Ich sehe da eigentlich auch nicht grade einen Betrugsversuch vom TE. Schaden wurde beguchtachtet = das Geld steht ihm zu. Ob und wie er den Schaden richten lässt bleibt doch ihm selber über.
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Kratzer in Stoßstange - fiktive Abrechnung - Versicherung zahlt zu wenig
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Dave -
genau so schauts aus. hab bei unfallschäden auch immer kostenvoranschlag von meiner vertragswerkstatt angesetzt und dann bei nem kollegen für weniger/lau reparieren lassen oder es gar nicht repariert.Zitat von DaveIch sehe da eigentlich auch nicht grade einen Betrugsversuch vom TE. Schaden wurde beguchtachtet = das Geld steht ihm zu. Ob und wie er den Schaden richten lässt bleibt doch ihm selber über.
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Est ist bestimmt nicht illegal, aber es ist eben auch nicht legal. Man kriegt ja das Geld überwiesen, das den Schaden begleichen soll. Hierfür hat er das Maximum über einen fiktiven Kostenvoranschlag rausgeholt, den er niemals so "nutzen" wollte. Das ist grundsätzlich mal Täuschung. Dass dieses Vorgehen Gang und Gäbe ist steht auch fest und hier kann man zwar über moralische Grauzonen diskutieren, letztendlich geht das Ganze auf Kosten einer Versicherung, was für den Volksmund ja sowieso ein "Verbrechen ohne geschädigten" ist.Zitat von slayerhttp://www.schadenfixblog.de/aktuelles-zur-fiktiven-abrechnung-von-reparaturkosten/
tldr;
Wenn dein Auto
a) Jünger als 3 Jahre ist
oder
b) Scheckheft-gepflegt ist
kannst du die Kosten einer Vertragswerkstatt ansetzen lassen. Ansonsten können die Versicherungen kürzen.
Und @Rest:
Natürlich ist es legal das so abzurechnen. Man bekommt daher ja auch "nur" den Netto-Wert überwiesen, d.h. ohne Mehrwertsteuer.
Dass er dann aber nach 500 Euro Gewinn noch ein Fass wegen 100 Euro aufmacht bei einem Procedere, das gemeinhin als "gängiger Betrug" bekannt ist, das ist hingegen ein klares Charakterstatement.
Spoiler:ps.: Hatte nach den ganzen Sasha Grey Threads auf einen unterhaltsameren Themeninhalt gehofft.
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Nein, das ist schlicht und einfach falsch:Zitat von LeroyalEst ist bestimmt nicht illegal, aber es ist eben auch nicht legal. Man kriegt ja das Geld überwiesen, das den Schaden begleichen soll. Hierfür hat er das Maximum über einen fiktiven Kostenvoranschlag rausgeholt, den er niemals so "nutzen" wollte. Das ist grundsätzlich mal Täuschung. Dass dieses Vorgehen Gang und Gäbe ist steht auch fest und hier kann man zwar über moralische Grauzonen diskutieren, letztendlich geht das Ganze auf Kosten einer Versicherung, was für den Volksmund ja sowieso ein "Verbrechen ohne geschädigten" ist.Zitat von slayerhttp://www.schadenfixblog.de/aktuelles-zur-fiktiven-abrechnung-von-reparaturkosten/
tldr;
Wenn dein Auto
a) Jünger als 3 Jahre ist
oder
b) Scheckheft-gepflegt ist
kannst du die Kosten einer Vertragswerkstatt ansetzen lassen. Ansonsten können die Versicherungen kürzen.
Und @Rest:
Natürlich ist es legal das so abzurechnen. Man bekommt daher ja auch "nur" den Netto-Wert überwiesen, d.h. ohne Mehrwertsteuer.
Dass er dann aber nach 500 Euro Gewinn noch ein Fass wegen 100 Euro aufmacht bei einem Procedere, das gemeinhin als "gängiger Betrug" bekannt ist, das ist hingegen ein klares Charakterstatement.
