Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage Arbeitsrecht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage Arbeitsrecht

    folgendes Szenario:

    Wir hatten letztes Jahr eine betriebliche Weihnachtsfeier welche werktags 16:00 begann. Punkt 16:00Uhr wurde der Betrieb komplett geschlossen. Ich arbeite täglich von 9:00-17:30. Habe also an diesem tag nur 6,5 Stunden gearbeitet und 1,5 Minusstunden eingetragen bekommen.

    Frage: ist das korrekt so? der Betrieb wurde komplett geschlossen und ich konnte de facto nicht bis zu meinem vereinbarten Feierabend weiterarbeiten. Gibt es ein Gesetz im Arbeitsrecht was auf solch eine Situation zutrifft? Falls relevant: bin Azubi.

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

    #2
    Hättest du auch früher anfangen können, um deine 8 Stunden zu leisten?

    Kommentar


      #3
      Nur so nebenbei: Hast du an der Feier teilgenommen?

      Kommentar


        #4
        Regst du dich ernsthaft wegen 1,5h auf?

        Kommentar


          #5
          dein arbeitgeber ist wohl ein arschloch

          Kommentar


            #6
            Ohne Recherche: wenn Anwesenheitspflicht herrschte ist es (teilweise) Arbeitszeit und somit sind es keine Minusstunden

            Kommentar


              #7
              Anwesenheitspflicht gibt es bei Weihnachtsfeiern nicht soweit ich weis, teilgenommen habe ich (sollte aber meinem empfinden nach keine rolle spielen)
              früher anfangen wäre sicherlich machbar gewesen, allerdings habe ich eine diese feste Arbeitszeit und mein chef hat auch nichts dergleichen gesagt das ich eher anfangen sollte (oder das es minusstunden geben wird)



              Zitat von braaccckkk
              Regst du dich ernsthaft wegen 1,5h auf?
              jep laufe mit schäumenden mund durch die gegend + heute zwei rollen klopapier geklaut

              Kommentar


                #8
                hattest du denn die Möglichkeit, trotz Weihnachtsfeier zu arbeiten?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von overkill
                  hattest du denn die Möglichkeit, trotz Weihnachtsfeier zu arbeiten?
                  nope, betrieb wurde dicht gemacht

                  Kommentar


                    #10
                    dann ist es afaik nicht rechtens.

                    Kommentar


                      #11
                      Da du die Leistung angeboten hast und er dir nicht "erlaubt" zu arbeiten, dürfte er dir eigtl. keine Einschränkungen erteilen.

                      Würde mich erstmal auf den §293 berufen
                      Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.

                      Das müsste weiter geprüft werden, aber ich hab auch nicht soviel Ahnung davon, weswegen ich lieber die AR-Experten zu Wort kommen lassen, bevor ich dich auf den falschen Trip schicke xD

                      Würde noch den §326 II heranziehen

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von myS
                        Da du die Leistung angeboten hast und er dir nicht "erlaubt" zu arbeiten, dürfte er dir eigtl. keine Einschränkungen erteilen.

                        Würde mich erstmal auf den §293 berufen
                        Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.

                        Das müsste weiter geprüft werden, aber ich hab auch nicht soviel Ahnung davon, weswegen ich lieber die AR-Experten zu Wort kommen lassen, bevor ich dich auf den falschen Trip schicke xD

                        Würde noch den §326 II heranziehen
                        Würde als Azubi einfach die Klappe halten und die 1,5h nächste Woche durchziehen...
                        Wenn bei uns einer mit AR Paragraphen ankommt wg. der Weihnachtsfeier wo er teilgenommen hat würde man Ihn auslachen.

                        Kommentar


                          #13
                          Obv. würde ich auch drauf scheißen, gerade bei 'ner Weihnachtsfeier und läppischen 1,5 Std., er scheint allerdings auf Krawall gebürstet zu sein. Somit - Wenn, dann richtig

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von nemix
                            Zitat von myS
                            Da du die Leistung angeboten hast und er dir nicht "erlaubt" zu arbeiten, dürfte er dir eigtl. keine Einschränkungen erteilen.

                            Würde mich erstmal auf den §293 berufen
                            Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.

                            Das müsste weiter geprüft werden, aber ich hab auch nicht soviel Ahnung davon, weswegen ich lieber die AR-Experten zu Wort kommen lassen, bevor ich dich auf den falschen Trip schicke xD

                            Würde noch den §326 II heranziehen
                            Würde als Azubi einfach die Klappe halten und die 1,5h nächste Woche durchziehen...
                            Wenn bei uns einer mit AR Paragraphen ankommt wg. der Weihnachtsfeier wo er teilgenommen hat würde man Ihn auslachen.
                            #

                            bzw. was für mich gar nicht klar geworden ist. Hast du da mal deinen Chef drauf angesprochen? Also ohne gleich die Stunde einzufordern oder ihm Paragraphen um die Ohren zu hauen.

                            Einfach was draus lernen und bei der nächsten Weihnachtsfeier früher anfangen.

                            Kommentar


                              #15
                              Nächstes mal gibts dann einfach einen Tag Zwangsurlaub und alle sind auf ewig sauer auf dich :P

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X