Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

RM Anwälte needed!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    RM Anwälte needed!

    Hallo RM,

    folgende Situation:

    Ich habe von mehreren Architekten Angebote für ein Bauprojekt eingeholt. D.h. es ging erstmal nur darum ihre Planungsaufwände und die damit verbunden Kosten abzuschätzen. Anschließend habe ich das beste Angebot ausgewählt und denjenigen beauftragt.

    Vor kurzem kam von einem der anderen Architekten ein Anruf er habe die Grobplanung jetzt fertig und wann ich denn vorbeikommen würde um die Feinabstimmung zu machen. Auf meine Aussage hin, dass ich jemand anderen genommen habe, schickte er jetzt eine Rechnung für den ihm entstandenen Aufwand. Ich habe mich schriftlich nochmals dazu geäußert dass es meinerseits keine Beauftragung gab und er sich seine Rechnung somit sonst wo hin stecken kann.

    Stand ist jetzt dass er eine Mahnung geschickt hat und mit Inkasso Büro droht.

    Wie soll ich weiter vorgehen? Einfach ignorieren oder Gang zum Anwalt?
    Für mich ist die Situation insofern klar, dass ich Ihn nie zu einer Dienstleistung beauftragt habe - was will er dann verrechnen?

    #2
    Eine gewisse arbeit hat er ja sicher getätigt, es kommt drauf an wie hoch seine Forderung ist und ob die eine Rechtschutz hast -> dann sowieso direkt zum Anwalt ...

    Kommentar


      #3
      Ich habe von mehreren Architekten Angebote für ein Bauprojekt eingeholt.

      Bezahl deine Schulden!!!!!!!!!!!

      Kommentar


        #4
        Zitat von ncole
        Für mich ist die Situation insofern klar, dass ich Ihn nie zu einer Dienstleistung beauftragt habe - was will er dann verrechnen?
        Wenn du Angebote einholst, ist das doch eine Dienstleistung oder? Immerhin ist es Arbeit für ihn. Oder hast du explizit dazu geschrieben, dass du dafür nichts zahlst?

        Ich denke, da ist es nicht unwichtig, wie dein Schreiben ausgesehen hat.

        Schau mal hier, könnte passen.

        http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=710

        Kommentar


          #5
          Zitat von DerKiLLa
          Zitat von ncole
          Für mich ist die Situation insofern klar, dass ich Ihn nie zu einer Dienstleistung beauftragt habe - was will er dann verrechnen?
          Wenn du Angebote einholst, ist das doch eine Dienstleistung oder? Immerhin ist es Arbeit für ihn. Oder hast du explizit dazu geschrieben, dass du dafür nichts zahlst?

          Ich denke, da ist es nicht unwichtig, wie dein Schreiben ausgesehen hat.
          Naja, ich würde das ganze als Kostenvoranschlag verstehen. Der sollte zunächst mal nichts kosten, wenn es nicht anders ausgemacht / angezeigt war.

          Wenn man sich einen solchen holt sollte man aber auch mit offenen Karten spielen, gezielt nach einem Kostenvoranschlag fragen und direkt nachfragen ob und wenn ja welche Kosten dabei entstehen.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Chuliandred
            Naja, ich würde das ganze als Kostenvoranschlag verstehen. Der sollte zunächst mal nichts kosten, wenn es nicht anders ausgemacht / angezeigt war.
            Ne, es ist in meinen Augen umgekehrt. Auch ein Kostenvoranschlag kostet Geld, solange nichts anderes ausgemacht ist.

            Vor etwa 30 Jahren habe ich im Studium in Rechtskunde gelernt, dass die Aufforderung eines Bauherren an einen Planer (im Mainzer Dialekt) "Mol mer mol e Plänsche" seitens eines Gerichts als Auftrag zur Erstellung einer Vorplanung gewertet wurde.
            Wenn ich also schriftlich einen Kostenvoranschlag oder eine Planung anfordere, ist das für mich ein Auftrag.

            Hier steht auch noch was dazu.

