Hast du als du dort angefangen hast einen Vertrag unterschrieben?
Kündigungen müssen doch immer schrifltlich erfolgen, eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam und du arbeitest dort also noch.
Die haben ihren Teil mit der Überrweisung erfüllt, du nicht.
Kündigungen müssen doch immer schrifltlich erfolgen, eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam und du arbeitest dort also noch.
Die haben ihren Teil mit der Überrweisung erfüllt, du nicht.
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