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Frage Arbeitsrecht

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    #31
    Azubis dürfen generell keine Minuststunden oder Plusstunden machen

    http://www.azubi-azubine.de/mein-rec...l#Minusstunden

    würde mich aber auch nicht über die 1,5 aufregen die holt man irgendwann locker wieder rein

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      #32
      "In der Regel" Jani, da keine Ausnahmen aufgelistet sind sagt der letzte Absatz wenig aus. #nooffense

      Denke btw. das ist absolut rechtens, Frage wäre noch wie groß der Betrieb ist, hat denke ich auch nen Einfluß drauf.

      Wenn VW seinen Mitarbeitern aber vorschreiben kann wann Urlaub genommen werden muss, und die haben schon nen relativ "mächtigen" Betriebsrat, dann denke ich dass 1,5 Stunden, auch rein rechtlich, kaum von
      Belang sind.

      Hatte in meiner Ausbildung damals bis zu 100 Überstunden, klar is 10 Jahre her, aber andererseits bereitet es einen besser auf die Arbeitswelt vor, als wenn man immer seine gepflegten 35 Stunden macht, rein subjektive Meinung natürlich :>

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        #33
        Bisschen Offtopic:
        Ne Bekannte hat in Ihrem Job 20Überstunden / Monat vertraglich abgegolten. Diesen Monat kam sie auf 49 Überstunden. (Sie ist noch in der Probezeit).. Hat dass dann bei der Cheffin angesprochen, daraufhin gab es das Angebot man könnte doch diese Woche mal einen Abend in die Bullerei, auf Firmenkosten natürlich.
        Sehr frech wie ich finde, man sollte sich als AN nicht immer unterbuttern lassen. 1,5h allerdings - wumpe

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          #34
          Zitat von JungevonOben
          Bisschen Offtopic:
          Ne Bekannte hat in Ihrem Job 20Überstunden / Monat vertraglich abgegolten. Diesen Monat kam sie auf 49 Überstunden. (Sie ist noch in der Probezeit).. Hat dass dann bei der Cheffin angesprochen, daraufhin gab es das Angebot man könnte doch diese Woche mal einen Abend in die Bullerei, auf Firmenkosten natürlich.
          Sehr frech wie ich finde, man sollte sich als AN nicht immer unterbuttern lassen. 1,5h allerdings - wumpe
          Ne77e Chefin hast du da

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            #35
            1,5 std -.- allein, dass du dich drüber aufregst, sagt mir schon was für ein typ du bist. hoffentlich hast du schon den lauten gemacht und wirst erstmal nur drecksarbeit bekommen.

            btw: du hast dich nach den arbeitszeiten deines betriebes zu richten. ausserdem wusstest du ja nicht erst am selben tag wann die feier losgeht / der betrieb schließt. und deine dumme aussage von wegen mein chef hat nix gesagt, zeigt doch noch mal was für einer du bist. statt mal selbst auf die idee zu kommen und fragen.

            schade, dass es bei uns solche azubis nicht gibt. auf sowas warte ich nur

            hab dank ausreichendem rage gar nicht die anderen posts gelesen, merg

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              #36
              können bitte noch ein paar mehr leute posten, die bei einem zweiseitigen thread nicht mal die posts des te gelesen haben? das amüsiert mich.

              ach Michael Laudrup, gar nicht gesehen. warst du nicht der, der letztens im csgo bereich verlangt hat, dass andere teams potenziellen cheatern aufs maul hauen sollen? herrlich

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                #37
                Zitat von moroN
                können bitte noch ein paar mehr leute posten, die bei einem zweiseitigen thread nicht mal die posts des te gelesen haben? das amüsiert mich.
                ich glaube du und der TE sind hier die Einzigen die den Thread selbst nicht verstehen... also nochmal extra für dich : Wenn es ihm total egal wäre und gar nicht um die 1,5h ginge, würde er mit enorm-großer Wahrscheinlichkeit nicht irgendwelche Paragraphen durchwühlen und posten, bzw. die rm-juristen dazu befragen.. wie naiv bist du bitte? Natürlich dient der Thread dazu schwarz auf weiß lesen zu koennen dass der Chef ihm Unrecht getan hat und er die 1,5h stunden zurück haben möchte... wenn es widererwarten tatsächlich nur um das Interesse der Rechtslage hier geht muss ich dem TE nochmals meinen vorherigen Post ans Herz legen... so ist es nunmal in der Arbeitswelt und daran wird sich sicherlich auch nicht durch irgendwelche Paragraphen was ändern lassen, erst recht nicht als Azubi... get over it.

