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Studentenstatus bei privatem Studium

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    Studentenstatus bei privatem Studium

    Moin Elite,

    folgende Frage:

    Studiere momentan berufsbegleitend (nicht dual, sprich Job keine Vorrausetzung für das Studium).
    Allerdings ist meine Uni in England, ich mache das aber hier in Deutschland. Studium ist privat, Bachelor für ein Jahr.
    Meine Frage ist, (die ich auch schon meinen Mentor gestellt habe, der aber ad hoc keine Antwort parat hatte) was für einen Studentenstatus ich in Deutschland innehalte durch diese Konstellation: Sprich hätte ich Anspruch auf Kindergeld? Kann ich mich bei Stellenwerk um Jobs bewerben?
    Ganze ruht daher, dass ich keine Kraft mehr für meinen aktuellen, 46h/Woche Job habe.

    Danke für eure Hilfe!

    #1 kann gerne per PN angefordert werden, delivere ich heute abend zuhause.

    #2
    Dein Fall ist so speziell, dass dir da sicherlich nur schwer geholfen werden kann hier. Geh doch einfach mal zu einer studentischen Beratungsstelle, vlt. wissen die mehr (also hier in DE).

    Was ich nur sagen kann: Einen Studentenstatus hast du nur, wenn das Studium vorrang hat. D.h. du solltest nicht über 20h die Woche arbeiten, was bei deiner aktuellen Lage ja nicht der Fall ist, dementsprechend kein Studentenstatus für dich. Solltest du den Job aufgeben ändert sich die Situation natürlich, aber inwiefern du dann einen Studentenstatus bekommst oder nicht kann ich dir auch nicht beantworten.

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      #3
      Pauschal kann man da wenig sagen, aber wenn es um staatliche Leistungen geht, müsstest du auch an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sein. Desweiteren darfst du natürlich nicht zu viel arbeiten und zu viel verdienen.

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        #4
        Ja ist ne verzwickte Lage..
        @katze: hast du n plan wo? finde online nur irgendwelche universitäts gebundenen dinge..

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          #5
          Vlt. bei einem Studentenwerk bei dir in der Nähe? Z.b. sowas: http://www.studentenwerkfrankfurt.de

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            #6
            doch nicht mehr #moneyohneendedurchreisenverscherbeln ?

            hast dir das schon angeguckt http://www.familienkasse-info.de/fra...kindergeld.php

            wenn du gegen irgendein Punkt verstößt dürftest keins bekommen

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              #7
              #bestimmtnichtgenugmoneyuminhhzulebenohneweiterese inkommen

              Befindet sich das Kind in der Ausbildung (Schule oder Beruf) oder im Studium, muss das durch eine Bescheinigung der Schule, des Ausbildungsbetriebes bzw. der Hochschule belegt werden. Jährlich, spätestens aber im Oktober, muss die Fortdauer des Studiums nachgewiesen werden. Macht das Kind eine betriebliche Ausbildung, sind Art und Dauer der Ausbildung zu belegen. Die Ausbildungsvergütung, der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung sowie evtl. Sonderzuwendungen müssen durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.

              Wird ja eigentlich nicht zwischen privat / öffentlich differenziert!

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                #8
                füll Antrag mit deinen Eltern aus mehr als ablehnen können sie eh nicht

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                  #9
                  Zitat von JungevonOben
                  Wird ja eigentlich nicht zwischen privat / öffentlich differenziert!
                  Vermutlich spielt auch eine größere Rolle, ob staatlich anerkannt oder nicht.

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