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Verkehrsverstoß - Anhörungsbogen

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    Verkehrsverstoß - Anhörungsbogen

    Servus, vllt. hat ja jmd Erfahrung und kann mir weiterhelfen, wäre super!

    .
    Ich bin außerorts mit einer Geschwindigkeit von 33kmh geblitzt worden. Da allerdings mein Vater Fahrzeughalter ist, wurde ihm zuerst ein Anhörungsbogen geschickt, bei welchem er angab, dass er nicht wisse wer der Fahrer sei. Da der Blitzer in der Nähe meines Studienortes stand und ich dort auch gemeldet bin, vermute ich kam die Polizei nun auf mich. Ich war allerdings seit 2 Wochen nicht mehr in meiner Wohnung und habe deshalb erst jetzt einen an mich adressierten Anhörungsbogen bekommen. Soll ich diesen nun zurückschicken?

    Könnte sich das Bußgeld erhöhen, wenn ich diesen nicht zurückschicke? Das vergehen war bereits am 6.1.15, weshalb das Bußgeld bereits in 6 Wochen verjährt wäre. Wenn ich weiterhin nicht auf das Schreiben reagiere, hätte ich mit welchen Konsequenzen zu rechnen? Ab wann kommen weitere Kosten auf mich zu? Wie geht die Polizei vermutlich weiter vor?

    Ich würde sagen, dass man mich auf dem Bild durchaus erkennt.

    Jmd Erfahrung oder besser Ahnung? Eure Meinung?

    Danke!

    #2
    https://www.geblitzt.de

    Kann ich nur empfehlen.

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      #3
      Zitat von CheckA
      Servus, vllt. hat ja jmd Erfahrung und kann mir weiterhelfen, wäre super!

      .
      Ich bin außerorts mit einer Geschwindigkeit von 33kmh geblitzt worden. Da allerdings mein Vater Fahrzeughalter ist, wurde ihm zuerst ein Anhörungsbogen geschickt, bei welchem er angab, dass er nicht wisse wer der Fahrer sei. Da der Blitzer in der Nähe meines Studienortes stand und ich dort auch gemeldet bin, vermute ich kam die Polizei nun auf mich. Ich war allerdings seit 2 Wochen nicht mehr in meiner Wohnung und habe deshalb erst jetzt einen an mich adressierten Anhörungsbogen bekommen. Soll ich diesen nun zurückschicken?

      Könnte sich das Bußgeld erhöhen, wenn ich diesen nicht zurückschicke? Das vergehen war bereits am 6.1.15, weshalb das Bußgeld bereits in 6 Wochen verjährt wäre. Wenn ich weiterhin nicht auf das Schreiben reagiere, hätte ich mit welchen Konsequenzen zu rechnen? Ab wann kommen weitere Kosten auf mich zu? Wie geht die Polizei vermutlich weiter vor?

      Ich würde sagen, dass man mich auf dem Bild durchaus erkennt.

      Jmd Erfahrung oder besser Ahnung? Eure Meinung?

      Danke!
      Ist generell eine ziemlich schlaue Sache, anzugeben, man wisse nicht, wer mit dem Auto gefahren ist. Wenn man Lust hat, ein nerviges Fahrtenbuch zu führen, sollte man das unbedingt machen.

      Ich denke, das ist regional unterschiedlich. Hier schicken die Cops irgendwann einen gelben Brief, bei dem urkundlich, nachvollziehbar und vor allem rechtsgültig festgehalten wurde, dass das amtliche Schriftstück zugestellt wurde. In der Regel, wird darin auch bereits mit weiteren Maßnahmen gedroht, u.A. einer Parkkralle und mit erhöhten Verwaltungskosten. Später kommt dann die gesamte Sache ins Rollen, die eben so passiert, wenn man Schulden hat. Gerichtsvollzieher usw. Da wird es dann natürlich deutlich teurer.

      Ich sage ja immer, wenn man außerorts 33 km/h (!) zu schnell fährt, was selbst bei Tempo 120 auf der Autobahn mehr als 20% sind, sollte einfach mal zu seinem blöden Fehler stehen, die Strafe zahlen und es zukünftig besser machen. Ist besser für den Geldbeutel, für das eigene Leben und für das Leben anderer Menschen.

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        #4
        Obama hat alles dazu gesagt. Falls du pokerst, dass dein Verstoß "verjährt"...nein - einfach nein.

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          #5
          mit 33km/h wirst du geblitzt? O_O und das auch noch außerorts?
          troll detected!!

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            #6
            Google sagt 33kmh außerorts sind 120€ und ein Punkt. Bezahl halt einfach.

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              #7
              Zitat von CheckA
              Das vergehen war bereits am 6.1.15, weshalb das Bußgeld bereits in 6 Wochen verjährt wäre.
              Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht beträgt grundsätzlich 3 Monate, solange weder ein Bußgeldbescheid erlassen oder Anklage erhoben wurde. Nach wirksamer Zustellung eines wirksamen Bußgeldbescheides verjährt die Ordnungswidrigkeit gem. § 26 Abs. 3 StVG in 6 Monaten.
              Du machst die Sache für dich und deinen Vater nur schlimmer.

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                #8
                Entweder den Vorschlag von schlecki beherzigen bzw. einen Anwalt kontaktieren, oder einfach bezahlen.

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                  #9
                  Zitat von ObamaCare
                  Zitat von CheckA
                  Servus, vllt. hat ja jmd Erfahrung und kann mir weiterhelfen, wäre super!