            Kommentar


              #7
              Er kann dir doch nicht einfach so ne Summe x in Rechnung stellen. Sollte wenn dann vorher was vertraglich festgemacht sein das es so und so viel kostet.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Chuliandred
                Zitat von DerKiLLa
                Zitat von ncole
                Für mich ist die Situation insofern klar, dass ich Ihn nie zu einer Dienstleistung beauftragt habe - was will er dann verrechnen?
                Wenn du Angebote einholst, ist das doch eine Dienstleistung oder? Immerhin ist es Arbeit für ihn. Oder hast du explizit dazu geschrieben, dass du dafür nichts zahlst?

                Ich denke, da ist es nicht unwichtig, wie dein Schreiben ausgesehen hat.
                Naja, ich würde das ganze als Kostenvoranschlag verstehen. Der sollte zunächst mal nichts kosten, wenn es nicht anders ausgemacht / angezeigt war.

                Wenn man sich einen solchen holt sollte man aber auch mit offenen Karten spielen, gezielt nach einem Kostenvoranschlag fragen und direkt nachfragen ob und wenn ja welche Kosten dabei entstehen.
                Ich habe ihn nach einem Kostenvoranschlag gefragt und sogar informiert dass er nicht der einzige ist bei dem ich das mache. Von einer Beauftragung die Planungen durchzuführen kann also keine Rede sein.

                Weiters sprechen wir hier nicht von ein paar € für den Kostenvoranschlag sondern davon, dass er ohne meinen Auftrag die bevoranschlagte Leistung durchgeführt hat und jetzt die Angebotssumme möchte.

                Kommentar


                  #9
                  Kann mir nicht vorstellen, dass er da irgendwelche Forderungen geltend machen kann ohne Vertrag. Würde aber trotzdem lieber Leute fragen, die sich mit sowas auskennen.

                  Kommentar


                    #10
                    denke da geht nichts, wenn er mehr als das angeforderte gemacht hat.

                    für das angeforderte wirst du ggf. etwas bezahlen müssen, je nachdem wie da die genaue absprache/der wortlaut war

                    rest kann er dir nicht, aber es dürfte nicht schaden, sofern ne rechtsschutz vorhanden ist, schonmal nen RA über den fall zu informieren, falls da mehr als inkassodrohung kommt

                    Kommentar


                      #11
                      Könntest doch auch mal versuchen mit ihm zu reden. Da scheint dann ja offensichtlich auf seiner Seite ein Fehler vorzuliegen und du würdest Ihn darum bitten, dir eine Kopie des Vertrags auf dessen Grundlage seine Arbeit erfolgt ist zu schicken.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von ncole
                        Weiters sprechen wir hier nicht von ein paar € für den Kostenvoranschlag sondern davon, dass er ohne meinen Auftrag die bevoranschlagte Leistung durchgeführt hat und jetzt die Angebotssumme möchte.
                        Wenn er Leistungen bezahlt haben möchte, die du nicht angefordert hast, dann ist die Sache klar.

                        Die Frage ist ja jetzt, ob stillschweigend ein Kostenvoranschlag etwas kostet oder nicht. Da gibt es bei Google unterschiedliche Meinungen. Die einen sagen Ja, die anderen sagen Nein.

                        Vielleicht haben wir ja einen Architekten unter uns, der sagen kann, was branchenüblich ist.

                        Kommentar


                          #13
                          Ein Kostenvoranschlag kostet in aller Regel Geld ... aber hier sprechen wir von wenigen bis wenigen hundert Euro.

                          Eine vollständige Architektenplanung kostet Tausende ... die 100€ bezahl, mehr nich

                          Kommentar


                            #14
                            Anfrage - Angebot - Auftrag, so hab ich es damals in der Schule gelernt. Geld gibt es erst, wenn man den Auftrag erteilt... ?

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von krpdr
                              Anfrage - Angebot - Auftrag, so hab ich es damals in der Schule gelernt. Geld gibt es erst, wenn man den Auftrag erteilt... ?
                              Und wenn ich einen Auftrag erteile, einen Kostenvoranschlag zu erstellen? Es gibt viele Kostenvoranschläge, die Geld kosten. Hier geht es ja eher darum, was stillschweigend in der Branche üblich ist.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X