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Abfindung bei Rechtsstreit (fristlose Kündigung)

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    Abfindung bei Rechtsstreit (fristlose Kündigung)

    Heyho,

    wurde bereits im Februar fristlos gefeuert(ssb) und hab nun meinen alten AG verklagt, sieht laut Anwalt auch sehr gut aus *yey* Ein hoch auf die Rechtschutzversicherung :-)

    War knapp 2,5 Jahre angestellt. Nun würde mich mal interessieren, wenn alles gut läuft, mit wieviel Abfindung ich rechnen kann. Konnte im Internet keine Erfahrungswerte finden, die varrieren alle extrem. Bin ledig, kein Kind etc.

    In paar Wochen findet bereits schon der Gütetermin statt, was meint ihr, ist es sinnvoll dort zu erscheinen oder soll das alles mein Anwalt klären?

    Merci =)

    UPDATE
    Sollte es jemanden interessieren was rasugekommen ist...

    Rechtsstreit gewonnen :)

    Abmahnung wird zurückgenommen und ist dementsprechend Gegenstandslos
    Arbeitszeugnis darf nach Belieben angepasst werden
    2 Monatsgehälter Abfindung
    Joa.. eigentlich ganz ok, kann ich mit leben :-)


    #2
    http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html

    warum fragst du das nicht deinen anwalt?

    standert ist halbes gehalt pro arbeitsjahr, bei guten aussichten auf prozessgewinn erhöht sich die summe

    im zuge des gesprächs in dem du ihm nach der summe fragst solltest du ihm auch ne vorstellung mitgeben ob du das angemessen/zu gering findest und was du dir minimum erhoffst

    dann brauchste auch nich anwesend sein

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      #3
      hab mal davon gehört "halber brutto lohn mal arbeitsjahre" so in der art... für was hast du ne fristlose bekommen? :D

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        #4
        würd ich mit deinem anwalt abklären, ob er dich dabei haben will.
        die meisten wollen sowas eher alleine machen.

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          #5
          1/2 vom Jahr, je Jahr. soweit korrekt.

          Müsste beim nem RM'ler aber immer noch 75k sein, eh klar. GEHT GARNET ANDERS


          E: achso ja, RM StanderT Gehalt immer Netto, sry fast vergessen

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            #6
            warum fragst du das nicht deinen anwalt?
            Hatte ich, er meinte aber nur i.d.R. "halbes gehalt pro arbeitsjahr" Aber das ist nur ein Richtwert..
            Kommt immer auf die Verhandlung an wie die läuft usw.

            für was hast du ne fristlose bekommen
            Firma ist ein kompletter dreckshaufen voller arroganter Arschlöcher die einen instant feuern wenn man nicht tut was sie sagen oder sich negativ äußert.

            In meinen Fall bin ich davon ausgegangen, dass ich in meiner Position als Haupt IT-ler am Standort München, zuständig für knapp 100 Mitarbeiter nicht kündbar wäre und habe im Feedbackgespräch die Geschäftsführung auf mehrere Fehler usw. hingewiesen. Das hat ihnen gar nicht getaugt :D

            Dann gab es 2 Std. später eine total sinnlose Abmahnung, welche mein Anwalt kompletter bullshit nannte und am nächsten Tag in der früh kam die Kündigung *g*

            Zitat von ToM
            würd ich mit deinem anwalt abklären, ob er dich dabei haben will.
            die meisten wollen sowas eher alleine machen.
            Er meinte, ich muss nicht, nur wenn ich möchte. Ist meine Entscheidung...

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              #7
              Firstlose erst möglich/gültig wenn du 2 mal Abgemahnt wurdest für den "gleichen" Fehler.
              LOL wenn die Pech haben bist du weiterhin Mitarbeiter....


              Natürlich ist das ein Richtwert, jetzt weißt du mit was man rechnen "kann" (sollte man aber nicht).
              Den genauen Wert kann dir halt keiner sagen, dass ist dir irgend wie klar aber frägst trotzdem?

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                #8
                Also laut meinem begrenzen Wissen ist die Kündigung gar nicht gültig die du da bekommen hast. Eine Abmahnung reicht nur bei schwerwiegenden Fällen afaik (Diebstahl etc.)

