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    Vertragsrecht

    Hallo Elite,

    immernoch ROBBE ohne DSL-Leitung nach 2 Monaten in meiner neuen Wohnung und ich soll "Stand ist" noch bis zum 01.03. warten, bis die Telekom die DSL-Leitung freigibt. Grund dafür ist der noch bis zum 28.02. laufende Vertrag des Vormieters. Die Telekom erfüllt ihren Vertrag :\ auch wenn der Vertragsinhaber rechtlich und physikalisch nicht mehr in der Lage ist die Leitung zu nutzen.

    Bevor jetzt Fragen aufkommen:
    Ich habe das leider vorher nicht prüfen lassen. 1&1 hat lediglich bestätigt, dass DSL in meiner Adresse zur Verfügung steht. Laut Internetseite und Bestellbestätigung ist der Bereitstellungszeitraum 3-4 Werktage. Ich wählte die 1&1 Sofortstartoption und bekam am nächsten Tag wie versprochen den WLAN Router und einen Surfstick mit 10Gb Datenvolumen im Monat.
    3 Wochen später (eine Woche nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14Tagen) ruft mich eine 1&1 Mitarbeiterin an und sagt mir, dass ich die DSL-Leitung zum 01.03. freigeschaltet bekomme.

    Ich habe ein paar mal mit 1&1 und auch der Telekom (auch Bauherrenhotline die mir bestätigten dass hier noch ne Leitung frei ist die nur umgeklemmt werden müsste vom Techniker) telefoniert.
    Ergebnis ist, dass beide dem andern die Schuld in die Schuhe schieben und die Telekom am Ende sagt: "Pech gehabt, dass ist nun mal leider so!"

    Morgen rufe ich nochmal bei der Verbraucherzentrale der Bundesnetzbehörde an und schildere den Fall.
    Dieses Internet-Grundversorgungs-Gesetz gibt es ja leider noch nicht aber in Einzelfällen macht die Behörde dann bei den Providern Druck.

    Außerdem habe ich mir überlegt der Telekom folgendes zukommen zu lassen.
    Ich kenne den Vormieter und kriege es hin, dass er mir die fehlenden Daten ausfüllt das unterschreibt.

    Schriftstück

    mehrere wichtige Fragen an die (Jura)Elite:

    Habe ich auf Grund der langen Wartezeit "trotz" Startoption (ich nutze ja Leistung von 1&1) gesondertes Kündigungsrecht?

    Darf die Telekom rechtlich auf dieses Schreiben eingehen und die Leitung freigeben?





    #2
    Hahaha krass, sowas geht auch wieder nur in Deutschland!

    Sry fürs spammen ROBBE, hoffe das regelt sich irgendwie früher

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      #3
      da fehlt ein "Deutsche" vor Telekom AG.

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        #4
        Er kann der Telekom einfach telefonisch mitteilen, dass er nicht mehr in dieser Wohnung lebt, aber dennoch die restlichen Monatsraten überweist. Hatte den gleichen Sachverhalt bei meinem Vormieter, der vorübergehend zu seinen Eltern gezogen ist und daher, nicht wie jeder normale andere Mensch, seinen Vertrag mitnehmen konnte.

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          #5
          Nur ein Gedanke von mir, ich denke aber, dass du das getan hast: Meine Erfahrung mit der Telekom hat gezeigt, dass ein Gespräch im T-Punkt vor Ort Wunder wirkt! Dort konnte ich bis jetzt noch jede Situation klären!

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            #6
            tja dann... knall doch einfach die tochter deine chefin.

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              #7
              Zitat von junkhead
              Nur ein Gedanke von mir, ich denke aber, dass du das getan hast: Meine Erfahrung mit der Telekom hat gezeigt, dass ein Gespräch im T-Punkt vor Ort Wunder wirkt! Dort konnte ich bis jetzt noch jede Situation klären!
              Ich habe bei der Bauherrenhotline einen ziemlich kompetenten Typen drangehabt, der mir auch versichert hat, dass die Telekom für Anmietungen von Konkurenzunternehmen keinen Techniker rausschickt.
              Er hat mir im gleichen Atemzug angeboten Telekomkunde zu werden und versicherte mir, dass dann innerhalb von 2-3 Tagen ein Techniker vor Ort wäre.

              Bin dann noch 2 mal im Shop gewesen. Erster Kontakt mit einer eher unfähigen Mitarbeiterin. Am Ende hiess es einfach, dass sie nichts machen könne.
              Zweiter Kontakt mit einem bemühten aber ratlosen Mitarbeiter der mir am Ende den Tipp gab mich an die Bundesnetzargentur zu wenden. Im Gunde genommen hat er mir den Tipp gegeben über den Verbraucherschutz gegen das Unternehmen vorzugehen für das er selbst arbeitet.


              Zitat von kartoffelhexler
              Er kann der Telekom einfach telefonisch mitteilen, dass er nicht mehr in dieser Wohnung lebt, aber dennoch die restlichen Monatsraten überweist. Hatte den gleichen Sachverhalt bei meinem Vormieter, der vorübergehend zu seinen Eltern gezogen ist und daher, nicht wie jeder normale andere Mensch, seinen Vertrag mitnehmen konnte.
              In dem Fall gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Im Grunde aber erst immer dann wenn der Kunde in seiner neuen Wohnung von der T. nicht exakt die gleiche Leistung/Tarif zur Verfügung stellen kann wie in der alten Wohnung. Da dies aber bei meinem Vormieter nicht der Fall ist konnte er nur von seinem Kündigungsrecht gebrauch machen, welches 3 Monate K.frist beinhaltet. Die Telekom erfüllt zwanghaft ihren Vertrag.

              Daher war meine Frage nach diesem Schriftstück ja auch gestellt.

              vielleicht noch ergänzen dass man weiterhin allen zahlungsrelevanten verpflichtungen bis vertragsende nachkommt

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                #8
                Wundert mich ehrlichgesagt nicht, dass es mit dem Hinterherrennen von 1&1 nicht geklappt hat, nach der Performance vs den Italiener xD^^

                Spoiler: 
                Hast dein Fahrrad eigtl. wieder? Warte auf Update

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                  #9
                  Kannst du zum Übergang nicht die alten Daten vom Vormieter nehmen?
                  Aus Erfahrung mit anderen Billiganbietern glaube ich nicht, das du in dem einen Monat irgendwas bewegen wirst. Du weichst halt vom Standard ab und den bedient die T-Com nicht bei Kunden von Resellern Ihrer TAL.

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                    #10
                    Frag mal den Italiener oder die Geldbörse deiner Arbeitskollegen.

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