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Urlaubsregelung

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    Urlaubsregelung

    Hallo Rm Anwälte,

    ich machs mal kurz.

    ich arbeite seit 2014 über eine Zeitarbeitsfirma bei einem Konzern. Das Konzern hat mich zum 16.03.2015 übernommen.

    Urlaubsanspruch habe ich laut Personalabteilung ab 01.04.2015. d.h. für März bekomme ich keine Urlaubtage.

    Die Zeitarbeitsfirma hat mir nur 4 Tage für 2014 angerechnet.. d.h. Januar 2 und Februar 2 Tage. d.h. März habe ich ebenfalls kein Recht auf Urlaub.

    Kann das sein? Ich arbeite März komplett durch mit Übernahme vom Kunden, aber habe kein Tag Urlaub für März weder von der Zeitarbeitsfirma die nur bis 28.02.2015 rechnen und neue Arbeitgeber erst ab 01.04.2015

    Wie wird das in der Regel geregelt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Koka

    #2
    Keiner eine idee?

    Kommentar


      #3
      is halt so ungefähr das gleiche was ich auch bei meiner alten Firma hatte:

      https://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html


      § 5
      Teilurlaub.


      (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer




      a)

      für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;




      b)

      wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;




      c)

      wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.


      (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

      (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
      vll solltest du mal in ner rechtsgruppe nachfragen, wie das gesetz genau ausgelegt wird. du hast ja nach §3 einen mindesturlaub von 24 Tagen und solltest vom alten arbeitgeber ja eine übersicht bekommen, wieviel urlaub du schon genommen hast

      Kommentar


        #4
        das ist leider korrekt

        keinen Urlaubsanspruch für einen nur kurz angefangenen arbeitsmonat. immer am ersten eines Monats anfangen, nie am 2 oder später, sonst schon verloren. bundesurlaubsgesetz

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