Spoiler:ps.: Hatte nach den ganzen Sasha Grey Threads auf einen unterhaltsameren Themeninhalt gehofft.
http://www.autounfall-rechtsanwalt.de/autounfall-hilfe/fiktive-abrechnung.html
Anwendung findet hier übrigens §249 BGB Absatz 2
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Nein ist es nicht. Es wird sogar "Illegal", wenn das Auto innerhalb von 6 Monaten verkauft wird. Ich bin außerdem nicht auf das Einfordern des Schadensersatzes eingegangen, sondern auf den Kostenvoranschlag, der in dieser Form nie verwendet werden sollte, sondern lediglich der Gewinnmaximierung dient. Ich bin auch begrenzt auf die legale Thematik eingegangen, sondern viel mehr auf den Moralischen Blickwinkel des Threads.Zitat von slayerNein, das ist schlicht und einfach falsch:Zitat von LeroyalEst ist bestimmt nicht illegal, aber es ist eben auch nicht legal. Man kriegt ja das Geld überwiesen, das den Schaden begleichen soll. Hierfür hat er das Maximum über einen fiktiven Kostenvoranschlag rausgeholt, den er niemals so "nutzen" wollte. Das ist grundsätzlich mal Täuschung. Dass dieses Vorgehen Gang und Gäbe ist steht auch fest und hier kann man zwar über moralische Grauzonen diskutieren, letztendlich geht das Ganze auf Kosten einer Versicherung, was für den Volksmund ja sowieso ein "Verbrechen ohne geschädigten" ist.Zitat von slayerhttp://www.schadenfixblog.de/aktuelles-zur-fiktiven-abrechnung-von-reparaturkosten/
tldr;
Wenn dein Auto
a) Jünger als 3 Jahre ist
oder
b) Scheckheft-gepflegt ist
kannst du die Kosten einer Vertragswerkstatt ansetzen lassen. Ansonsten können die Versicherungen kürzen.
Und @Rest:
Natürlich ist es legal das so abzurechnen. Man bekommt daher ja auch "nur" den Netto-Wert überwiesen, d.h. ohne Mehrwertsteuer.
Dass er dann aber nach 500 Euro Gewinn noch ein Fass wegen 100 Euro aufmacht bei einem Procedere, das gemeinhin als "gängiger Betrug" bekannt ist, das ist hingegen ein klares Charakterstatement.
Spoiler:ps.: Hatte nach den ganzen Sasha Grey Threads auf einen unterhaltsameren Themeninhalt gehofft.
http://www.autounfall-rechtsanwalt.de/autounfall-hilfe/fiktive-abrechnung.html
Anwendung findet hier übrigens §249 BGB Absatz 2
Wenn du dich aber in rechtlichen Definitionen verlieren willst, dann wende dich bitte an die entsprechende Readmore Gruppe.
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Naja, lassen wir das mal besser. Du behauptest es sei nicht legal. Ich widerlege die Aussage und du kommst mit Ausnahmen, von denen keiner geredet hat.
Btw. sollte man in der Tat niemals einen KVA nutzen, sondern ein Gutachten eines Sachverständigen. Diese fallen eigentlich immer höher aus als KVA, da sie u.a. auch die Wertminderung des Autos miteinberechnen.
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Der 6 Monate Hinweis von Leroyal sollte beachtet werden. Schwester hat letzter Jahr auch einen Schaden "fiktiv" abgerechnet (sehe da nix illegales, wurde von der Gegnerischen Versicherung sogar angeboten) und musste nach 6 Monaten eine Kopie vom Fahrzeugschein mit Fotos vom Auto einsenden oder das Auto bei einem lokalen Büro vorführen!