                Was du an meinen Worten als Arroganz verstehst ist mir ein Rätsel... ist ja nicht mein Fehler dass ich früher krasser war als du =)... oh wait, i see what you referred to :DDD

                P.S. r1zo : unglaublich aber wahr, ich werde auch langsam erwachsen ;-)

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                  #38
                  nein? ich habe mit go gar nichts am hut

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                    #39
                    stimmt, war jens lehmann. sorry :x

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                      #40
                      [quote=Michael Laudrup] merg

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                        #41
                        typisch deutscher thread amk

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                          #42
                          würde erstmal zum chef gehen und fragen was bei ihm kaputt ist dir einfach 1,5 stunden abzuziehen

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                            #43
                            Also wenn ich mir das so durchlese:

                            BBiG § 19: Entfällt die Ausbildung, ohne dass der Azubi etwas dafür kann, dürfen ihm keine Minusstunden anrechnet werden! (Wortlaut: (1) Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen 2. bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie a) sich für die Berufsausbildung bereithalten, diese aber ausfällt)

                            Ist für mich eigentlich eine klare Sache, mal unabhängig davon, ob er wegen 1,5h Stress machen will, rein rechtlich sehe ich da wenig Spielraum für den AG.

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                              #44
                              Gesetze sind abstrakt-genereller Rechtsnatur und passen deshalb auf ganz unterschiedliche Sachverhalte, soweit keine Regelungslücke besteht.

                              Die Frage, ob eine Erfassung von Minusstunden an sich rechtmäßig ist, obwohl der Arbeitgeber ein Hindernis zur Ableistung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung beschworen hat, ist an sich wohl kaum relevant. Ich erlaube mir deshalb die Frage so umzudeuten: Besteht ein Anspruch auf Arbeitsentgelt trotz tatsächlich nicht erledigter Arbeit? Muss nachgearbeitet werden?

                              Das bemisst sich nach § 611 I BGB i.V.m. § 615 S. 1 BGB.

                              Die Voraussetzungen eines Annahmeverzuges richten sich auch für das Arbeitsverhältnis nach den §§ 293 ff. BGB, wie hier richtig von einem Vorposter angemerkt wurde.

                              Nach § 293 BGB kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er die ihm vertragsgemäß angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt, d.h. ein Verhalten zeigt, das den Erfüllungseintritt verhindert. Das ist bei der Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit grundsätzlich der Fall. Allerdings ist festzuhalten, dass der Arbeitnehmer, der an der Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit nicht teilnehmen will, auch zur Leistung der geschuldeten Arbeit verpflichtet ist. Ist das nicht möglich, wie es hier angedeutet, aber nicht klargestellt wurde, so besteht der Anspruch auf Arbeitsentgelt aus Annahmeverzug.

                              Allerdings ist anzumerken, dass für den Annahmeverzug auch eine nach Maßgabe der §§ 294 ff. BGB zu bewertende Angebotshandlung erfolgen muss. Das macht wohl eine Anzeige beim Vorgesetzen bzw. Ausbilder nötig, dass eine Teilnahme an der Weihnachtsfeier nicht beabsichtigt ist. Auch an dieser Stelle bleibt der Sachverhalt undeutlich, sodass eine Prüfung nicht erfolgen kann.

                              Die Hinweise darauf, dass der Auszubildende früher hätte erscheinen können, sind eher fernliegend. Laut Sachverhalt wurde per Direktionsrecht Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit festgesetzt.

                              Der Hinweis eines Vorposters auf § 19 I Nr. 2 lit. a BBiG ist klug gedacht, aber hier nicht einschlägig. Dafür muss man genau lesen. Tatbestandsmerkmal ist "ausfallen". Das erfasst Betriebsstörungen, Maschinenschäden, Auftragsmangel, etc. Eine vorsätzliche Beendigung der Arbeitstätigkeit ist aber kein "ausfallen" im Sinne von § 19 BBiG.

                              Im Ergebnis ist deshalb vrmtl. festzuhalten, dass ein Anspruch auf Entgelt besteht. Eine Pflicht zur Nachleistung besteht nicht, die Eintragung von Minusstunden ist rechtswidrig.

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                                #45
                                Zitat von Supri
                                Im Ergebnis ist deshalb vrmtl. festzuhalten, dass ein Anspruch auf Entgelt besteht. Eine Pflicht zur Nachleistung besteht nicht, die Eintragung von Minusstunden ist rechtswidrig.
                                Ist das denn abhängig vom Status des Azubi? Ich bezweifel das weiterhin, da auch große Firmen so etwas machen und sogar schon ab Mittags teilweise mit der Weihnachtsfeier anfangen. Ich bezweifel, dass solche Firmen offensichtlich rechtswidrig handeln und der Betriebsrat / die Juristen nichts dagegen machen.

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