Moin zusammen!
Vor etwa 1 1/2 Monaten hat ein anderer mein Auto touchiert beim Ausparken.
Bin damit zu 'ner (freien) Werkstatt/Lackiererei meiner Wahl.
Habe dann dort einen Kostenvoranschlag machen lassen über 'ne neue Stoßstange (Nettosumme 929,- EUR), den dann bei seiner Versicherung eingereicht mit dem Wunsch fiktiv abzurechnen und letztendlich 'nen Betrag von 821,36 EUR überwiesen bekommen.
Habe den Schaden dann für ~300 EUR in der Werkstatt mittels Smart Repair richten/lackieren lassen und bei der Abholung erzählt mir 'ne Angestellte, dass mir auf jeden Fall die gesamte Nettosumme von 929,- EUR zusteht und die Versicherung nichts kürzen darf.
Die Versicherung vom Unfallgegner argumentiert mit hohen Arbeitslöhnen bei meiner gewählten Werkstatt und hat mir in 'nem Begleitschreiben 'ne alternative Werkstatt genannt, die günstiger wäre.
Habe schon nach Gerichtsurteilen geschaut, aber nichts wirklich gefunden ...
Habe den Kostenvoranschlag ja bei einer freien Werkstatt machen lassen und die Versicherung will trotzdem den Betrag kürzen.
ZITAT:
"Nachdem die Kürzerei aufgrund es "Porsche-Urteils" mittelweile nicht mehr zum Erfolg führt, versucht man nunmehr die Stundensätze der markengebundenen Vertragswerkstätten zu kürzen auf Stundenverrechnungssätze "freier Werkstätten" bzw. auf das Lohnnieveau von Partnerwerkstätten = Vertragswerkstätten der Versicherer.
Auch dies widerspricht dem o.a. BGH-Urteil, wie man der weiteren BGH Rechtsprechung entnehmen kann ( VI ZR 53/09 vom 20.10.2009. "
(http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/Info-Recht/unfall-abrech.htm)
Wie verfahre ich jetzt weiter?
Grüße
Vor etwa 1 1/2 Monaten hat ein anderer mein Auto touchiert beim Ausparken.
Bin damit zu 'ner (freien) Werkstatt/Lackiererei meiner Wahl.
Habe dann dort einen Kostenvoranschlag machen lassen über 'ne neue Stoßstange (Nettosumme 929,- EUR), den dann bei seiner Versicherung eingereicht mit dem Wunsch fiktiv abzurechnen und letztendlich 'nen Betrag von 821,36 EUR überwiesen bekommen.
Habe den Schaden dann für ~300 EUR in der Werkstatt mittels Smart Repair richten/lackieren lassen und bei der Abholung erzählt mir 'ne Angestellte, dass mir auf jeden Fall die gesamte Nettosumme von 929,- EUR zusteht und die Versicherung nichts kürzen darf.
Die Versicherung vom Unfallgegner argumentiert mit hohen Arbeitslöhnen bei meiner gewählten Werkstatt und hat mir in 'nem Begleitschreiben 'ne alternative Werkstatt genannt, die günstiger wäre.
Habe schon nach Gerichtsurteilen geschaut, aber nichts wirklich gefunden ...
Habe den Kostenvoranschlag ja bei einer freien Werkstatt machen lassen und die Versicherung will trotzdem den Betrag kürzen.
ZITAT:
"Nachdem die Kürzerei aufgrund es "Porsche-Urteils" mittelweile nicht mehr zum Erfolg führt, versucht man nunmehr die Stundensätze der markengebundenen Vertragswerkstätten zu kürzen auf Stundenverrechnungssätze "freier Werkstätten" bzw. auf das Lohnnieveau von Partnerwerkstätten = Vertragswerkstätten der Versicherer.
Auch dies widerspricht dem o.a. BGH-Urteil, wie man der weiteren BGH Rechtsprechung entnehmen kann ( VI ZR 53/09 vom 20.10.2009. "
(http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/Info-Recht/unfall-abrech.htm)
Wie verfahre ich jetzt weiter?
Grüße
Kommentar