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von QTPie
                  Also laut meinem begrenzen Wissen ist die Kündigung gar nicht gültig die du da bekommen hast. Eine Abmahnung reicht nur bei schwerwiegenden Fällen afaik (Diebstahl etc.)
                  echt gut dass er neben der expertenmeinung eines fachkundigen anwalts auch noch deine sinnlos abgegebene laienmeinung mit in die verhandlung nehmen kann

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                    #10
                    Zitat von cerp
                    warum fragst du das nicht deinen anwalt?
                    Hatte ich, er meinte aber nur i.d.R. "halbes gehalt pro arbeitsjahr" Aber das ist nur ein Richtwert..
                    Kommt immer auf die Verhandlung an wie die läuft usw.
                    Viel mehr wird es nicht werden, gerade weil du nur so kurz im Unternehmen warst. Kannst du "durch die Blume" sagen wofür die Abmahnung war bzw. was du im Feedback Gespräch kritisiert hast? Du musst denen ja ordentlich ans Bein gepinkelt haben :)

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Apfelholo
                      Zitat von QTPie
                      Also laut meinem begrenzen Wissen ist die Kündigung gar nicht gültig die du da bekommen hast. Eine Abmahnung reicht nur bei schwerwiegenden Fällen afaik (Diebstahl etc.)
                      echt gut dass er neben der expertenmeinung eines fachkundigen anwalts auch noch deine sinnlos abgegebene laienmeinung mit in die verhandlung nehmen kann

                      bissl mett zu deinem apfel?

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von cerp
                        Hatte ich, er meinte aber nur i.d.R. "halbes gehalt pro arbeitsjahr" Aber das ist nur ein Richtwert..
                        Kommt immer auf die Verhandlung an wie die läuft usw.
                        Und woher sollen wir wissen, wie die Verhandlungen, usw laufen? Es gibt da keine festen Werte, nur einen Richtwert. Selbst wenn hier jemand sagt, dass es deutlich mehr oder weniger war, spielt es für dich keine Rolle.

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                          #13
                          Tjo...
                          Also wenn die Geschichte stimmt, dann ist die fristlose Kündigung nicht rechtens. Sofern du nichts strafbares in dem Feedbackgespräch gesagt hast (Beleidigung, Geschäftsschädigung etc), solange es die erste Abmahnung ist, solange du dir davor nichts zu Schulden hast kommen lassen.

                          Die Abmahnung kann dein Anwalt anfechten. Wenn sie wirklich "Bullshit" ist, dann muss sie zurückgezogen werden. Das selbe gilt für die Kündigung. Um das bewerten zu können müsste man aber mehr Details haben.
                          Würde im Folgenden drohen eine Klage auf Wiedereinstellung bzw Unwirksamkeit der Kündigung zu führen. Das heißt, dass du für den Verhandlungszeitraum (kann locker ein halbes bis ein dreiviertel Jahr dauern) weiter Gehalt kriegen würdest, falls du gewinnst. Bei unwirksamer Kündigung und wenn du dort nicht weiter arbeiten willst, kannst du dreist sein und eine höhere Summe als die 1/2 Gehalt pro Jahr verlangen. Da hängts dann von ab, wie clever dein Anwalt ist bzw du bist.

                          Normal sehen die Firmen recht schnell, wie aussichtsreich eine Klage ist und laden zur "gütlichen Einigung" außerhalb vom Gerichtssaal (wichtig, in dem Meeting nichts unterschreiben, gegebenenfalls sogar Anwalt mitnehmen).
                          Ich würde, vorausgesetzt die Chancen auf Kündigungsunwirksamkeit stehen wirklich gut", ein Nettegehalt pro Arbeitsjahr, plus Gehalt für ein halbes Jahr in dem du dir nen neuen Job suchst. Das ganze auf die nächste runde Summe aufgerundet. Je aussichtsreicher eine Klage, desto dreister kannst du sein. Wenn du denkst, dass du nicht schnell nen neuen Job findest, kannst du auf Weiterbeschäftigung drängen. Aber das wird dann echt beschissen, wenn du da weiter arbeiten musst.

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                            #14
                            Ganz lustig das ganze. Wenn es wirklich stimmt, wie du es geschrieben hast und nicht 80% verschwiegen hast und du Dummheiten gebaut hast.
                            Richtwert: 1 halbes BMG pro Jahr in der Firma.

                            Das wird deine Basis. Du kannst des weiteren auf Schadensersatz klagen (dass dich die Kündigung privat aus der Bahn geworfen hat dies das).

                            Wenn dein (ex)AG nicht komplett dumm ist werden sie dir zusätzlich zum Richtwert eine Abfindung anbieten. Kannst durchaus mit 10-20 brutto rechnen in deinem Fall.

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                              #15
                              mama mama, der lehrer hat mich bestraft und nicht den anderen bösen jungen... dein ernst?

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