter.

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                              So ändern sich die Zeiten. Vor 12 Jahren habe ich noch auf Landesebene gespielt. Da gab es nicht einmal den Gedanken, Geld für sich in Anspruch zu nehmen.
                              Selbst die Fahrten über hunderte von Kilometern wurden aus eigener Tasche finanziert :-P

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                                Hallo an alle,

                                ich muss gestehen, ich finde die Art der Diskussion schon sehr merkwürdig und sehr mich gewzungen dagO zu unterstützen.

                                Selbstverständlich werden bestimmte Straftaten nicht verfolgt, da kein öffentliches Interesse besteht. Dies wird sogar ausdrücklich erlaubt. Die Einstellung kann dann über § 153 StPO erfolgen.

                                Die StPO hat einen eigenen Abschnitt, der sich nur mit diesem Thema beschäftigt. Hierbei geht es um die Privatklagedelikte (§§ 374ff StPO). Sachbeschädigung gehört zu einem solchen Delikt (§ 374 Absatz 1 Nr. 6 StPO). Das öffentliche Interesse kann hierbei dann eine Rolle spielen.

                                Für den Verwaltungsalltag wurden die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RistBV) geschaffen, die klare Regeln hierfür aufstellen und dem Staatsanwalt in dr Praxis bei der Bewertung helfen sollen:


                                "15.
                                Öffentliches Interesse bei Privatklagesachen




                                86

                                Allgemeines


                                (1) Sobald der Staatsanwalt von einer Straftat erfährt, die mit der Privatklage verfolgt werden kann, prüft er, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung von Amts wegen besteht.


                                (2) Ein öffentliches Interesse wird in der Regel vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzen hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, z.B. wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat, der rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben. Ist der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört worden, so kann ein öffentliches Interesse auch dann vorliegen, wenn dem Verletzten wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, die Privatklage zu erheben, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.


                                (3) Der Staatsanwalt kann Ermittlungen darüber anstellen, ob ein öffentliches Interesse besteht.




                                87

                                Verweisung auf die Privatklage


                                (1) Die Entscheidung über die Verweisung auf den Privatklageweg trifft der Staatsanwalt. Besteht nach Ansicht der Behörden oder der Beamten des Polizeidienstes kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, so legen sie die Anzeige ohne weitere Ermittlungen dem Staatsanwalt vor.


                                (2) Kann dem Verletzten nicht zugemutet werden, die Privatklage zu erheben, weil er die Straftat nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten aufklären könnte, so soll der Staatsanwalt die erforderlichen Ermittlungen anstellen, bevor er den Verletzten auf die Privatklage verweist, z.B. bei Beleidigung durch namenlose Schriftstücke. Dies gilt aber nicht für unbedeutende Verfehlungen."

                                Man kann also sagen, dass beide Äußerungen passen. Die Einstellung erfolgt formal gemäß § 153 StPO wegen geringer Schuld, wobei vor der Einstellung inzident durch den StA geprüft werden musste, ob nicht ausnahmsweise ein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Ein Hauptanwendungsfall in Berlin ist beispielsweise häusliche Gewalt, hier wird grundsätzlich das öffentliche Interesse auch bei sogenannten Bagatellen bejaht.

                                Ich hoffe es herrscht nun wieder Frieden.

                                mfg

                                Feanor

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