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Inkassoschreiben mywirecard

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    Inkassoschreiben mywirecard

    Hallo rmjuraboys,

    heute ein Inkassoschreiben über 55 Euro erhalten, welches mich mega mad macht.

    Folgender Sachverhalt:

    Laut Inkassoschreiben hat mywirecard eine Forderung von 19,90 gegen mich, dazu 10 Euro Bearbeitungsgebühr und 25,70 Anwaltsgebühren.
    Nach einem Telefonat mit mywirecard ergibt sich nun folgendes Bild:

    Ich habe mich am 16.04.2013 mit der mywirecard, einer Prepaid-Visa-Karte, die zu dem Zeitpunkt offensichtlich damit geworben hat, kostenlos zu sein (mittlerweile steht überall riesig Gebühren auf deren Homepage, das war damals nicht so), online angemeldet. Einmal benutzt, nie wieder angerührt.
    In den AGB's, die bei der Registrierung mitgeschickt wurden, steht zum Thema Entgelte Folgendes drin:
    Spoiler: 

    3. Entgelte und Limite
    3.1. Erhebung und Höhe der Entgelte
    Die Bank ist berechtigt, vom Nutzer für die von ihm nach diesem Vertrag („WalletVertrag“)
    erbrachten Leistungen Entgelte zu berechnen.
    Die Bank wird keine Entgelte für Leistungen berechnen, wenn und soweit sie kraft Gesetzes
    oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht zur kostenlosen Erbringung dieser Leistungen
    verpflichtet ist oder diese allein im eigenen Interesse der Bank vornimmt. Insbesondere wird
    die Bank für die Erfüllung gesetzlicher Nebenpflichten im Zusammenhang mit der Erbringung
    von Zahlungsdiensten nach den §§ 675f ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs („BGB“) nur
    dann ein angemessenes und an den tatsächlichen Kosten der Bank orientiertes Entgelt berechnen,
    wenn und soweit dies gesetzlich zugelassen ist.
    Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem Preis- und Limitverzeichnis der Bank (vgl. Anlage
    zu diesem Wallet-Vertrag sowie Ziffer 1.3). Die Bank erhebt insbesondere nach Maßgabe des
    Preis- und Limitverzeichnisses Entgelte für die Aufladung und für die Sperre des Wallets sowie
    für Fremdwährungstransaktionen, Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Wallets mit
    Aussendung einer neuen Wallet Card und Auszahlungen von Guthaben aus dem Wallet bei
    Vertragsbeendigung. Ferner ist die Bank berechtigt, ein Entgelt gemäß dem Preis- und Limitverzeichnis
    für die Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung einer Transaktion sowie für
    Wiederbeschaffungen von Transaktionsbeträgen, die infolge einer fehlerhaften Angabe einer
    Kundenkennung durch den Nutzer fehlgeleitet wurden (vgl. Ziffer 14.2 (4)), zu erheben.
    3.2. Änderung von Entgelten
    Die Bank kann die in vorstehender Ziffer 3.1. in Bezug genommenen bzw. die im Preis- und
    Limitverzeichnis aufgeführten Entgelte oder Limite – gebunden an den Umfang des Anstiegs
    oder der Verringerung ihrer eigenen Kosten – nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen
    Gesetzbuches) ändern oder neu festsetzen. Im Übrigen gilt Ziffer 16.

    Ich habe seitdem keine Zahlungsaufforderung oder Rechnung bekommen.
    Am 21.07.2015, also mehr als 2 Jahre später, bekam ich dann eine Mahnung über die 19,90 per E-Mail (!!!), welche im Spamordner gelandet ist und von mir daher nicht weiter beachtet wurde.

    Heute kam dann das Anwaltsschreiben.

    Ist das wirklich so rechtens? Können die in den AGB's einfach auf eine externe Gebührenordnung verweisen ohne konkreten Betrag? Es ist doch für mich nun nicht mehr nachvollziehbar, wie die vor 2 Jahren war? Ohne Rechnungen dann direkt Mahnung mit Inkassoandrohung, und das nur per E-Mail?

    Danke bois

    e: die 19,90 wären dann 2 Jahresgebühren von 9,95

    #2
    eine Mahnung per eMail, im ernst wäre hätte bitte dadrauf reagiert :D

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      #3
      Inkasso Moskau observiert dich bereits - gg

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        #4
        definiere bitte anwaltsschreiben? kam ein schreiben vom Anwalt von wirecard? kam ein schreiben des Inkassobüros oder haste nen dicken gelben umschlag vom gericht bekommen (Mahnbescheid)

        ein Inkassobüro kann keine Anwaltskosten in Rechnung stellen, du meinst die gebühren des Inkassobüros oder?

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          #5
          Stimmt, es ist kein inkassobüro. Es ist die anwaltskanzlei auer witte thiel, welche wireCard vertritt. Der Brief enthält ne kurze Begründung, warum die Forderung besteht (es handelt sich zwar um eine prepaid Karte, aber auch die kann mit Gebühren verbunden sein bla) und die aufgestellten Gebühren von 20 euro Jahresgebühren, 10 Bearbeitungsgebühr, 25 anwaltskosten.

