Hallo Elite,
immernoch ROBBE ohne DSL-Leitung nach 2 Monaten in meiner neuen Wohnung und ich soll "Stand ist" noch bis zum 01.03. warten, bis die Telekom die DSL-Leitung freigibt. Grund dafür ist der noch bis zum 28.02. laufende Vertrag des Vormieters. Die Telekom erfüllt ihren Vertrag :\ auch wenn der Vertragsinhaber rechtlich und physikalisch nicht mehr in der Lage ist die Leitung zu nutzen.
Bevor jetzt Fragen aufkommen:
Ich habe das leider vorher nicht prüfen lassen. 1&1 hat lediglich bestätigt, dass DSL in meiner Adresse zur Verfügung steht. Laut Internetseite und Bestellbestätigung ist der Bereitstellungszeitraum 3-4 Werktage. Ich wählte die 1&1 Sofortstartoption und bekam am nächsten Tag wie versprochen den WLAN Router und einen Surfstick mit 10Gb Datenvolumen im Monat.
3 Wochen später (eine Woche nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14Tagen) ruft mich eine 1&1 Mitarbeiterin an und sagt mir, dass ich die DSL-Leitung zum 01.03. freigeschaltet bekomme.
Ich habe ein paar mal mit 1&1 und auch der Telekom (auch Bauherrenhotline die mir bestätigten dass hier noch ne Leitung frei ist die nur umgeklemmt werden müsste vom Techniker) telefoniert.
Ergebnis ist, dass beide dem andern die Schuld in die Schuhe schieben und die Telekom am Ende sagt: "Pech gehabt, dass ist nun mal leider so!"
Morgen rufe ich nochmal bei der Verbraucherzentrale der Bundesnetzbehörde an und schildere den Fall.
Dieses Internet-Grundversorgungs-Gesetz gibt es ja leider noch nicht aber in Einzelfällen macht die Behörde dann bei den Providern Druck.
Außerdem habe ich mir überlegt der Telekom folgendes zukommen zu lassen.
Ich kenne den Vormieter und kriege es hin, dass er mir die fehlenden Daten ausfüllt das unterschreibt.
Schriftstück
mehrere wichtige Fragen an die (Jura)Elite:
Habe ich auf Grund der langen Wartezeit "trotz" Startoption (ich nutze ja Leistung von 1&1) gesondertes Kündigungsrecht?
Darf die Telekom rechtlich auf dieses Schreiben eingehen und die Leitung freigeben?
immernoch ROBBE ohne DSL-Leitung nach 2 Monaten in meiner neuen Wohnung und ich soll "Stand ist" noch bis zum 01.03. warten, bis die Telekom die DSL-Leitung freigibt. Grund dafür ist der noch bis zum 28.02. laufende Vertrag des Vormieters. Die Telekom erfüllt ihren Vertrag :\ auch wenn der Vertragsinhaber rechtlich und physikalisch nicht mehr in der Lage ist die Leitung zu nutzen.
Bevor jetzt Fragen aufkommen:
Ich habe das leider vorher nicht prüfen lassen. 1&1 hat lediglich bestätigt, dass DSL in meiner Adresse zur Verfügung steht. Laut Internetseite und Bestellbestätigung ist der Bereitstellungszeitraum 3-4 Werktage. Ich wählte die 1&1 Sofortstartoption und bekam am nächsten Tag wie versprochen den WLAN Router und einen Surfstick mit 10Gb Datenvolumen im Monat.
3 Wochen später (eine Woche nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14Tagen) ruft mich eine 1&1 Mitarbeiterin an und sagt mir, dass ich die DSL-Leitung zum 01.03. freigeschaltet bekomme.
Ich habe ein paar mal mit 1&1 und auch der Telekom (auch Bauherrenhotline die mir bestätigten dass hier noch ne Leitung frei ist die nur umgeklemmt werden müsste vom Techniker) telefoniert.
Ergebnis ist, dass beide dem andern die Schuld in die Schuhe schieben und die Telekom am Ende sagt: "Pech gehabt, dass ist nun mal leider so!"
Morgen rufe ich nochmal bei der Verbraucherzentrale der Bundesnetzbehörde an und schildere den Fall.
Dieses Internet-Grundversorgungs-Gesetz gibt es ja leider noch nicht aber in Einzelfällen macht die Behörde dann bei den Providern Druck.
Außerdem habe ich mir überlegt der Telekom folgendes zukommen zu lassen.
Ich kenne den Vormieter und kriege es hin, dass er mir die fehlenden Daten ausfüllt das unterschreibt.
Schriftstück
mehrere wichtige Fragen an die (Jura)Elite:
Habe ich auf Grund der langen Wartezeit "trotz" Startoption (ich nutze ja Leistung von 1&1) gesondertes Kündigungsrecht?
Darf die Telekom rechtlich auf dieses Schreiben eingehen und die Leitung freigeben?
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