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    #16
    Würde umziehen und die neue Adresse nicht angeben. Dazu Handynummer ändern, EMail einstampfen, aus allen sozialen Netzwerken austreten. Dann finden sie dich nicht mehr und solange der Brief nicht eingeht, musst du nicht zurückzahlen. GG

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      #17
      Zitat von timbuktu
      Soweit ich weiß hat man keinen Anspruch mehr auf das Geld, das man überwiesen hat
      Dann kann das Luxusleben ja jetzt beginnen.

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        #18
        bei mir hatten auch mal leute doppelte gehalt überwiesen bekommen und haben es nicht gemeldet und wurde auch nach 1+ Jahr nicht zurückgefordert

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          #19
          Zitat von fL00
          bei mir hatten auch mal leute doppelte gehalt überwiesen bekommen und haben es nicht gemeldet und wurde auch nach 1+ Jahr nicht zurückgefordert
          das raubt dir doch bestimmt den schlaf lel

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            #20
            korrekt: melden, zurückgeben
            rechtlich i.O.: abwarten, bis es gefordert wird
            vollhorststyle: probieren komplett zu unterschlagen und dafür belangt werden

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              #21
              wenn sie dich korrekt behandelt haben, gib es zurück.

              wenn nicht, hast du ne pn mit meinen kontodaten.

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                #22
                Zitat von mars
                korrekt: melden, zurückgeben
                rechtlich i.O.: abwarten, bis es gefordert wird
                vollhorststyle: probieren komplett zu unterschlagen und dafür belangt werden
                quelle?

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                  #23
                  ich würde abwarten, wenn was kommt dann zurückgeben
                  und wenn nicht dann glück gehabt xD

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                    #24
                    Zitat von gestalt
                    Zitat von timbuktu
                    Soweit ich weiß hat man keinen Anspruch mehr auf das Geld, das man überwiesen hat
                    Dann kann das Luxusleben ja jetzt beginnen.
                    Hat0rs gun h8

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                      #25
                      Zitat von flav
                      Zitat von mars
                      korrekt: melden, zurückgeben
                      rechtlich i.O.: abwarten, bis es gefordert wird
                      vollhorststyle: probieren komplett zu unterschlagen und dafür belangt werden
                      quelle?
                      gibt zig gerichtsurteile zu ungerechtfertigter bereicherung

                      er kann maximal behaupten er habe das gar nicht mitbekommen (käme auf die höhe an und die dauer die verstreicht)

                      endet idr in ner kündigung, wenns nich angezeigt wird, aber er ist ja schon nimmer da

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                        #26
                        er hat sich nicht bereichert, er wurde bereichert. großer unterschied. man ist in der hinsicht nicht für fehler anderer verantwortlich. worst case scenario: geld zurückzahlen

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                          #27
                          Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht hier von einer "ungerechtfertigten Bereicherung" in § 812 BGB. Danach muss derjenige, der etwas ohne Grund erhalten hat, es wieder an den Berechtigten herausgeben.

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von katemoss
                            er hat sich nicht bereichert, er wurde bereichert. großer unterschied. man ist in der hinsicht nicht für fehler anderer verantwortlich. worst case scenario: geld zurückzahlen

                            Zitat von rles
                            Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht hier von einer "ungerechtfertigten Bereicherung" in § 812 BGB. Danach muss derjenige, der etwas ohne Grund erhalten hat, es wieder an den Berechtigten herausgeben.

                            Kommentar


                              #29
                              mir wurde das gehalt damals paar monate weitergezahlt. haben es danna ber gecheckt und ich musste es zurückgeben

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                                #30
                                Am 1.1.2019 kannste die Kohle ausgeben

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