Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

N33D RM Anwälte

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    N33D RM Anwälte

    Hi,

    ich habe aktuell ein Problem und benötige bitte mal eine rechtliche Auskunft.

    Ich habe über Facebook 2 Konzertkarten gefunden. Ich habe mit der Person dann Kontakt aufgenommen, mir auch ein Bild von den Karten zeigen lassen. Ich habe das Geld schon überwiesen und es wurde ausgemacht, dass sie die Karten mit der Post verschickt. Sie sagte, dass ihr Freund diese Karten nun verschickt hätte. Das ist bereits über 2 Wochen her und die Karten sind logischerweise nicht da.

    Dummerweise habe ich vergessen anzugeben, dass die Karten per Einschreiben verschickt werden sollen. Bzw. hatte ich nachgefragt, wie sie die Karten verschickt hat. Laut ihrer Aussage, könne man einen Brief nicht versichert schicken (wtf?)

    Stehe zwar noch in Kontakt mit der Person und es wurde auch ausgemacht das ich das Geld nächsten Monat zurücküberwiesen bekomme, aber heute meinte sie, dass sie nun mit Anwalt droht. Sie geht auch nicht ans Telefon wenn ich sie versuche anzurufen. Paypal hatte sie nicht.

    Ist meine erste Erfahrung mit sowas und hab das leider nicht bedacht :/
    Wird mir wohl eine Lehre gewesen sein :X

    Was kann ich nun rechtlich tun? Ich habe schon mit Eventim gesprochen, dass man eventuell auch die Karten sperren kann, falls sie in der Post verloren gegangen sind und die Person wo ich die Karten gekauft habe mir die Bestellnummer der Karten geben soll und ich darüber an "neue" Karten kommen kann.


    TL;DR

    Wollte Konzertkarten Privat kaufen (Facebook)
    Geld überwiesen (kein Paypal)
    Karten wurden angeblich losgeschickt (NICHT per Einschreiben weil ich vergessen hatte das anzugeben)
    Karten nicht da, Verkäufe muckt nun rum
    Hatte mir versprochen das Geld zurückzuüberweisen
    Mit Eventim gesprochen ob man die Karten sperren kann --> Dazu brauch ich die Bestellnummer


    Danke für die Hilfe.

    #2
    Die Verkäufer müssen nachweisen, dass sie die Karten abgeschickt haben. Wenn sie das nicht können, Pech. Um das Geld zurückzubekommen, steht dir der Klageweg offen, wenn die Karten nicht doch noch ankommen bzw. sie es dir nicht zurücküberweisen.

    Dass das absolut nicht clever war von dir, muss ich dir vermutlich nicht sagen, mach es aber trotzdem gerne.

    Kommentar


      #3
      da du alles falsch gemacht hast was man machen kann weisst du selbst....

      Kommentar


        #4
        Zitat von Dray
        Die Verkäufer müssen nachweisen, dass sie die Karten abgeschickt haben. Wenn sie das nicht können, Pech.
        Können sie das auch per Zeugen beweisen?

        Kann ich nicht einfach auch die Bestellnummer der Karten verlangen und die Karten sperren lassen? Ist doch mein Recht, wenn ich schon bezahlt habe oder?

        Zitat von DaRuler
        da du alles falsch gemacht hast was man machen kann weisst du selbst....
        Wie gesagt, war mir eine Lehre und werd es nicht nochmal machen...

        Kommentar


          #5
          Solche sache, wenn man sie schon von privat/fremden bezieht nur per DHL PAKET MIT TRACKING (vor zeugen öffnen) oder nachnahme. dazu niemals per überweisung. bei überweisung kann ich zu jeder beliebigen kontonummer einen frei erfundenen namen verwenden... du wirst nie erfahren wer die person tatsächlich ist da die bank keine infos herausgeben wird.


          beim lesen deines textes hat sich mir ein gedanke fest eingebrannt: alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.

          Kommentar


            #6
            Zitat von der reelle dagO
            du wirst nie erfahren wer die person tatsächlich ist da die bank keine infos herausgeben wird.
            Facebook Account, Handynummer / Whatsapp. Dazu wurden noch Beweisbilder angefertigt.

            edit: Adresse wurde herausgefunden, Kontoname stimmt mit dem Facebook Account überein.

            Jungs mir ist völlig bewusst das das Käse war von mir. Ich kann es leider auch nicht mehr ändern. Ich möchte einfach nur versuchen mein Geld, oder eben an die Karten zu kommen.

