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    #46
    habe jetzt schon 3 oder 4 Briefe zurückgeschickt mit Unbekannt verzogen aber die schicken mir einfach weiter welche :D

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      #47
      Die wissen ja auch vom Einwohnermeldeamt, dass du da wohnst.

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        #48
        Dann sollten sie aber die Briefe auch an mich addressieren und nicht an eine Person, die seit über einem Jahr nicht mehr im Haus lebt ;)

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          #49
          Zitat von noobhans
          Die wissen ja auch vom Einwohnermeldeamt, dass du da wohnst.
          Auf der vorherigen Seite sagte er doch, dass er gar nicht gemeldet sei. Oder hat sich das mittlerweile geändert?

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            #50
            Zitat von schwarz
            Nope rückwirkend machen die gar nichts. Die haben mich damals sogar dazu verdonnert, als frischer Student zu zahlen.

            Ich im Oktober Student geworden, Bafög-Bescheid dauert aber öfter mal etwas länger und kommt erst im November / Dezember an. Ich sollte trotzdem schon einmal vorsorglich für die kommenden drei Monate voll zahlen, eine Rückerstattung wäre aber ausgeschlossen.

            Hehejo hab Zahlung einfach bis zum Bafög-Bescheid nicht getätigt und denen den Bescheid eingereicht. Dann kam nichts mehr
            Das stimmt so nicht.
            Man hat drei zwei Monate nach Erhalt des Bafög-Bescheids Zeit diesen einzureichen und wir für den gesamten Zeitraum freigestellt. Sollte man schon was bezahlt haben, bekommt man den beitrag zurückerstattet.

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              #51
              Zahlt deine Freundin denn Gebühren? Offensichtlich ja nicht, sonst könnte sie das ja einfach richtigstellen. Alternativ mal beim Stadtamt anrufen und sich erkundigen, ob für eure Adresse noch eine Person gemeldet ist, die eigentlich schon längst verzogen ist. Wahrscheinlich wird euch die Auskunft nicht erteilt, aber eventuell lässt sich da was machen, wenn ihr die Gebühren-Geschichte erwähnt.

              Ansonsten bin ich natürlich enttäuscht, dass du mich so im Stich lässt :(

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                #52
                Zitat von Long John
                Zitat von noobhans
                Die wissen ja auch vom Einwohnermeldeamt, dass du da wohnst.
                Auf der vorherigen Seite sagte er doch, dass er gar nicht gemeldet sei. Oder hat sich das mittlerweile geändert?
                Selbst wenn, es geht um Mietvertrag oder nicht. Das ist der Punkt. Habe ich 2 Wohnungen gemietet, zahle ich nur 1x. Wohnt in meinen Wohnungen je ein Mitbewohner, der nichts mit den Mietverrtägen zu tun hat, muss er nicht zahlen.

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                  #53
                  Eventuell kann mir jemand helfen:
                  Bin hausintern umgezogen vor 16 Monaten ca., und fliege seitdem unter dem GEZ Radar, bis letzter Woche.
                  Nun wollen die natürlich das Datum des Umzuges wissen, zwecks Nachforderung. Inwieweit ist eine falsch Aussage rechtlich relevant? Also ist das dann Betrug oder ähnliches, wenn ich nur 6 Monate angebe?
                  Hat da einer n Plan?

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                    #54
                    ich übersetze kurz: hallo, ich will die GEZ bescheißen, was ist die höchststrafe, wenn es auffällt?

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                      #55
                      Echt interessant, wie hier bewusst beschissen wird teilweise und es als Bagatelldelikt gesehen wird.

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                        #56
                        die frage ist wo du davor gewohnt hast? wenn du vor 16 monaten gez gezahlt hast wollen sie wissen wo die die 16 monate gelebt hast. sagst du dann nur 6 wollen die wissen wo die restlichen 10 usw.

                        gez kannst nicht wirklich umgehen, die ficken jeden bis zur inkasso. außer du hast nichts zum pfänden, dann scheiss drauf

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                          #57
                          Zitat von flav
                          Echt interessant, wie hier bewusst beschissen wird teilweise und es als Bagatelldelikt gesehen wird.
                          Bin auch etwas geschockt, hier wird mit auto, klamotten, pc usw geprotzt und bei gez wird sich in die hose geschissen.

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                            #58
                            Dachte die Zeiten, in denen man die GEZ noch solide umgehen konnte, sind seit dem Ende der Nachweisplicht auf deren Seite und dem Einbeziehen von PCs etc. vorbei. Das ist kein Spaßverein, da sei dir sicher.

                            Wok hats sonst auch gut zusammengefasst.

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                              #59
                              Zitat von Dr. Wok
                              die frage ist wo du davor gewohnt hast? wenn du vor 16 monaten gez gezahlt hast wollen sie wissen wo die die 16 monate gelebt hast. sagst du dann nur 6 wollen die wissen wo die restlichen 10 usw.

                              gez kannst nicht wirklich umgehen, die ficken jeden bis zur inkasso. außer du hast nichts zum pfänden, dann scheiss drauf
                              habe herzlich gelacht :-D danke dafür.

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                                #60
                                Heult mal nicht rum.. wenn ich könnte, dann würde ich diesen drecksladen auch bescheißen. Aber beschützt ihr mal ruhig eine Zwangsabgabe.

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