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    #16
    Zitat von FrisE
    Junge erst scheiße bauen und dann nicht dafür geradestehen. Habt ihr alle keine Erziehung genossen?
    Es ist einfach schön in einem Rechtsstaat zu leben, wo man halt die Schuld nachweisen muss, bevor man anderen Leuten in die Tasche greift. Sehe daran nichts moralisch verwerfliches.

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      #17
      Zitat von FrisE
      Junge erst scheiße bauen und dann nicht dafür geradestehen. Habt ihr alle keine Erziehung genossen?
      fahr mit deinem fahrrad weiter auf dem radweg in entgegengesetzter richtung.

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        #18
        Zitat von 1974
        Die Polizei kommt vorbei. Na und? Habe dann einfach am Sprechgerät gesagt meine Eltern sind nicht da und ich darf nicht aufmachen. Kannst dann sogar noch die blöden Gesichter aus dem Fenster beobachten.
        Falls das Foto eindeutig ist, wird er eh nichts machen können. Da kann er sich noch so oft vor der Polizei verstecken. Der TE wird sich dennoch äußern müssen, egal ob jetzt oder wenn der gelbe Brief kommt.

        Wenn das Foto nicht eindeutig ist und es keiner zugibt, wird wahrscheinlich nichts passieren.

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          #19
          Zitat von 1974
          Zitat von FrisE
          Junge erst scheiße bauen und dann nicht dafür geradestehen. Habt ihr alle keine Erziehung genossen?
          Es ist einfach schön in einem Rechtsstaat zu leben, wo man halt die Schuld nachweisen muss, bevor man anderen Leuten in die Tasche greift. Sehe daran nichts moralisch verwerfliches.
          Naja moralisch verwerflich imo eben schon. Er weiß ja, dass er zu schnell gefahren ist. Dass der Staat das nachweisen muss ist mir klar, aber er könnte halt einfach Eier beweisen und seine Schuld eingestehen.


          Zitat von VAAyaaTY
          Zitat von FrisE
          Junge erst scheiße bauen und dann nicht dafür geradestehen. Habt ihr alle keine Erziehung genossen?
          fahr mit deinem fahrrad weiter auf dem radweg in entgegengesetzter richtung.
          Ich fahre kein Rad. Aber starkes Argument.

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            #20
            Zitat von DerKiLLa
            Zitat von 1974
            Die Polizei kommt vorbei. Na und? Habe dann einfach am Sprechgerät gesagt meine Eltern sind nicht da und ich darf nicht aufmachen. Kannst dann sogar noch die blöden Gesichter aus dem Fenster beobachten.
            Falls das Foto eindeutig ist, wird er eh nichts machen können. Da kann er sich noch so oft vor der Polizei verstecken. Der TE wird sich dennoch äußern müssen, egal ob jetzt oder wenn der gelbe Brief kommt.

            Wenn das Foto nicht eindeutig ist und es keiner zugibt, wird wahrscheinlich nichts passieren.
            Was passiert denn im gelben Brief? Wird er dann vorgeladen zum Abgleich? Wenn es nur ein weiterer Anhörungsbogen ist muss er doch keine Angaben machen die ihn selbst belasten. Wenn es allerdings eine Aufforderung ist auf die Wache zu kommen und das Xs1cht zu präsentieren hat er natürlich verkackt.

            Zitat von FrisE
            Zitat von 1974
            Zitat von FrisE
            Junge erst scheiße bauen und dann nicht dafür geradestehen. Habt ihr alle keine Erziehung genossen?
            Es ist einfach schön in einem Rechtsstaat zu leben, wo man halt die Schuld nachweisen muss, bevor man anderen Leuten in die Tasche greift. Sehe daran nichts moralisch verwerfliches.
            Naja moralisch verwerflich imo eben schon. Er weiß ja, dass er zu schnell gefahren ist. Dass der Staat das nachweisen muss ist mir klar, aber er könnte halt einfach Eier beweisen und seine Schuld eingestehen.
            Finde die Stellen an denen ich da geblitzt wurde auch moralisch verwerflich. Sehe es also eher als moralische Pattsituation zwischen der Behörde und mir an.

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              #21
              Du musst überhaupt nichts, auch nicht auf irgendeine Wache kommen.

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                #22
                Was mich noch brennend interessieren würde, wenn die Polizei jetzt mein Bild mit dem bei der Meldebehörde abgleicht und zu dem Schluss kommt, dass ich das bin, wird die Sache für mich dann teurer ? Erhöhte Verwaltungskosten oder son quatsch ?

                Wenn iwann der gelbe Brief mit Vorladung kommt, erhöht das ebenfalls den Preis oder bleibt es bei den 120 takken ?

                Danke euch!

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                  #23
                  Zitat von CheckA
                  Was mich noch brennend interessieren würde, wenn die Polizei jetzt mein Bild mit dem bei der Meldebehörde abgleicht und zu dem Schluss kommt, dass ich das bin, wird die Sache für mich dann teurer ? Erhöhte Verwaltungskosten oder son quatsch ?

                  Wenn iwann der gelbe Brief mit Vorladung kommt, erhöht das ebenfalls den Preis oder bleibt es bei den 120 takken ?

                  Danke euch!
                  Dann kostet es etwas mehr. Aber 130 oder 160 Schleifen war mir dann auch egal. Ging mir auch eher um den Punkt damals.