War bei der "Vorführung" dabei und hab mich mit dem Leiter unterhalten. Mit dem Vorführen nach 6 Monaten versucht man den Betrug durch "Fakeunfälle" vorzubeugen. Es wurden auch Fotos von der reparierten Schadensstelle gemacht, der Tachostand wurde auch fotografiert, wie aber bereits angemerkt muss man den Schaden nicht reparieren oder kann es per SmartRepair fixen.
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Zitat von slayerNaja, lassen wir das mal besser. Du behauptest es sei nicht legal. Ich widerlege die Aussage und du kommst mit Ausnahmen, von denen keiner geredet hat.
Btw. sollte man in der Tat niemals einen KVA nutzen, sondern ein Gutachten eines Sachverständigen. Diese fallen eigentlich immer höher aus als KVA, da sie u.a. auch die Wertminderung des Autos miteinberechnen.Wie kannst du das bestreiten, slayer?:D Zeigt einfach nur dass du das wohl selbst machst und Charakterlich genauso unterentwickelt bist wie der TEZitat von Leroyal...fiktiven Kostenvoranschlag rausgeholt, den er niemals so "nutzen" wollte. Das ist grundsätzlich mal Täuschung. Dass dieses Vorgehen Gang und Gäbe ist steht auch fest und hier kann man zwar über moralische Grauzonen diskutieren, letztendlich geht das Ganze auf Kosten einer Versicherung, was für den Volksmund ja sowieso ein "Verbrechen ohne geschädigten" ist.
Dass er dann aber nach 500 Euro Gewinn noch ein Fass wegen 100 Euro aufmacht bei einem Procedere, das gemeinhin als "gängiger Betrug" bekannt ist, das ist hingegen ein klares Charakterstatement.
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Nö, ich habe ~1500€ bekommen und gar nix reparieren lassen, weil es ein kleiner optischer Schaden ist.Zitat von Mystery 167Zitat von slayerNaja, lassen wir das mal besser. Du behauptest es sei nicht legal. Ich widerlege die Aussage und du kommst mit Ausnahmen, von denen keiner geredet hat.
Btw. sollte man in der Tat niemals einen KVA nutzen, sondern ein Gutachten eines Sachverständigen. Diese fallen eigentlich immer höher aus als KVA, da sie u.a. auch die Wertminderung des Autos miteinberechnen.Wie kannst du das bestreiten, slayer?:D Zeigt einfach nur dass du das wohl selbst machst und Charakterlich genauso unterentwickelt bist wie der TEZitat von Leroyal...fiktiven Kostenvoranschlag rausgeholt, den er niemals so "nutzen" wollte. Das ist grundsätzlich mal Täuschung. Dass dieses Vorgehen Gang und Gäbe ist steht auch fest und hier kann man zwar über moralische Grauzonen diskutieren, letztendlich geht das Ganze auf Kosten einer Versicherung, was für den Volksmund ja sowieso ein "Verbrechen ohne geschädigten" ist.
Dass er dann aber nach 500 Euro Gewinn noch ein Fass wegen 100 Euro aufmacht bei einem Procedere, das gemeinhin als "gängiger Betrug" bekannt ist, das ist hingegen ein klares Charakterstatement.
Bin deshalb wohl noch schlimmer...
Ihr versteht einfach nicht, dass dieses Vorgehen nicht nur Gang und Gäbe ist, sondern explizit so angeboten wird. Es ist den Versicherungen total egal ob man den Schaden behebt oder eben nicht (Ausnahme sind die o.g. 6 Monate in denen man das Auto nicht verkaufen darf, bzw. nur mit gewichtigem Grund).
Natürlich kann man auf kurze Sicht sagen, dass man mit so etwas "Gewinn" macht. Allerdings berücksichtigt ihr eben nicht, dass so ein Schaden den Wert des Autos mindert. Und ich habe auch niemanden gebeten mir ins Auto zu fahren. Wenn ich jetzt das Auto verkaufen möchte und ein potentieller Käufer sagt "der Schaden da kostet mich mindestens 1500€ in der Reparatur, das ziehe ich dann vom Kaufpreis ab" ist mein "Gewinn" auch wieder weg.
