folgendes Szenario:
Wir hatten letztes Jahr eine betriebliche Weihnachtsfeier welche werktags 16:00 begann. Punkt 16:00Uhr wurde der Betrieb komplett geschlossen. Ich arbeite täglich von 9:00-17:30. Habe also an diesem tag nur 6,5 Stunden gearbeitet und 1,5 Minusstunden eingetragen bekommen.
Frage: ist das korrekt so? der Betrieb wurde komplett geschlossen und ich konnte de facto nicht bis zu meinem vereinbarten Feierabend weiterarbeiten. Gibt es ein Gesetz im Arbeitsrecht was auf solch eine Situation zutrifft? Falls relevant: bin Azubi.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
Wir hatten letztes Jahr eine betriebliche Weihnachtsfeier welche werktags 16:00 begann. Punkt 16:00Uhr wurde der Betrieb komplett geschlossen. Ich arbeite täglich von 9:00-17:30. Habe also an diesem tag nur 6,5 Stunden gearbeitet und 1,5 Minusstunden eingetragen bekommen.
Frage: ist das korrekt so? der Betrieb wurde komplett geschlossen und ich konnte de facto nicht bis zu meinem vereinbarten Feierabend weiterarbeiten. Gibt es ein Gesetz im Arbeitsrecht was auf solch eine Situation zutrifft? Falls relevant: bin Azubi.
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