Moin,
muss für ein Uni-Praktikum (Master) ein Versuchsprotokoll schreiben, welches ich im Bachelor schon einmal in einem anderen Fach nahezu identisch durchführen musste. Das Protokoll damals wurde als Gruppe geschrieben, jetzt muss ich es nochmal alleine erstellen. Obwohl sich Versuchsparameter geändert haben und ich den Großteil neu schreiben musste, würde mich interessieren, ob ich belangt werden kann, wenn ich die theorhetischen Erarbeitungen einfach übernehmen kann. Ich bin ja in der vorherigen Erarbeitung auch als Autor genannt.
muss für ein Uni-Praktikum (Master) ein Versuchsprotokoll schreiben, welches ich im Bachelor schon einmal in einem anderen Fach nahezu identisch durchführen musste. Das Protokoll damals wurde als Gruppe geschrieben, jetzt muss ich es nochmal alleine erstellen. Obwohl sich Versuchsparameter geändert haben und ich den Großteil neu schreiben musste, würde mich interessieren, ob ich belangt werden kann, wenn ich die theorhetischen Erarbeitungen einfach übernehmen kann. Ich bin ja in der vorherigen Erarbeitung auch als Autor genannt.
Kommentar