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Steuerfrage Leihwagen

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    Steuerfrage Leihwagen

    Ich habe mal eine Frage an die rm-Steuerexperten:

    Meine Freundin hatte letztes Jahr 5 Monate einen von der Firma gestellten Leihwagen, den sie auch privat hätte nutzen dürfen und daher wurde bei ihr die Pauschalversteuerung angewendet. Sie hat ihn allerdings nur dienstlich genutzt und ein Fahrtenbuch geführt.
    Nach 5 Monaten kam ihr Firmenwagen und diesen benutzt sie auch privat, also via 1% Pauschalversteuerung.
    Nun meine Frage: Kann man die Versteuerung des Leihwagens in der Steuererklärung gelten machen?

    Folgendes habe ich zum Thema gefunden:
    Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen PKW tatsächlich privat nutzt, zu einem lohnsteuerlichen Vorteil
    Quelle

    Leider finde ich nichts in Bezug auf dienstlich gestellte Leihwagen o.ä. daher hoffe ich auf eure Steuerskills!



    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Was spricht dagegen es erst mal so zu erklären, also für die ersten fünf Monate mit Leihwagen und Fahrtenbuch, also tatsächlicher Nutzung und die restlichen sieben Monate über 1%? Mehr als ablehnen und 1% auf die ganzen 12 Monate kann das Finanzamt doch nicht?

    Edit: Im Übrigen lässt sich BFH VI R 35/12 nach kursorischem Lesen wohl entnehmen, dass man für verschiedene Fahrzeuge auch innerhalb eines Jahres wechseln kann.

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      #3
      Warum hat sie das nicht mit Ihrer HR Abteilung geklärt?
      Die hätten auf der Lohnabbrechnung doch direkt Fahrtenbuch (also keine 1% Versteuerung) anwenden können und fertig wäre die Laube.
      Jetzt beim Finanzamt kommt es auf den Finanzbeamten an. Würde direkt das komplette Fahrtenbuch beilegen und die Steuererklärung mit Termin abgeben und den Sachverhalt dort erklären.
      Hab vor 2 Jahren wg. Leihwagen auch unendlich Stress mit dem Finanzamt gehabt, da half am Ende nur ein persönlicher Termin mit dem Beamten meinem Steuerberater...

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        #4
        Zitat von nemix
        Warum hat sie das nicht mit Ihrer HR Abteilung geklärt?
        Hatte sie, Aussage der Personalerin war, sie solle ein Fahrtenbuch führen und könne damit dann die 1% bei der Steuererklärung gelten machen...-.-

        Steuerberater...
        Den würden wir gerne vermeiden, aber wenns nicht anders geht muss ich wohl einen kontaktieren...
        Erstmal werden wir es so versuchen und schicken auch gleich das Fahrtenbuch mit, dann werden wir ja sehen.
        Vielen Dank für eure Infos!

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          #5
          Naja, sie brauch auf jeden Fall ein Schreiben vom Arbeitgeber, der bestätigt, dass sie den Leihwagen trotz 1% Regelung nur dienstlich genutzt hat und dies per Fahrtenbuch belegt werden kann.

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            #6
            Zitat von slayer
            Naja, sie brauch auf jeden Fall ein Schreiben vom Arbeitgeber, der bestätigt, dass sie den Leihwagen trotz 1% Regelung nur dienstlich genutzt hat und dies per Fahrtenbuch belegt werden kann.
            This, und dann Termin beim FA machen und die Sachen abgeben und direkt erklären. Hat mir letztes Jahr auch geholfen da es einige Änderungen gab bei mir. Die Sachbearbeiterin meinte ohne Termin hätte das ganze bestimmt 3-4 Monate gedauert da Sie relativ viele Sachen erst mal nicht nachvollziehen konnte und so alles geklärt werden konnte in einem Gespräch.

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              #7
              Ich muss nochmal dumm fragen: Wie bzw wo wird der entsprechende Sachverhalt denn eingetragen? Meine Freundin hat gestern mal ihre Sachen in der Steuersoftware eingeklimpert und irgendwie ist uns nicht klar WIE das eingeben werden muss...:(

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