          Macht das Einen unterschied, ob Anwalt oder inkasso?

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            #6
            Zitat von Matt Hughes
            Stimmt, es ist kein inkassobüro. Es ist die anwaltskanzlei auer witte thiel, welche wireCard vertritt. Der Brief enthält ne kurze Begründung, warum die Forderung besteht (es handelt sich zwar um eine prepaid Karte, aber auch die kann mit Gebühren verbunden sein bla) und die aufgestellten Gebühren von 20 euro Jahresgebühren, 10 Bearbeitungsgebühr, 25 anwaltskosten.

            Macht das Einen unterschied, ob Anwalt oder inkasso?
            im grunde nicht. du musst nun eine Entscheidung für dich treffen:

            ist die forderung berechtigt, dann zahl und das Thema ist aus der welt

            ist die forderung nicht berechtigt, dann widersprech dem ganzen. dann nimmt es den lauf Mahnung, Mahnung, Mahnbescheid und dann eventuelle klage

            als tip: sieh es als Lehrgeld und zahlt den betrag, es sind nur 55 euro und das Thema is aus der welt. ein Rechtsstreit ist im Verhältnis viel zu teuer. lass dir dann aber bestätigen, dass der vorgang entgültig abgeschlossen is

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              #7
              Zitat von Matt Hughes
              Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem Preis- und Limitverzeichnis der Bank (vgl. Anlage zu diesem Wallet-Vertrag sowie Ziffer 1.3).
              Was steht denn in der Anlage?

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                #8
                Weiß nicht was ich daraus lernen soll unter den Umständen

                Ist die forderung denn deiner Meinung nach berechtigt ?

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                  #9
                  Zitat von DerKiLLa
                  Zitat von Matt Hughes
                  Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem Preis- und Limitverzeichnis der Bank (vgl. Anlage zu diesem Wallet-Vertrag sowie Ziffer 1.3).
                  Was steht denn in der Anlage?
                  Gibt keine, in der email wurden nur die AGB's mitgeschickt

                  1.3 verweist lediglich auf die homepage

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                    #10
                    was ich denke ist relativ irrelevant. die können in ihre AGB reinschreiben was sie wollen, auch wenn es nicht rechtskonform ist. ist es nicht rechtskonform musst du dagegen rechtlich vorgehen. die frage ist, machst du das wegen 55 euro? genrell würde ich immer gegen solche dinge vorgehen, aber wie schon zuvor geschrieben, wegen 55 euro würde ich das Theater gar nicht erst anfangen

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                      #11
                      Bei Auer Witte Thiel haben direkt meine Alarmglocken geschrillt:

                      http://www.recht-hilfreich.de/inkasso-frankfurt/inkasso/forderung-mahnung-von-auer-witte-thiel-erhalten/

                      Hab auch schon Post von denen bekommen. Einfach nicht bezahlen

                      E: Allein die Google Suche zeigt schon was für ein Saftladen das ist

                      https://www.google.de/search?q=auer+witte+thiel+mahnung&oq=auer+witte+th iel&aqs=chrome.4.69i57j0l5.4148j0j7&sourceid=chrom e&es_sm=93&ie=UTF-8#q=auer+witte+thiel

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                        #12
                        Zitat von Had3s
                        Bei Auer Witte Thiel haben direkt meine Alarmglocken geschrillt:

                        http://www.recht-hilfreich.de/inkasso-frankfurt/inkasso/forderung-mahnung-von-auer-witte-thiel-erhalten/

                        Hab auch schon Post von denen bekommen. Einfach nicht bezahlen
                        ok, wenn es eine massenabmahn oder eben forderungs-eintreib-Kanzlei ist sieht die Sache anders aus

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                          #13
                          Der Rechtsstreit ist auch nicht zu teuer wenn du es selber ausfechtest. Solltest du im Recht sein und hier klar beschissen werden, dann lass es drauf ankommen wenn du dir zutraust dich selbst zu vertreten. Die meisten Menschen haben einfach Angst vor Gericht zu gehen was total dumm ist. Du musst bei solchem Kleinscheiss eh kaum was beachten, ausser nicht mehr sagen als nötig. Alles total overrated durch TV und iwelche Schauermärchen.

                          Im übrigen wird es kaum vor Gericht gehen wenn was faul an der Geschichte ist, wegen so wenig Geld wird selten eingeklagt.

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                            #14
                            Würde es drauf ankommen lassen und ein Treffen im RM Trash vereinbaren.

                            Spoiler: 
                            no srsly, bezahl einfach nicht.

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                              #15
                              in jedem fall widersprich der forderung und teile mit, dass du keinen eintrag in die SCHUFA-KARTEI akzeptierst. Reine Vorsichtsmaßnahme, falls du mal einen Kredit möchtest, oder Handyverträge etc.

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