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Softair - Notwehr - Rechtslage

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    Softair - Notwehr - Rechtslage

    Moin Elite,

    bin gerade durch verschiedene youtubevideos (procrastination, hehe) auf die Fragestellung gekommen, ob Notwehr mit einer Softair-Waffe rechtens ist?

    Nehmen wir mal folgende Sachlage an:

    Man ist mit seiner Freundin, oder wem auch immer, unterwegs und es kommen 3 angetrunkene, aggressive Typen an, die meinen einem selbst und der Freundin gegenüber gewaltätigt werden zu müssen. Es fängt mit Schubsereien an und ein Einreden auf die Täter scheitert ebenso wie der Versuch sich vom Gefahrenort zu entfernen. Bevor der erste Schlag fällt oder der Frau was geschieht, zieht man eine Softair-Waffe und macht den 3 Kerlen klar, dass sie lieber das Weite suchen sollten. Die Waffe hat vorne keinen orangen Lauf und ist somit nicht als "Spielzeugwaffe" sofort zu identifizieren von einem Laien.

    Wie ist in so einem Fall die Rechtslage? Hat da jemand Infos dazu oder vielleicht sogar schon Erfahrungen gemacht? Anyone?


    #2
    Ist es denn erlaubt, die Waffe mit sich zu führen? Und diese zu ziehen in der Stadt?

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      #3
      das solltest du deinen Anwalt fragen

      ansonsten -1/10

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        #4
        Wäre schon ein Armutszeugnis, wenn das nicht erlaubt wäre...

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          #5
          Da der orangene Lauf entfernt wurde, ist die Softair nicht mehr als Anscheinswaffe zu erkennen, sondern als Schusswaffe und unterliegt demnach dem generellen Führungsverbot nach dem Waffengesetz.

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            #6
            Zitat von DerKiLLa
            Ist es denn erlaubt, die Waffe mit sich zu führen? Und diese zu ziehen in der Stadt?
            Ich habe keine Ahnung, daher würde mich ja die Rechtslage interessieren. Man gefährdet an sich ja niemanden damit, sondern vermittelt nur den Eindruck einer Gefährdung, was den gegenüber (hoffentlich) davon abhält selbst gewalttätig zu handeln. Falls er natürlich eine echte Wumme hat, hast du mit der Erbsenzwille natürlich nen tüchtigen Brettschiss. Aber davon geht man in DE mal nicht aus.

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              #7
              Zitat von azn
              Da der orangene Lauf entfernt wurde, ist die Softair nicht mehr als Anscheinswaffe zu erkennen, sondern als Schusswaffe und unterliegt demnach dem generellen Führungsverbot.

              Naja, wenn ich so 10 Jahre zurück denke als ich mit solchen Teilen gespielt habe, dann hatten viele von denen keinen orangen Lauf. Also nix mit vorher entfernen.

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                #8
                Zitat von azn
                Da der orangene Lauf entfernt wurde, ist die Softair nicht mehr als Anscheinswaffe zu erkennen, sondern als Schusswaffe und unterliegt demnach dem generellen Führungsverbot.
                100 Punkte.

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                  #9
                  Zitat von cr8
                  Zitat von azn
                  Da der orangene Lauf entfernt wurde, ist die Softair nicht mehr als Anscheinswaffe zu erkennen, sondern als Schusswaffe und unterliegt demnach dem generellen Führungsverbot.

                  Naja, wenn ich so 10 Jahre zurück denke als ich mit solchen Teilen gespielt habe, dann hatten viele von denen keinen orangen Lauf. Also nix mit vorher entfernen.
                  Du hast nach der Rechtslage gefragt und nur weil sie keine Markierung haben, verfällt das Gesetz?

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                    #10
                    Man würde dies wohl unterteilen. Wegen Notwehr würdest du keine Strafe bekommen, sofern du den Richter überzeugen kannst, dass es dies auch wirklich war, was aber unwahrscheinlich ist, weil wer trägt bitte ne Softair mit sich, eher einer der sie auch schnell ziehen würde. Könnte also sogar als Drohung gelten.
                    Getrennt sicher nochn Verfahren wegen Mitführen der Softair die keine Markierung hat.

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                      #11
                      verstehe die frage nicht.
                      notwehr erlaubt das mitführen selbst einer echten schusswaffe nicht, was aber nicht heißt, dass es dann keine notwehr sein kann.
                      es sind schlicht zwei verschiedene bestände.
                      bei notwehr kommt es dann immer auf die verhältnismäßigkeit der angewendeten maßnahme an.

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                        #12
                        Zitat von Henrikh Mkhitaryan
                        Wäre schon ein Armutszeugnis, wenn das nicht erlaubt wäre...
                        Magst du das mal näher erläutern?

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                          #13
                          Zitat von azn
                          Zitat von cr8
                          Zitat von azn
                          Da der orangene Lauf entfernt wurde, ist die Softair nicht mehr als Anscheinswaffe zu erkennen, sondern als Schusswaffe und unterliegt demnach dem generellen Führungsverbot.

                          Naja, wenn ich so 10 Jahre zurück denke als ich mit solchen Teilen gespielt habe, dann hatten viele von denen keinen orangen Lauf. Also nix mit vorher entfernen.
                          Du hast nach der Rechtslage gefragt und nicht wie es damals war ... Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
                          Ich wusste nicht, dass so eine Kennzeichnung des Laufs mittlerweile Pflicht ist. (ist es?) Meiner Kenntniss nach war blos ein "CE" auf der "Waffe" Pflicht, was aber von Angetrunkenen Personen nicht sofort erkannt wird im Normalfall.

                          Zitat von Apfelholo
                          verstehe die frage nicht.
                          notwehr erlaubt das mitführen selbst einer echten schusswaffe nicht, was aber nicht heißt, dass es dann keine notwehr sein kann.
                          es sind schlicht zwei verschiedene bestände.
                          bei notwehr kommt es dann immer auf die verhältnismäßigkeit der angewendeten maßnahme an.
                          Nunja, es ist ja nicht Verboten eine Softair mitzuführen (nehme ich mal an) solange ich damit niemanden bedrohe. Meiner Überlegung nach wird die Lage ja erst verzwickt wenn ich das Teil ziehe und jemanden damit Bedrohe (hier im Falle der Notwehr). Die Frage ist also, ob es verhältnismäßig ist, aus Gründen der Notwehr jemanden mit einer falschen Waffe zu bedrohen, die aber gekennzeichnet (CE) ist?

                          edit: Ah, gerade den Beitrag von Azn gesehen. Dann ist die Sachlage klar. Stellt sich trotzdem noch die Frage, ob es unter Notwehr fällt und du somit lediglich wegen unerlaubtem Tragen einer Anscheinwaffe belangt werden kannst.

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                            #14
                            Selbst wenn, ist wohl so, dass du die Softair gar nicht mit dir rumtragen darfst, auch wenn es Notwehr sein sollte.

                            Q

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                              #15
                              Zitat von Henrikh Mkhitaryan
                              Wäre schon ein Armutszeugnis, wenn das nicht erlaubt wäre...
                              Geh in die USA da darfste auch mit ner echten Waffe spielen :)

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