Ich habe mal eine Frage an die rm-Steuerexperten:
Meine Freundin hatte letztes Jahr 5 Monate einen von der Firma gestellten Leihwagen, den sie auch privat hätte nutzen dürfen und daher wurde bei ihr die Pauschalversteuerung angewendet. Sie hat ihn allerdings nur dienstlich genutzt und ein Fahrtenbuch geführt.
Nach 5 Monaten kam ihr Firmenwagen und diesen benutzt sie auch privat, also via 1% Pauschalversteuerung.
Nun meine Frage: Kann man die Versteuerung des Leihwagens in der Steuererklärung gelten machen?
Folgendes habe ich zum Thema gefunden:
Quelle
Leider finde ich nichts in Bezug auf dienstlich gestellte Leihwagen o.ä. daher hoffe ich auf eure Steuerskills!
Vielen Dank im Voraus!
Meine Freundin hatte letztes Jahr 5 Monate einen von der Firma gestellten Leihwagen, den sie auch privat hätte nutzen dürfen und daher wurde bei ihr die Pauschalversteuerung angewendet. Sie hat ihn allerdings nur dienstlich genutzt und ein Fahrtenbuch geführt.
Nach 5 Monaten kam ihr Firmenwagen und diesen benutzt sie auch privat, also via 1% Pauschalversteuerung.
Nun meine Frage: Kann man die Versteuerung des Leihwagens in der Steuererklärung gelten machen?
Folgendes habe ich zum Thema gefunden:
Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen PKW tatsächlich privat nutzt, zu einem lohnsteuerlichen Vorteil
Leider finde ich nichts in Bezug auf dienstlich gestellte Leihwagen o.ä. daher hoffe ich auf eure Steuerskills!
Vielen Dank im Voraus!
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