                  .
                  Ich bin außerorts mit einer Geschwindigkeit von 33kmh geblitzt worden. Da allerdings mein Vater Fahrzeughalter ist, wurde ihm zuerst ein Anhörungsbogen geschickt, bei welchem er angab, dass er nicht wisse wer der Fahrer sei. Da der Blitzer in der Nähe meines Studienortes stand und ich dort auch gemeldet bin, vermute ich kam die Polizei nun auf mich. Ich war allerdings seit 2 Wochen nicht mehr in meiner Wohnung und habe deshalb erst jetzt einen an mich adressierten Anhörungsbogen bekommen. Soll ich diesen nun zurückschicken?

                  Könnte sich das Bußgeld erhöhen, wenn ich diesen nicht zurückschicke? Das vergehen war bereits am 6.1.15, weshalb das Bußgeld bereits in 6 Wochen verjährt wäre. Wenn ich weiterhin nicht auf das Schreiben reagiere, hätte ich mit welchen Konsequenzen zu rechnen? Ab wann kommen weitere Kosten auf mich zu? Wie geht die Polizei vermutlich weiter vor?

                  Ich würde sagen, dass man mich auf dem Bild durchaus erkennt.

                  Jmd Erfahrung oder besser Ahnung? Eure Meinung?

                  Danke!
                  Ist generell eine ziemlich schlaue Sache, anzugeben, man wisse nicht, wer mit dem Auto gefahren ist. Wenn man Lust hat, ein nerviges Fahrtenbuch zu führen, sollte man das unbedingt machen.

                  Ich denke, das ist regional unterschiedlich. Hier schicken die Cops irgendwann einen gelben Brief, bei dem urkundlich, nachvollziehbar und vor allem rechtsgültig festgehalten wurde, dass das amtliche Schriftstück zugestellt wurde. In der Regel, wird darin auch bereits mit weiteren Maßnahmen gedroht, u.A. einer Parkkralle und mit erhöhten Verwaltungskosten. Später kommt dann die gesamte Sache ins Rollen, die eben so passiert, wenn man Schulden hat. Gerichtsvollzieher usw. Da wird es dann natürlich deutlich teurer.
                  Du trollst hoffentlich. Bei einem Erstvergehen Fahrtenbuch? Bei mir in der Firma ist es gang und gäbe die Briefe zu ignorieren bzw. Fristen auszureizen und erst bei dem Gelben Brief anzugeben wer der Fahrer ist. Vorher ist doch eh alles geplänkel und Briefe gehen bei der Post leider öfters verloren :)
                  In 50% der Fällen passiert das aber nicht innerhalb der Frist, so dass man zurückschreibt außerhalb der Frist, gg no re.
                  Bei ca. 100 Firmenwagen am Standort gab es noch nie die Auflage zu einem Fahrtenbuch, selbst die Polizisten sagen bis es dazu kommt dauert es, weil der Verwaltungsaufwand zu groß ist.

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                    #10
                    Musste auch gut lachen hab mich auch vor 2 Jahren mit "Unwissenheit über dem Fahrer" von 125 ocken befreit

                    Thuglife

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                      #11
                      Lass deinen Vater die Aussage verweigern. Danach wird versucht ein Fahrerabgleich (entweder per Foto oder sie kommen zu dir, also nicht die Tür öffnen bzw. schauen wer da ist) durchzuführen. Wenn der nicht erfolgreich ist Win. Beim ersten Mal bleibt das auch meist ohne Folgen. Wenn es öfter vorkommt, dann kann es sein das dein Papa ein Fahrtenbuch führen "muss". Schau mal auf deinen Anhörungsbogen. Du musst dich ebenfalls nicht selbst belasten und kannst deine Aussage verweigern.

                      Habe noch nie was bezahlt trotz Leben auf der Überholspur.

                      Spoiler: 
                      Vielleicht wirst du aber aufgrund deines grausamen Vergehens vorher auch in einem Anfall von Selbstjustiz von der Polizei erschossen.

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                        #12
                        Genau solche Leute sind es die später kleine kinder plattfahren

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von nemix
                          Bei mir in der Firma ist es gang und gäbe die Briefe zu ignorieren bzw. Fristen auszureizen und erst bei dem Gelben Brief anzugeben wer der Fahrer ist. Vorher ist doch eh alles geplänkel und Briefe gehen bei der Post leider öfters verloren :)
                          Tut hier nicht zur Sache, da die Zustellung bereits nachweislich erfolgte. Die Polizei hat nun also noch über 5 Monate Zeit. Ein einmaliger Verstoß rechtfertigt aber kein Fahrtenbuch, absolut richtig. Denke aber schon, dass die Polizei das ganz nicht verjähren lässt in den nächsten 5,x Monaten.

                          Zitat von 1974
                          Lass deinen Vater die Aussage verweigern.
                          Er hat doch bereits ausgesagt.

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                            #14
                            Die Polizei kommt vorbei. Na und? Habe dann einfach am Sprechgerät gesagt meine Eltern sind nicht da und ich darf nicht aufmachen. Kannst dann sogar noch die blöden Gesichter aus dem Fenster beobachten.

                            Glaube aber das auch ein Abgleich mit der Meldebehörde erfolgt (Passbild/Ausweisbild). Wurde nämlich schon einmal trotz dieser Nummer direkt zugeordnet und identifiziert. Kannst also Pech haben wenn sie der Ansicht sind, die Übereinstimmung ist eindeutig genug.

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                              #15
                              Junge erst scheiße bauen und dann nicht dafür geradestehen. Habt ihr alle keine Erziehung genossen?

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