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Knöllchen anfechten - Lohnt sich das?

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    #16
    Grade letzten Monat habe ich ganz seriös das Knöllchen durch meine lückenlose Argumentation verschwinden lassen. Was du machst ist höchst unseriös. Du sagst nicht einmal was die Situation war. Wo hast du geparkt, wie hast du geparkt, wann und wie lange.

    Alles Informationen die fehlen. Gesunder Menschenverstand und so...

    edit: Beispiel: Wenn du im Halteverbot geparkt hast und nun rumfaselst --> obv ban wegen trollen.

    Wie gesagt, ohne Informationen kann dir niemand helfen. Alle die es versuchen sind unseriös, weil die Situation nicht im Ansatz klar ist.

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      #17
      Gib mir deine Kontodaten, ich überweise dir 10€ & hör auf meine Zeit zu verschwenden!

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        #18
        Zitat von Duke
        Grade letzten Monat habe ich ganz seriös das Knöllchen durch meine lückenlose Argumentation verschwinden lassen. Was du machst ist höchst unseriös. Du sagst nicht einmal was die Situation war. Wo hast du geparkt, wie hast du geparkt, wann und wie lange.

        Alles Informationen die fehlen. Gesunder Menschenverstand und so...

        edit: Beispiel: Wenn du im Halteverbot geparkt hast und nun rumfaselst --> obv ban wegen trollen.

        Wie gesagt, ohne Informationen kann dir niemand helfen. Alle die es versuchen sind unseriös, weil die Situation nicht im Ansatz klar ist.
        Kein Halteverbot, einfach ein Parkplatz, für den man am Automaten ein Parkticket ziehen muss. Steht auch so im OP. Genauso wie alle anderen relevanten Informationen. Keine Ahnung, was du sonst wissen willst.

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          #19
          Zitat von Bordi
          Zitat von Zappa
          wenn du das Fahrzeug verlässt, parkst du.
          laut der obigen definition nicht. war für mich auch neu.
          Natürlich nach der obigen Definition?!

          (2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
          Also entweder
          a) du verlässt das Auto
          oder
          b) du hälst länger als drei Minuten

          Wenn a) oder b) zutreffen, dann parkst du.
          Es muss nicht beides zutreffen, sonst stünde dort ein "und".

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            #20
            Zitat von JayJay
            Ist imo fragwürdig ob es denn Parken war oder nur Halten. Sichtkontakt zum Fahrzeug hab ich deshalb erwähnt, weil das afaik bei der Definition eine Rolle spielt und der Kontrolleur auch was von Sichtbereich gefaselt hat.

            Spoiler: 

            Weiterhin ist Halten eines Fahrzeugs vom Parken zu unterscheiden. § 12 Absatz II StVO lautet:

            „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“[2]

            Diese Formulierung zielt nicht darauf ab, ob der Fahrer aus dem Fahrzeug ausgestiegen ist, sondern darauf, ob er in der Lage ist, das Fahrzeug jederzeit und sofort vom Halteort wegzubewegen. „Solange ein Fahrzeugführer nach dem Aussteigen noch in der Lage ist, jederzeit wieder den Fahrersitz einzunehmen und wegzufahren, hat er es nicht im Sinne des § 12 Abs. 2 StVO verlassen. Ist dies der Fall, hält der Fahrzeugführer, er parkt aber nicht, solange dies nicht länger als drei Minuten dauert.“[3] Im Falle des Ein- und Aussteigens von Fahrgästen sowie des Be- und Entladens des Fahrzeugs kann es nach der Rechtsprechung Ausnahmen von der Drei-Minuten-Regel geben.
            Woher hast denn die Ergänzung?

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              #21
              wikipedia

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                #22
                zahl doch einfach den 10ner

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                  #23
                  die "ich zahle einfach" mentalität ist in deutschland ziemlich ausgeprägt. immer anfechten! scheiß egal ob es 10 oder 1000 euro sind.

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                    #24
                    würde nicht zahlen. lass dich nicht verarschen! 10 euro sind 10 euro

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                      #25
                      Kein Halteverbot, einfach ein Parkplatz, für den man am Automaten ein Parkticket ziehen muss.
                      §13 I + IV StVO


                      (1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Absatz 2 Satz 1 Nummer 2). Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.

                      (4) Einrichtungen und Vorrichtungen zur Überwachung der Parkzeit brauchen nicht betätigt zu werden
                      1. beim Ein- oder Aussteigen sowie
                      2. zum Be- oder Entladen.
                      Hast du beim Bäcker gerade einen Parkschein gezogen? Wohl kaum, also blechen.

                      Wundert mich btw, dass du von Selbst §12StVO findest, aber nicht §13. Bin natürlich kein Jurist, denke aber, die Lösung macht so Sinn. Da keine Absicht deinerseits erkennbar war, ein Ticket zu erwerben, und du weder beim Ein-/Aussteigen oder Be-/Entladen warst, sehe ich keinen Grund, weshalb du da hättest stehen dürfen ohne zu zahlen.

                      @Duke: Magst du deine Story vielleicht mal teilen, die du so seriös gelöst hast? Klingt unterhaltsam :]

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                        #26
                        mit rechtsschutz: go

                        oder was varmendrion sagt

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                          #27
                          zahl einfach, ersparst dir Papierkram

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                            #28
                            hatte gestern einen ähnlichen fall. klassische straße in der stadt, in der jeder parkt wie er möchte. Rechte Straßenseite parken alle autos den größten teil auf dem gehweg, ein kleines stück vorher aber auf der straße. genau andersherum ist es auf der linken straßenseite. dort parken die meisten auf der straße direkt am kantstein (?) und ein paar auf dem gehweg. ich habe dann ein mix aus beidem gemacht und bekomme einen strafzettel. werde obv zahlen aber deutschland ist einfach nur noch lächerlich. blitzer etc pp. wir haben hier sogar in der stadt einen parkplatz, bei dem man bis 0 uhr ein parkticket ziehen muss. ohne w0rte. mettne$$ is real

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                              #29
                              Zitat von keiz
                              hatte gestern einen ähnlichen fall. klassische straße in der stadt, in der jeder parkt wie er möchte. Rechte Straßenseite parken alle autos den größten teil auf dem gehweg, ein kleines stück vorher aber auf der straße. genau andersherum ist es auf der linken straßenseite. dort parken die meisten auf der straße direkt am kantstein (?) und ein paar auf dem gehweg. ich habe dann ein mix aus beidem gemacht und bekomme einen strafzettel. werde obv zahlen aber deutschland ist einfach nur noch lächerlich. blitzer etc pp. wir haben hier sogar in der stadt einen parkplatz, bei dem man bis 0 uhr ein parkticket ziehen muss. ohne w0rte. mettne$$ is real
                              Schon echt scheiße dieses Deutschland. Hier wird man geblitzt wenn man zu schnell fährt, lÄch3rl1ch!

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                                #30
                                Zitat von keiz
                                [...]
                                Ich lese dort:
                                Da parken Leute scheiße.
                                Ich finde das grundsätzlich nicht gut.
                                Der Staat sieht das auch so.
                                Der Staat handelt, indem er Gesetze schafft.
                                Ich parke auch scheiße.
                                Der Staat geht im Rahmen der geschaffenen Gesetze gegen mich vor.
                                Der Staat ist kleinlich und scheiße.
                                ?


                                Ontopic: Knöllchen sollte rechtmäßig sein. Zahl.

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