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Kindergeldanspruch

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    Kindergeldanspruch

    hi leute.
    ich (21/m/zZ bawü), habe ein paar fragen bezüglich des kindergeldes.
    ich arbeite zurzeit übergangstechnisch in einer firma. es handelt sich um ein begrenztes arbeitsverhältniss (7.jan-31.mrz). davor habe ich in der selben firma mein pflichtpraktikum nach meiner schulischen ausbildung absolviert.
    jetzt zu meiner frage:
    ich will zum wintersemester an die universität studieren und davor noch ins ausland gehen bisschen rumreisen. wie komm ich am besten wieder zu kindergeld? sind hald für den zeitraum schon paar € auf die ich nicht verzichten will (und nur schwer kann).

    jetzt im moment könnte ich soweit ich weis einen antrag ausfüllen und darauf hinweisen das ich bald wieder anfangen will zu studieren um so übergangsweise kindergeld zu bekommen. jedoch geht das meinen informationen nach nur max 3 monate.
    hab gehört ein scheinstudium würde das auch für mich regeln jedoch hab ich dazu nur schwammige informationen.

    danke schonmal für eure hilfe

    #2
    ab dem 1. april arbeitest doch nimmer wo is da das problem dass deine eltern wieder kindergeld beantragen?

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      #3
      habe mal das finanzamt informiert

      meines erachtens nach befindest du dich als volljähriges kind (klingt lustig) in der übergangsphase, da du weder eine abgeschlossene berufsausbildung noch einen studienabschluss erworben hast. solltest du im wintersemester wirklich anfangen zu studieren, solltest du ab april kindergeld bekommen.

      Kindergeld kann für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen dem Schulabschluss und einer darauf folgenden Berufsausbildung gezahlt werden. Dies gilt auch für die Zeiten zwischen dem Schulabschluss und dem Wehr- bzw. Zivildienst oder einem entsprechenden Ersatzdienst, sowie einem Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahr. Hierbei sind auch der Europäische Freiwilligendienst sowie der Auslandsdienst nach dem Zivildienstgesetz eingeschlossen. Ist die Übergangszeit länger, so wird das Kindergeld trotzdem nur für vier Monate gezahlt.
      würdest also für april, mai, juni und juli was bekommen. 2 monate wirst du jawohl überleben

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        #4
        Klar kannst du dich auch einfach für irgendeinen Studienangang einschreiben. Bedenke jedoch, dass du dann im Regelfall auch Semesterbeitrag zahlen musst. Also kommst im Endeffekt auf nen ähnliches Ergebnis, wie creee es beschrieben hat.

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          #5
          würde dir empfehlen noch nen praktikum in der zwischenzeit zu machen sodass du jeweils 4 monate überbrücken kannst. außerdem sind die gesammelten praktika sehr wertvoll für den berufseinstieg. insbesondere bei technischen und wirtschaftlichen studiengängen

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            #6
            ist hald nicht einfach

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              #7
              soweit ich weiß, bekommt man doch immer kindergeld bis 25. auch als student oder halt nicht student. einfach anmelden lassen und fertig.

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                #8
                Pauschal kann man das nicht sagen. Kommt auch drauf an, was genau er vorher gemacht hat. Wenn es als Berufsausbildung anzusehen ist, muss nachgewiesen das er im Schnitt nicht mehr als 20h arbeitet. Über einen kurzen Zeitraum kann man wohl auch mehr Stunden ableisten.

                Für den weiteren Bezug von Kindergeld ist es Grundvoraussetzung, dass das Kind keiner anspruchsschädigenden Tätigkeit nachgeht. Schädlich ist eine Erwerbstätigkeit dann, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt mehr als 20 Stunden beträgt. Dabei zählt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit während des Jahres, kurzfristige Erhöhungen (höchstens 2 Monate) – z.B. während der Ferien – sind möglich, so lange der Jahresschnitt die Grenze von 20 Wochenstunden nicht überschreitet. - See more at: http://www.wieviel-kindergeld.de/kindergeld-2013-einkommensgrenze-der-kinder-entfallt/#sthash.mQFeFEH4.dpuf


                D.h. Deine Eltern könnten sogar durchgehend, auch jetzt schon, Kindergeld bekommen.

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                  #9
                  Zitat von dockyard
                  ist hald nicht einfach
                  troll ihn hald nicht

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                    #10
                    Gibt es nicht auch einen Jhreshöchstbetrag was man verdienen darf - und drüber gibt es kein KG mehr?
                    Dh wenn er jetzt in seinem Übergangsjob dick $$ gemacht hat ist er für 2015 evtl auch schon raus.

