Hallo Rm Anwälte,
ich machs mal kurz.
ich arbeite seit 2014 über eine Zeitarbeitsfirma bei einem Konzern. Das Konzern hat mich zum 16.03.2015 übernommen.
Urlaubsanspruch habe ich laut Personalabteilung ab 01.04.2015. d.h. für März bekomme ich keine Urlaubtage.
Die Zeitarbeitsfirma hat mir nur 4 Tage für 2014 angerechnet.. d.h. Januar 2 und Februar 2 Tage. d.h. März habe ich ebenfalls kein Recht auf Urlaub.
Kann das sein? Ich arbeite März komplett durch mit Übernahme vom Kunden, aber habe kein Tag Urlaub für März weder von der Zeitarbeitsfirma die nur bis 28.02.2015 rechnen und neue Arbeitgeber erst ab 01.04.2015
Wie wird das in der Regel geregelt?
Mit freundlichen Grüßen
Koka
ich machs mal kurz.
ich arbeite seit 2014 über eine Zeitarbeitsfirma bei einem Konzern. Das Konzern hat mich zum 16.03.2015 übernommen.
Urlaubsanspruch habe ich laut Personalabteilung ab 01.04.2015. d.h. für März bekomme ich keine Urlaubtage.
Die Zeitarbeitsfirma hat mir nur 4 Tage für 2014 angerechnet.. d.h. Januar 2 und Februar 2 Tage. d.h. März habe ich ebenfalls kein Recht auf Urlaub.
Kann das sein? Ich arbeite März komplett durch mit Übernahme vom Kunden, aber habe kein Tag Urlaub für März weder von der Zeitarbeitsfirma die nur bis 28.02.2015 rechnen und neue Arbeitgeber erst ab 01.04.2015
Wie wird das in der Regel geregelt?
Mit freundlichen Grüßen
Koka
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