Würde umziehen und die neue Adresse nicht angeben. Dazu Handynummer ändern, EMail einstampfen, aus allen sozialen Netzwerken austreten. Dann finden sie dich nicht mehr und solange der Brief nicht eingeht, musst du nicht zurückzahlen. GG
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Keine Ankündigung bisher.
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mars
korrekt: melden, zurückgeben
rechtlich i.O.: abwarten, bis es gefordert wird
vollhorststyle: probieren komplett zu unterschlagen und dafür belangt werden
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mars
gibt zig gerichtsurteile zu ungerechtfertigter bereicherungZitat von flavquelle?Zitat von marskorrekt: melden, zurückgeben
rechtlich i.O.: abwarten, bis es gefordert wird
vollhorststyle: probieren komplett zu unterschlagen und dafür belangt werden
er kann maximal behaupten er habe das gar nicht mitbekommen (käme auf die höhe an und die dauer die verstreicht)
endet idr in ner kündigung, wenns nich angezeigt wird, aber er ist ja schon nimmer da
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mars
Zitat von katemosser hat sich nicht bereichert, er wurde bereichert. großer unterschied. man ist in der hinsicht nicht für fehler anderer verantwortlich. worst case scenario: geld zurückzahlen
Zitat von rlesDas Bürgerliche Gesetzbuch spricht hier von einer "ungerechtfertigten Bereicherung" in § 812 BGB. Danach muss derjenige, der etwas ohne Grund erhalten hat, es wieder an den Berechtigten herausgeben.
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schN
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