Moin Elite,
bin gerade durch verschiedene youtubevideos (procrastination, hehe) auf die Fragestellung gekommen, ob Notwehr mit einer Softair-Waffe rechtens ist?
Nehmen wir mal folgende Sachlage an:
Man ist mit seiner Freundin, oder wem auch immer, unterwegs und es kommen 3 angetrunkene, aggressive Typen an, die meinen einem selbst und der Freundin gegenüber gewaltätigt werden zu müssen. Es fängt mit Schubsereien an und ein Einreden auf die Täter scheitert ebenso wie der Versuch sich vom Gefahrenort zu entfernen. Bevor der erste Schlag fällt oder der Frau was geschieht, zieht man eine Softair-Waffe und macht den 3 Kerlen klar, dass sie lieber das Weite suchen sollten. Die Waffe hat vorne keinen orangen Lauf und ist somit nicht als "Spielzeugwaffe" sofort zu identifizieren von einem Laien.
Wie ist in so einem Fall die Rechtslage? Hat da jemand Infos dazu oder vielleicht sogar schon Erfahrungen gemacht? Anyone?
bin gerade durch verschiedene youtubevideos (procrastination, hehe) auf die Fragestellung gekommen, ob Notwehr mit einer Softair-Waffe rechtens ist?
Nehmen wir mal folgende Sachlage an:
Man ist mit seiner Freundin, oder wem auch immer, unterwegs und es kommen 3 angetrunkene, aggressive Typen an, die meinen einem selbst und der Freundin gegenüber gewaltätigt werden zu müssen. Es fängt mit Schubsereien an und ein Einreden auf die Täter scheitert ebenso wie der Versuch sich vom Gefahrenort zu entfernen. Bevor der erste Schlag fällt oder der Frau was geschieht, zieht man eine Softair-Waffe und macht den 3 Kerlen klar, dass sie lieber das Weite suchen sollten. Die Waffe hat vorne keinen orangen Lauf und ist somit nicht als "Spielzeugwaffe" sofort zu identifizieren von einem Laien.
Wie ist in so einem Fall die Rechtslage? Hat da jemand Infos dazu oder vielleicht sogar schon Erfahrungen gemacht? Anyone?
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