Hi, sitze gerade an einer Strafrecht AT Hausarbeit und habe ein Problem.
Hier der (grobe) Sachverhalt:
Nun meine Frage: inwiefern macht sich S hier strafbar? Muss ich ein normales vorsätzliches Begehungsdelikt (S befüllt Kaffemaschine) prüfen, also bspw. § 212 StGB
oder muss ich ein Unterlassungsdelikt (S hätte ja den verdächtigen Flascheninhalt wegkippen oder B warnen können) gem. §§ 222, 13 I StGB prüfen?
Bin absoulter Strafrechts_n00b und über jede Hilfe dankbar.
Hier der (grobe) Sachverhalt:
Spoiler:
Nun meine Frage: inwiefern macht sich S hier strafbar? Muss ich ein normales vorsätzliches Begehungsdelikt (S befüllt Kaffemaschine) prüfen, also bspw. § 212 StGB
oder muss ich ein Unterlassungsdelikt (S hätte ja den verdächtigen Flascheninhalt wegkippen oder B warnen können) gem. §§ 222, 13 I StGB prüfen?
Bin absoulter Strafrechts_n00b und über jede Hilfe dankbar.
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