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                    #24
                    Zitat von CheckA
                    Was mich noch brennend interessieren würde, wenn die Polizei jetzt mein Bild mit dem bei der Meldebehörde abgleicht und zu dem Schluss kommt, dass ich das bin, wird die Sache für mich dann teurer ? Erhöhte Verwaltungskosten oder son quatsch ?

                    Wenn iwann der gelbe Brief mit Vorladung kommt, erhöht das ebenfalls den Preis oder bleibt es bei den 120 takken ?

                    Danke euch!
                    Ein Richter entscheided, ob das Bild aussagekräftig genug ist, um mit 100%iger Sicherheit sagen zu können, dass du das bist. Aus diesem Grund sollte man sich an einen Anwalt wenden, um Akteneinsicht zu erhalten.

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                      #25
                      Zitat von 1974
                      Was passiert denn im gelben Brief? Wird er dann vorgeladen zum Abgleich? Wenn es nur ein weiterer Anhörungsbogen ist muss er doch keine Angaben machen die ihn selbst belasten. Wenn es allerdings eine Aufforderung ist auf die Wache zu kommen und das Xs1cht zu präsentieren hat er natürlich verkackt.
                      Solange die Sache nicht verjährt (und das tut sie nicht) geht das halt seinen Gang. Du musst natürlich nicht da erscheinen oder so, aber wenn sie selber die Bilder abgleichen und denken, dass du es bist, dann bekommst du einen Bußgeldbescheid. Je nachdem halt, wie gut du erkennen bist. Für das abgleichen brauchen sie dich nicht zwangsläufig, haben ja Bilder von dir.

                      Wenn der Bußgeldbescheid kommt, kannst du Einspruch einlegen und dann wird es halt vor Gericht geklärt.

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                        #26
                        Also habe ich das richtig verstanden, bis mir ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, kann ich jetzt theoretisch erstmal abwarten und die Sache wird nicht eklatant teurer für mich?

                        Kommentar


                          #27
                          Du kannst dir einfach folgendes merken: Hast du einen Rechtsschutz -> aktivieren bzw. schleckis Tipp befolgen, ansonsten zahlen, da sich am Ergebnis nichts ändern wird.

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                            #28
                            Zitat von CheckA
                            Also habe ich das richtig verstanden, bis mir ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, kann ich jetzt theoretisch erstmal abwarten und die Sache wird nicht eklatant teurer für mich?
                            Es kommt drauf an, was du dann vor hast. Wenn du nicht vorhast, zu leugnen, dass du es warst, bezahl. Wenn du es leugnen willst, dann leugne es entweder oder warte auf den Bußgeldbescheid und leg Einspruch ein. Dann wird es halt vor Gericht geklärt. Keine Ahnung wie es mit dem Gericht genau abläuft, kann natürlich sein, dass dein Vater da auch mit muss oder so. Ach und vor Gericht sollte man einen Anwalt haben.

                            Auf Verjährung brauchst du eigentlich nicht mehr zu hoffen.

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                              #29
                              Also wenn sich das mit der Verjährung erledigt hat, würde ich einfach zahlen.

                              Meine nur gelesen zu haben, dass ein Anhörungsbogen die Verjährung nicht unterbricht. Daher hatte ich mir Hoffnung gemacht.

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                                #30
                                Erledigt hat es sich noch nicht gänzlich, aber mit jeder Unterbrechung beginnt die Frist von neuem. Wenn du also jetzt nicht antwortest und einen gelben Brief bekommst, beginnt sie erneut. Kannst natürlich auf den noch warten und dann bezahlen.

                                Zitat von CheckA
                                Meine nur gelesen zu haben, dass ein Anhörungsbogen die Verjährung nicht unterbricht. Daher hatte ich mir Hoffnung gemacht.
                                Wo hast du das gelesen?

                                Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

                                Die Übersendung eines sogenannten Anhörungsbogens, mit dem der Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme erhält, ist grundsätzlich als Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens anzusehen. Für eine solche Bekanntgabe ist in § 33 Absatz 1 Nr. 1 OwiG bestimmt, dass durch sie die Verjährung unterbrochen wird. Voraussetzung für die Unterbrechung der Verjährung durch Übersendung eine Anhörungsbogens ist allerdings, dass sich aus dem Anhörungsbogen ein konkreter Ordnungswidrigkeitenvorwurf ergibt. Weiterhin ist erforderlich, dass sich der Vorwurf gegen eine bestimmte Person richtet. Die Rechtsprechung verlangt, dass sich für den Adressaten des Anhörungsbogens unmissverständlich ergibt, dass die Ermittlungen gegen ihn als Betroffenen geführt werden (OLG Hamm, VRS 98/00, 208).
                                Selbst wenn es kein gelber Brief war, hat für dich die Verjährungsfrist erneut begonnen.

                                Um hier die Verjährung zu unterbrechen genügt es, dass die Behörde die Anhörung des Betroffenen verfügt, der Sachbearbeiter also behördenintern die Anordnung der Anhörung erteilt. Es kommt nicht darauf an, wann und ob überhaupt der Anhörungsbogen dem Betroffenen zugeht. Das Bestreiten, den Anhörungsbogen überhaupt erhalten zu haben, hilft also nicht weiter. Voraussetzung ist aber, dass sich aus dem Anhörungsbogen ein konkreter Tatvorwurf an eine genau bezeichnete Person ergibt.
                                Edit: Warte einfach auf den Bußgeldbescheid und entweder dann zahlen oder Anwalt nehmen und Einspruch einlegen ;)

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