            Kommentar


              #7
              Zitat von XepT_
              Zitat von Dray
              Die Verkäufer müssen nachweisen, dass sie die Karten abgeschickt haben. Wenn sie das nicht können, Pech.
              Können sie das auch per Zeugen beweisen?

              Kann ich nicht einfach auch die Bestellnummer der Karten verlangen und die Karten sperren lassen? Ist doch mein Recht, wenn ich schon bezahlt habe oder?
              Klar können sie es auch per Zeugen beweisen. Wenn der Verkäufer mit jemandem zusammen zur Post gegangen ist, der sagt "da waren definitiv die Karten drin und die wurden abgeschickt", dann bist du beweismäßig im Nachteil.

              Du kannst sie natürlich nach der Bestellnummer fragen und wenn sie die haben, hast du wahrscheinlich auch einen Anspruch darauf diese zu bekommen. (Hab keine Ahnung wie das bei Eventim läuft) Wenn sie dich natürlich abziehen wollen, werden sie sagen, "wir haben die Bestellnummer nicht mehr" und dann kannst du dagegen auch wenig machen.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Dray
                Zitat von XepT_
                Zitat von Dray
                Die Verkäufer müssen nachweisen, dass sie die Karten abgeschickt haben. Wenn sie das nicht können, Pech.
                Können sie das auch per Zeugen beweisen?

                Kann ich nicht einfach auch die Bestellnummer der Karten verlangen und die Karten sperren lassen? Ist doch mein Recht, wenn ich schon bezahlt habe oder?
                Klar können sie es auch per Zeugen beweisen. Wenn der Verkäufer mit jemandem zusammen zur Post gegangen ist, der sagt "da waren definitiv die Karten drin und die wurden abgeschickt", dann bist du beweißmäßig im Nachteil.

                Du kannst sie natürlich nach der Bestellnummer fragen und wenn sie die haben, hast du wahrscheinlich auch einen Anspruch darauf diese zu bekommen. (Hab keine Ahnung wie das bei Eventim läuft) Wenn sie dich natürlich abziehen wollen, werden sie sagen, "wir haben die Bestellnummer nicht mehr" und dann kannst du dagegen auch wenig machen.
                Okay, danke für die Info.

                Muss die Verkäufern aber nicht selbst die Karten abschicken?

                Und laut ihrer Aussage, hat nur der Freund die Karten abgeschickt, aber es war keiner mit dabei.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von XepT_
                  Okay, danke für die Info.

                  Muss die Verkäufern aber nicht selbst die Karten abschicken?

                  Und laut ihrer Aussage, hat nur der Freund die Karten abgeschickt, aber es war keiner mit dabei.
                  Meines Wissens nach ist das quatsch. Ein Sendeauftrag reicht und ein privater Verkäufer ist aus dem Schneider.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von XepT_

                    Muss die Verkäufern aber nicht selbst die Karten abschicken?

                    Und laut ihrer Aussage, hat nur der Freund die Karten abgeschickt, aber es war keiner mit dabei.
                    Wir bewegen uns so langsam im Bereich der Rechtsberatung. Dafür ist rm nicht der Ort. Im Regelfall muss der Verkäufer nichts selbst machen. Rein hypothetisch gesprochen, wäre es ohne weiteres möglich, dass dein Verkäufer (V1) die Karten von einem anderen gekauft hätte (V2), der wiederum von einem anderen usw. beliebig lange Kette bis (Vx). Und selbst wenn nur Vx die Karten letztendlich an dich abschickt und sie das nachweisen könnten, wäre das zivilrechtlich auch total in Ordnung (str.)

                    Ich führ es dir mal als argumentum ad absurdum vor, auch wenn die Gefahr besteht, dass ein paar Schlauberger hier mit mir in eine dogmatische Diskussion über den Versendungskauf und whatever einsteigen: Der Vorstandsvorsitzende/Geschäftsführer von Amazon bringt ja auch nicht jedes Paket selbst zu DHL.

                    Kommentar


                      #11
                      mach halt deinen herausgabeanspruch geltend

                      Kommentar


                        #12
                        wie wenige gedanken sich manche menschen um ihr geld machen

                        Kommentar


                          #13
                          Geld und Karten werden weg sein.
                          Aber du hast was daraus gelernt - auch gut.

                          Zitat von mars
                          mach halt deinen herausgabeanspruch geltend
                          das interessiert mich jetzt trotzdem: welchen stellst du dir da so vor?

                          Kommentar


                            #14
                            § 346 Abs.1 BGB.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von mars
                              mach halt deinen herausgabeanspruch geltend
                              Meinst du damit die Bestellnummer der Karten?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X