                    Aber mal ehrlich. Kindergeld? LOLZ? Geh arbeiten.

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                      #11
                      Nicht mehr. Und lag davor auch bei über 8k. Die macht er in 3 Mon wohl nicht voll.

                      Kindergeld, LOL? So schlimm? Versteh nicht, wie man so n Müll schreiben kann.

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                        #12
                        Meld dich Ende des Monats ab dem du wieder Kindergeld empfangen willst arbeitssuchend, dann kriegst du ab dem Monat wieder Kindergeld, musst jedoch auch die nervigen Termine wahrnehmen. Kannst so ja die Zeit bis zu den drei Monaten vor dem Studium überbrücken, und ab dann sagen dass du bald studierst.

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                          #13
                          Wieso Müll? Der Sinn des Kindergeldes ist es mit Sicherheit nicht Leute dabei zu unterstützen "ein bisschen rumzureisen".
                          Natürlich kann man das in der Situation des TE machen und natürlich hat man in der Regel auch Anspruch darauf. Ich persönlich finde es aber sehr verwerflich staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (und nichts anderes ist KG) um sich einen lässigen zu machen.
                          Rumreisen ist schön und gut - aber nicht quersubventioniert durch Sozial- /Familienkassen. Jeder der das machen will sollte in meinen Augen auch selbst das Geld dafür haben und dafür selbst aufkommen.

                          Das ist schlichtweg meine Meinung. Jeder der wirklich finanzielle Hilfe braucht soll diese bekommen (vor Allem während Ausbildung/Studium) - aber nicht um dann die Eier in den Pool zu hängen (mal provokant gesagt)

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                            #14
                            @cpt. seh ich genauso, aber da wird gleich ganz viel Gegenwind kommen :)

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                              #15
                              Zitat von Cpt. Obvious
                              Wieso Müll? Der Sinn des Kindergeldes ist es mit Sicherheit nicht Leute dabei zu unterstützen "ein bisschen rumzureisen".
                              Natürlich kann man das in der Situation des TE machen und natürlich hat man in der Regel auch Anspruch darauf. Ich persönlich finde es aber sehr verwerflich staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (und nichts anderes ist KG) um sich einen lässigen zu machen.
                              Rumreisen ist schön und gut - aber nicht quersubventioniert durch Sozial- /Familienkassen. Jeder der das machen will sollte in meinen Augen auch selbst das Geld dafür haben und dafür selbst aufkommen.

                              Das ist schlichtweg meine Meinung. Jeder der wirklich finanzielle Hilfe braucht soll diese bekommen (vor Allem während Ausbildung/Studium) - aber nicht um dann die Eier in den Pool zu hängen (mal provokant gesagt)
                              Kann deinen Ansatz verstehen, jedoch schweift das schon wieder vom Topic ab, rein rechtlich gesehen hat der TE eben Anspruch auf das Kindergeld sobald er arbeitssuchend/Student/Azubi ist, und ob er das Geld jetzt zum Eierkraulen am Strand oder für tatsächliche Bildungsreisen oder gar das nackte Überleben braucht/anwendet kann ihm keiner Vorschreiben. Die genauen Details von wegen Dauer des Anspruchs etc kenn ich hier jetzt auch nicht, sollte sich aber idR leicht ergooglen lassen.
                              Wie Henrikh ja bereits sagte gibt es auch die Möglichkeit sich arbeitssuchend zu melden, wodurch dir Kindergeld gezahlt wird solange du die Pflichttermine wahrnimmst und eine gewissen Anzahl von Pflichtbewerbungen pro Monat abschickst, wenn du jedoch reisen willst ist das eher nicht das, was du machen solltest.
                              Für ein Semester scheinstudieren kannst du natürlich auch, die Semestergebühren betragen normalerweise ~170€ was dir wieder einen Monat vom Kindergeld nehmen würde, was auch sicherlich nicht das ist, was du willst. Ansonsten kannst du dich einfach in Thüringen oder so an einer Uni (z.B. TU Ilmenau) einschreiben, dort gibt es sehr viele nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge, vllt sind dort die Gebühren sogar niedriger.

                              Ich würde crees Vorschlag weiter verfolgen und gucken wie du eben deine Lücke-4Monate Kindergeld möglichst effektiv schließt, sei es durch Job, Praktikum, Drogenhandel, Prostitution oder was auch immer du willst.

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