Deine kleine Beleidigung kannst du übrigens gerne stecken lassen. Ich versuche hier sachlich zu erläutern, dass das, was der OP (und auch ich) gemacht haben nicht nur legal, sondern von den Versicherungen explizit so angeboten wird und du kommst mit "charakterlich unterentwickelt" um die Ecke. Ich bitte dich...
Schon schade, dass man auf readmore über so ein Thema nicht vernünftig reden kann, ohne dass Leute um die Ecke kommen, die keinerlei Ahnung von der Thematik haben und beleidigend werden.
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Vielen Dank an slayer, nach genau so 'nem Tipp habe ich gesucht, werde das mal mit dem Scheckheft probieren.Zitat von slayerhttp://www.schadenfixblog.de/aktuelles-zur-fiktiven-abrechnung-von-reparaturkosten/
tldr;
Wenn dein Auto
a) Jünger als 3 Jahre ist
oder
b) Scheckheft-gepflegt ist
kannst du die Kosten einer Vertragswerkstatt ansetzen lassen. Ansonsten können die Versicherungen kürzen.
"Charakterlich unterentwickelt" also, danke.
Zuerst wird mit gefährlichem Halbwissen um sich geschmissen und anschließend wird beleidigt.
Traue mittlerweile keiner Versicherung mehr über den Weg.
Habe mich bei meiner Versicherung im Vorfeld erkundigt, welche Beträge gekürzt werden dürfen bzw. welche Rechtsgrundlage diese haben.
Dass mir vom Mitarbeiter meiner eigenen Versicherung im Telefonat schon Sachen wegen Kürzung von Verbringungskosten etc. erzählt werden, die nachweislich falsch sind, sprechen eindeutig Bände.
Daher werde ich garantiert versuchen mein Recht in solchen Fällen durchzusetzen, mir egal, ob das moralisch verwerflich sein mag.
Thread kann geclosed werden, bevor hier noch mehr geflamed wird, danke.
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Thorsten1
Wieso sollte das Betrug sein? Der Schaden am Auto mindert ja auch den Wert des Autos entpsrechend. Ob man das Geld von der Versicherung dann in die Reparatur steckt und den Wert wieder herstellt, oder lieber den Schaden nicht behebn lässt, ändert ja nichts daran, dass der Schaden und somit ein Versicherungsfall entstanden ist.
Wie es rechtlich tatsächlich ist, weiß ich allerdings nicht, meine Argumentation soll nur zeigen, dass ich es vom moralischen Standpunkt aus nicht für verwerfliche halte, das Geld nicht in die Reparatur zu stecken.
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keyc
Rechtlich also nicht alles einwandfrei.....Jüngst hat der BGH dem Geschädigten den Weg verbaut, den Unfallwagen günstiger als wie vom Sachverständigen kalkuliert zu reparieren und die Differenz (ohne Umsatzsteuer) fiktiv geltend zu machen. Läßt der Geschädigte einen Kraftfahrzeugschaden sach- und fachgerecht in dem Umfang reparieren, den der eingeschaltete Sachverständige für notwendig gehalten hat, und unterschreiten die von der beauftragten Werkstatt berechneten Reparaturkosten die von dem Sachverständigen angesetzten Kosten, so beläuft sich auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag auf die tatsächlich angefallenen Bruttokosten. Der Geschädigte hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Zahlung des vom Sachverständigen angesetzten Nettobetrags zuzüglich der tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer, soweit dieser Betrag die tatsächlich gezahlten Bruttoreparaturkosten übersteigt (so die Leitsätze des Senatsurteils vom 03.12.2013 – VI ZR 24/13).
Quelle: http://www.schadenfixblog.de/aktuelles-zur-fiktiven-abrechnung-von-reparaturkosten/
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