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    #16
    aber erst ab juni bzw. juli. ihr könnt bis ende juni einen eigenen kandidaten finden oder nicht?

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      #17
      Zitat von slacker
      jo aber müssen wir den dritten nehmen... darum gehts.
      sucht euch halt selber einen neuen. den rest regulierTT die kautioNN

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        #18
        Kaution sind nur 250 Euro - das reicht fürn halben monat.

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          #19
          Sie muss aber bis Ende Juni Miete zahlen! Das geht doch deutlich aus deinem Vertragsabschnitt hervor. Sich innerhalb von zwei Wochen aus dem Staub machen ist rechtlich nur mit eurem ausdrücklichen Einverständnis möglich, denke ich. Also macht das der yolobitch klar. Ich weiß ja nicht wie alt ihr seid, aber zu meiner Studentenzeit mussten die Eltern immer als Bürgen eingetragen sein. Falls dies der Fall ist, würde ich die informieren.

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            #20
            "drei wirtschaftlich und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtige Ersatzuntermieter"

            Dieser Absatz liefert Dir so viel interpretationsspielraum, dass Du ihr daraus einen Strick drehen kannst. Allein schon die Begrifflichkeit "persönlich zuverlässig" gibt Dir doch schon einen Freistoß. Wenn da drei Leute von ihr vorgeschlagen werden, bei denen heute die Haare gegelt und morgen glattgekemmt sind, ist das ja schon ein Zeichen von Unzuverlässigkeit (mal als ganz banales Beispiel). Das Gleiche für finanzielle Zuverlässigkeit: Studenten mit Nebenjobs würde ich kategorisch ablehnen, Zeitarbeiter genauso, also kannst Du hier auch ziemlich gut durchsieben und berechtigt (!) ablehnen. Was für Typen hat sie Euch denn bbisher unterbreitet?

            edit: Nehmt das mit den drei vorgeschlagenen Nachmietern mal für die Zukunft raus, aber da kommt Ihr wohl von selbst drauf :D

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              #21
              Zitat von Crysma
              "drei wirtschaftlich und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtige Ersatzuntermieter"

              Dieser Absatz liefert Dir so viel interpretationsspielraum, dass Du ihr daraus einen Strick drehen kannst. Allein schon die Begrifflichkeit "persönlich zuverlässig" gibt Dir doch schon einen Freistoß. Wenn da drei Leute von ihr vorgeschlagen werden, bei denen heute die Haare gegelt und morgen glattgekemmt sind, ist das ja schon ein Zeichen von Unzuverlässigkeit (mal als ganz banales Beispiel). Das Gleiche für finanzielle Zuverlässigkeit: Studenten mit Nebenjobs würde ich kategorisch ablehnen, Zeitarbeiter genauso, also kannst Du hier auch ziemlich gut durchsieben und berechtigt (!) ablehnen. Was für Typen hat sie Euch denn bbisher unterbreitet?

              edit: Nehmt das mit den drei vorgeschlagenen Nachmietern mal für die Zukunft raus, aber da kommt Ihr wohl von selbst drauf :D
              Dieser Mann kennt seinen Scheiß.

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                #22
                Zitat von Crysma
                Studenten mit Nebenjobs würde ich kategorisch ablehnen
                Wieso das?

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                  #23
                  Weil der Verdienst selten dem dreifachen der Bruttokaltmiete entspricht, und das darfst Du als Vermieter verlangen. befristete Verträge mal ganz außenvor gelassen.

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                    #24
                    2 Wochen kündigungsfrist?? in deinem zitierten Abschnitt steht aber mindesten 1 Monat Kündigungsfrist und das auch nur unter den gegeben kriterien, die wie jemand anders schon sagte nicht = die erst besten sind. Sondern auch viele Dinge haben müssen die ihr wollt. Sicheres Einkommen, geregeltes Leben... persönlich zuverlässig etc

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                      #25
                      Zitat von keyc
                      2 Wochen kündigungsfrist?? in deinem zitierten Abschnitt steht aber mindesten 1 Monat Kündigungsfrist und das auch nur unter den gegeben kriterien, die wie jemand anders schon sagte nicht = die erst besten sind.
                      "wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftlich und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtige Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in dem Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen"

                      tl;dr: Sie kann die Frist umgehen, indem sie 3 nach mehr oder minder großzügig interpretierbaren Kriterien Nachmietern vorschlägt.

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                        #26
                        http://www.frag-einen-anwalt.de/Kuendigung-Untermieter-Frist---f262765.html

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                          #27
                          Zitat von keyc
                          Die Gesetzliche Frist muss aber eingehalten werden.
                          Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen First - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn....
                          absolut korrekt. Wer der deutschen Sprache mächtig ist, wird verstehen können, dass diese drei Vorschläge dazu führen können, dass eine vorzeitige Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist möglich ist. Dabei handelt es sich um die Dreimonatsfrist, die korrekt in dem Passus beschrieben wird (bis zum 3. eines Monats und dann Ende des übernächsten Monats).

                          Folglich ist sie vertraglich an die Wohnung gebunden bis die Frist abgelaufen ist. Nur in Extremfällen kann man Euch wohl verwerfen, dass ihr keine andere Person als Nachmieter akzeptiert habt. Dieser Ausnahmefall ist zunächst aber völlig vernachlässigbar.

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                            #28
                            Hab noch diverses gelesen kommt wohl auch drauf an ob möbiliertes zimmer, ob befristeter vertrag oder unbeferistet, ob ganze wohnung überlassen wurde oder nur ein zimmer etc. Scheinen dann immer unterschiedliche gesetze anwendung zu finden.

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                              #29
                              Allein schon weil sie euch nur 2 Wochen gibt und dann noch rumzickt würde ich Zeit investieren um sie in die Pfanne zu hauen. Würde alles ablehnen was sie vorschlägt (außer es ist wirklich jemand dabei) und auf die Miete bestehen. Die Miete für Mai muss sie ja sowieso bezahlen, wenn sie das nicht einsieht geh zum Anwalt. Parallel solltet ihr selbst nach einem geeigneten Nachmieter suchen.

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                                #30
                                Um noch etwas Verwirrung zu stiften, Halbwissen von mir:

                                Die gesetzliche Kündigungsfrist für Untermietverträge ist ein Monat soweit ich weiß und das steht ja eig. so im Vertrag nochmal. Drei Monate gelten für Hauptmieter. Trotzdem wären 2 Wochen dann zu kurzfristig. Vertrete auch diese Meinung:

                                Zitat von junkhead
                                Aber der Vertrag sagt doch eindeutig, dass sie nur am 03.04.2015 hätte zum 30.06.2015 kündigen können, wenn sie auch drei Nachmietermöglichkeiten anbietet - oder bin ich zu dum das zu verstehen?

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