Zitat von ppppphhhiilllLL
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Nein. Wenn du mehr als die Hälfte des Jahres bei einem AG bist, hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Angenommen diesen hast du zur Hälfte genommen und der Rest wird ausbezahlt, dann hättest du nach der o.g. Regelung keinerlei Urlaub mehr beim neuen AG. Aber wie gesagt, ist vermutlich eher eine theoretische Regelung die äußerst selten zur Anwendung kommen dürfte
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Ah, hattest net geschrieben, dass die anderen 15 Tage bereits genommen wurden. Ja, sehe ich sonst wie du. Wahrscheinlich eher theoretisch. Wurde bei meinem Wechsel damals auch nicht nach dem Urlaub gefragt und hab ganz normal Restmonate des Jahres * 2,5 bekommen.Zitat von ppppphhhiilllLLNein. Wenn du mehr als die Hälfte des Jahres bei einem AG bist, hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Angenommen diesen hast du zur Hälfte genommen und der Rest wird ausbezahlt, dann hättest du nach der o.g. Regelung keinerlei Urlaub mehr beim neuen AG. Aber wie gesagt, ist vermutlich eher eine theoretische Regelung die äußerst selten zur Anwendung kommen dürfte
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War etwas unklar formuliert und habs erst nachträglich ergänzt :).
Jo denke auch. Gibt kaum was, wie man seinen neuen Mitarbeiter mehr abfucken könnte, als ihm zu sagen, dass er keinerlei Urlaub mehr bekommt, weil er diesen schon hatte. Deshalb wohl eher selten der Fall. Wurde auch nicht nach meinem bisherigen Urlaub gefragt beim neuen AG
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Wenn sie ihre Rechte kennt wird sie vorschieben, dass aus betrieblichen Gründen z. Z. kein Urlaub genehmigt werden kann und dann wird sie dir das auszahlen. Würde da jetzt auch kein böses Blut mehr vergießen, sondern es einfach hinnehmen. Wirkt sich bestimmt auch positiv(er) auf dein Arbeitszeugnis aus.Zitat von sing_sundeScheisse, naja mal gucken...
Ich sag ihr erstmal das ich Anspruch auf Urlaub hab usw. Vielleicht kennt sie ja Ihre eigenen Rechte nicht. :D
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Man ist doch als Arbeitnehmer in 90 % der Fälle total angeschissen.Zitat von WinstonWenn sie ihre Rechte kennt wird sie vorschieben, dass aus betrieblichen Gründen z. Z. kein Urlaub genehmigt werden kann und dann wird sie dir das auszahlen. Würde da jetzt auch kein böses Blut mehr vergießen, sondern es einfach hinnehmen. Wirkt sich bestimmt auch positiv(er) auf dein Arbeitszeugnis aus.Zitat von sing_sundeScheisse, naja mal gucken...
Ich sag ihr erstmal das ich Anspruch auf Urlaub hab usw. Vielleicht kennt sie ja Ihre eigenen Rechte nicht. :D
Wozu hebe ich mir meinen Urlaub auf, wenn ich ihn dann doch ausgezahlt bekomme.
Total bescheuert.
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