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    was bleibt mir von ungefähr 12 000 Umsatz bei ca 7000 euro kosten übring nach dem das Finanzam und alle sich bedient haben

    #2
    5000

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      #3
      nichts. 100% ist der neue steuersatz

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        #4
        Leider nichts. Eventuell Essensgutscheine fürs Vapiano -> Antrag nicht vergessen

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          #5
          Also Gewerbesteuer fällt nicht an, da gibt es für Einzelkaufleute und Personengesellschaften einen Freibetrag in höhe von 24.500 €. Gegebenenfalls musst du Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Da dein Umsatz jedoch kleiner als 17.500€ ist kannst du unter Umständen die Kleinunternehmer Regelung nach §19 UStG in Anspruch nehmen. Da musst du dann in deiner Jahresumsatzsteuererklärung lediglich angeben, dass du Einnahmen nach §19 UstG hattest. Du Musst dann keine Umsatzsteuer abführen, darfst im Gegenzug aber auch keiner Vorsteuer ziehen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass du das ganze Jahr über keine einzige Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer stellen darfst. Wenn du das auch nur einmal getan hast darfst du die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen. So das wären die betrieblichen Steuern.

          Für die Einkommensteuer stellt dies Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Wenn das deine einzigen Einkünfte sind, musst du keine ESt und auch keinen Soli bezahlen. der Grundfreibetrag für 2015 beträgt 8354€. Wenn du diese Grenze bei deinem zu versteuerndem Einkommen nicht übersteigst, fällt keine Einkommensteuer und auch kein Soli an.

          ich hoffe ich konnte helfen :)

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            #6
            Zitat von fL00
            was bleibt mir von ungefähr 12 000 Umsatz bei ca 7000 euro kosten übring nach dem das Finanzam und alle sich bedient haben
            Ohne zu wissen, wie sich die 12k bzw. 7k zusammen setzen. Wenn du ein Gewerbetreibender bist, dann musst du wie oben beschrieben keine Abgaben tätigen. Sind die 7k nicht mit den 12k in Verbindung zu bringen musst du EK-Steuer zahlen.

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