Hallo rmjuraboys,
heute ein Inkassoschreiben über 55 Euro erhalten, welches mich mega mad macht.
Folgender Sachverhalt:
Laut Inkassoschreiben hat mywirecard eine Forderung von 19,90 gegen mich, dazu 10 Euro Bearbeitungsgebühr und 25,70 Anwaltsgebühren.
Nach einem Telefonat mit mywirecard ergibt sich nun folgendes Bild:
Ich habe mich am 16.04.2013 mit der mywirecard, einer Prepaid-Visa-Karte, die zu dem Zeitpunkt offensichtlich damit geworben hat, kostenlos zu sein (mittlerweile steht überall riesig Gebühren auf deren Homepage, das war damals nicht so), online angemeldet. Einmal benutzt, nie wieder angerührt.
In den AGB's, die bei der Registrierung mitgeschickt wurden, steht zum Thema Entgelte Folgendes drin:
Ich habe seitdem keine Zahlungsaufforderung oder Rechnung bekommen.
Am 21.07.2015, also mehr als 2 Jahre später, bekam ich dann eine Mahnung über die 19,90 per E-Mail (!!!), welche im Spamordner gelandet ist und von mir daher nicht weiter beachtet wurde.
Heute kam dann das Anwaltsschreiben.
Ist das wirklich so rechtens? Können die in den AGB's einfach auf eine externe Gebührenordnung verweisen ohne konkreten Betrag? Es ist doch für mich nun nicht mehr nachvollziehbar, wie die vor 2 Jahren war? Ohne Rechnungen dann direkt Mahnung mit Inkassoandrohung, und das nur per E-Mail?
Danke bois
e: die 19,90 wären dann 2 Jahresgebühren von 9,95
heute ein Inkassoschreiben über 55 Euro erhalten, welches mich mega mad macht.
Folgender Sachverhalt:
Laut Inkassoschreiben hat mywirecard eine Forderung von 19,90 gegen mich, dazu 10 Euro Bearbeitungsgebühr und 25,70 Anwaltsgebühren.
Nach einem Telefonat mit mywirecard ergibt sich nun folgendes Bild:
Ich habe mich am 16.04.2013 mit der mywirecard, einer Prepaid-Visa-Karte, die zu dem Zeitpunkt offensichtlich damit geworben hat, kostenlos zu sein (mittlerweile steht überall riesig Gebühren auf deren Homepage, das war damals nicht so), online angemeldet. Einmal benutzt, nie wieder angerührt.
In den AGB's, die bei der Registrierung mitgeschickt wurden, steht zum Thema Entgelte Folgendes drin:
Spoiler:
Ich habe seitdem keine Zahlungsaufforderung oder Rechnung bekommen.
Am 21.07.2015, also mehr als 2 Jahre später, bekam ich dann eine Mahnung über die 19,90 per E-Mail (!!!), welche im Spamordner gelandet ist und von mir daher nicht weiter beachtet wurde.
Heute kam dann das Anwaltsschreiben.
Ist das wirklich so rechtens? Können die in den AGB's einfach auf eine externe Gebührenordnung verweisen ohne konkreten Betrag? Es ist doch für mich nun nicht mehr nachvollziehbar, wie die vor 2 Jahren war? Ohne Rechnungen dann direkt Mahnung mit Inkassoandrohung, und das nur per E-Mail?
Danke bois
e: die 19,90 wären dann 2 Jahresgebühren von 9,95
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