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rm Anwälte -Zeugenaussage-

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    #16
    Zitat von Karamasow
    das gericht muss sich bei dir melden und nicht andersherum. das sagt einem auch schon der gesunde menschenverstand. ich gehe aber mal davon aus, dass das irgendwie bekanntgegeben wurde und du es verrafft hast.

    e/
    per telefon vorgeladen, ich lachte
    Lesekompetenz und so

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      #17
      fakt ist: da kommt ein brief

      e/
      @ lesekompetenz
      "ein Bekannter erzählte mir dann, dass ich doch aufgerufen wurde."

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        #18
        Für mich ist nur schwer nachvollziehbar, dass das Gericht angeblich Zeugen vorlädt, ohne Nachweise über eine Zustellung der Vorladung zu haben.

        Du wirst demnächst einen Ordnungsgeldbeschluss vom Gericht bekommen, der besagt, dass du "die durch das Ausbleiben verursachten Kosten" sowie ein Ordnungsgeld zu bezahlen hast (gemäß § 51 I StPO). Du kannst dagegen natürlich Beschwerde einlegen (= der Brief sei bei dir gar nicht eingegangen, Mama und Papa wissen auch von nichts etc.).

        Gruß

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          #19
          Zitat von dr. trolololo
          Für mich ist nur schwer nachvollziehbar, dass das Gericht angeblich Zeugen vorlädt, ohne Nachweise über eine Zustellung der Vorladung zu haben.

          Du wirst demnächst einen Ordnungsgeldbeschluss vom Gericht bekommen, der besagt, dass du "die durch das Ausbleiben verursachten Kosten" sowie ein Ordnungsgeld zu bezahlen hast (gemäß § 51 I StPO). Du kannst dagegen natürlich Beschwerde einlegen (= der Brief sei bei dir gar nicht eingegangen, Mama und Papa wissen auch von nichts etc.).

          Gruß
          Bin mir nicht ganz sicher, aber glaube bei meiner Vorladung als Zeuge (versuchter Mord) war es kein Einschreiben. Ganz sicher war es aber kein Einschreiben, als es um etwas im Beruf ging.
          Also es kommt nicht immer (wenn überhaupt) per Einschreiben.

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            #20
            Habe leider nicht mehr den Briefumschlag der ersten Einladung da aber ich kann mich erinnern dass es ein stink normaler Briefumschlag war ohne Unterschrift des Postbotens dass der Brief zugestellt wurde.

            Ich verstehs ja auch nicht schliesslich sind meine Eltern in der Zeit weder umgezogen noch im Urlaub gewesen. Naja hab jetzt mal paar Möchtegernanwälte eingeschaltet und die haben mir bestätigt, dass ich nen Wiederspruch einlegen soll und dann hat sich die Sache erledigt.

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              #21
              Denk nur dran, dass du es via Einschreiben machst. Dann sollte es gegessen sein :P

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                #22
                Du kommst ins Gefängnis .

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                  #23
                  Zitat von Karamasow
                  fakt ist: da kommt ein brief

                  e/
                  @ lesekompetenz
                  "ein Bekannter erzählte mir dann, dass ich doch aufgerufen wurde."
                  ≠ an

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                    #24
                    Zitat von Bordi
                    Zitat von dr. trolololo
                    Für mich ist nur schwer nachvollziehbar, dass das Gericht angeblich Zeugen vorlädt, ohne Nachweise über eine Zustellung der Vorladung zu haben.

                    Du wirst demnächst einen Ordnungsgeldbeschluss vom Gericht bekommen, der besagt, dass du "die durch das Ausbleiben verursachten Kosten" sowie ein Ordnungsgeld zu bezahlen hast (gemäß § 51 I StPO). Du kannst dagegen natürlich Beschwerde einlegen (= der Brief sei bei dir gar nicht eingegangen, Mama und Papa wissen auch von nichts etc.).

                    Gruß
                    Bin mir nicht ganz sicher, aber glaube bei meiner Vorladung als Zeuge (versuchter Mord) war es kein Einschreiben. Ganz sicher war es aber kein Einschreiben, als es um etwas im Beruf ging.
                    Also es kommt nicht immer (wenn überhaupt) per Einschreiben.
                    cool du warst bei barbara salesch.

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                      #25
                      2 Vorladungen als Zeuge zur gleichen Geschichte - Körperverletzung (1.) und veruchter Mord (2.) - beide jeweils im gelben Umschlag im Briefkasten gewesen, mit Unterschrift des Postboten.

                      Zu dir: Keinen Brief erhalten? Glück gehabt - wobei du aber da jetzt auch sehr auf "gut Glück" gesetzt hast.

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                        #26
                        Ladungen gehen per Zustellungsurkunde raus. Der Empfänger unterschreibt da nichts. Der Bote füllt nen gelben Zettel aus, den das Gericht als Nachweis der Zustellung bekommt.

                        Hier gibt es für schuldhaftes Nichterscheinen meist 100-150 € Ordnungsgeld.

                        Wenn du aber tatsächlich keine Ladung bekommen hast, sag das dem Richter. Erfahrungsgemäß kann man mit Richtern meist gut reden und sind nachgiebig.

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