hallo liebes RM und ihre angehenden bzw. praktizierenden Anwälte
folgender Sachverhalt:
- krankgeschrieben ab 20.02.2015 bis 04.03.2015
- Betriebsgröße unter 10 AN
- betriebsbedingte Kündigung zum 31.03.2015 kam am 21.02.2015 per Einwurfeinschreiben; AN wurde ab SOFORT freigestellt!
- Firmenwagen ist noch beim AN
Wann muss der Wagen abgegeben werden? AN ist ja krank bzw. bezahlt auch dafür durch 1%-Regelung...

Oder ist der AG im Recht und Firmenwagen muss abgegeben werden? Wenn ja, wie? Wann? Kommt er vorbei? AN ist ja krank geschrieben.
Bitte nicht wundern, Firma ist ein Bumsladen. Schikane und Mobbing ist an der Tagesordnung.
AN hat keine Rechtsschutz. AG hat Anwaltsflatrate (3000€/Monat) und für den AG ist das ein müdes Lächeln die Anwälte auf die Spur gegen AN zu bringen.
Please RM, need everything you have...
vielen Dank und ich bin gespannt...
folgender Sachverhalt:
- krankgeschrieben ab 20.02.2015 bis 04.03.2015
- Betriebsgröße unter 10 AN
- betriebsbedingte Kündigung zum 31.03.2015 kam am 21.02.2015 per Einwurfeinschreiben; AN wurde ab SOFORT freigestellt!
- Firmenwagen ist noch beim AN
Wann muss der Wagen abgegeben werden? AN ist ja krank bzw. bezahlt auch dafür durch 1%-Regelung...

Oder ist der AG im Recht und Firmenwagen muss abgegeben werden? Wenn ja, wie? Wann? Kommt er vorbei? AN ist ja krank geschrieben.
Bitte nicht wundern, Firma ist ein Bumsladen. Schikane und Mobbing ist an der Tagesordnung.
AN hat keine Rechtsschutz. AG hat Anwaltsflatrate (3000€/Monat) und für den AG ist das ein müdes Lächeln die Anwälte auf die Spur gegen AN zu bringen.
Please RM, need everything you have...
vielen Dank und ich bin gespannt...

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