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Inkassogebühren: 104 Euro statt 10 Euro rechtens?

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    Inkassogebühren: 104 Euro statt 10 Euro rechtens?

    Hallo RM Rechtselite,

    im Juli war ich im Krankenhaus und bekam dort eine Schulterschiene, für die ich im Nachhinein eine Rechnung über 10 Euro bezahlen sollte. Habs nicht bezahlt, nach ner Zeit kam eine Mahnung mit zusätzlichen 5 Euro, habs wieder nicht bezahlt (eigene Nachlässigkeit, habs "vergessen" / ist untergegangen).

    Heute kam n Brief von nem Inkassounternehmen über 104, 48 Euro. Klar, bin selbst schuld, dass ichs nicht bezahlt hab, aber ist das nicht ein wenig überzogen (zumal mir im Krankenhaus keiner sagte, dass ich 10 Euro zuzahlen müsse?).

    Posten sind wie folgt:
    Forderung 10
    11,5% Zinsen 0,59
    Mahngebühren 5

    Inkasso Gebühren und Auslagen 74,70
    Darauf MWST 14,19

    macht 104,48


    wenn ich hier 10 Euro eintippe, kommt ein maximaler Gesamtbetrag von 83 Euro raus.

    Was mach ich nun am besten? "Gerechtfertigte" Inkassogebühr bezahlen (wie viele wären das in dem Fall) oder akzeptiere ich damit automatisch die Forderung des Inkassobüros? Beim Inkassobüro anrufen? Beim Unternehmen anrufen?

    Danke froinde

    e: eher rein aus Interesse, wenn ich im Rahmen der krankenhäuslichen Behandlung eine Schulterschiene angezogen bekomme, schließe ich dann automatisch einen Vertrag mit einem dritten Unternehmen, auch wenn ich über die Zuzahlung von 10 Euro nicht informiert werde?

    #2
    einspruch einlegen.

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      #3
      Laute wie du lernen es einfach nicht anders. wie kann man denn einfach ne Mahnung ignorieren...
      Lern draus und gut is.

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        #4
        ich würde nicht zahlen.

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          #5
          Zitat von Sülo der Boss
          Laute wie du lernen es einfach nicht anders. wie kann man denn einfach ne Mahnung ignorieren...
          Lern draus und gut is.
          als ob das nicht mal passieren kann. wurde an meinen alten wohnsitz (elternhaus) geschickt, da krankenkasseadresse noch nicht geändert war, zumal ich mir über die 10 euro kosten ohnehin nicht bewusst war, da kann sowas ja mal untergehen.

          außerdem seh ich meinen fehler ein und bin bereit gebühren zu bezahlen, es geht mir um verhältnismäßigkeit, und 90 euro für ne 10 euro forderung sehe ich nicht als verhältnismäßig an

          Zitat von schnyder
          einspruch einlegen.
          welche begründung hätte ich denn?

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            #6
            Kann dir aus eigener Erfahrung sagen: zahl an das Inkasso nicht einen Cent!

            Überweis' direkt an das Krankenhaus 25€ und gut ist. Wenn sich das Inkasso daraufhin wieder meldet, kontaktierst du die schriftlich und teilst mit, dass du
            1. Die Hauptforderung beglichen hast
            2. Den vorhergehenden Brief vom Inkasso nie erhalten hast
            3. Du keinerlei Kontaktaufnahme von denen wünscht, weder schriftlich noch telefonisch

            Stell dich auf 1-2 weitere böse Briefe ein, aber ignorier es.
            (Auch wenn ich es dreist finde, dass du die Mahnung ignoriert hast)
            in meinem Fall kam nicht mal eine Mahnung(über die ich sehr froh gewesen wäre)

            e: ok wenn die Mahnung an den alten Wohnsitz ging, no offense.
            und nur zur Info, falls die mit dem Gericht drohen: Inkassounternehmen gehen in 98% aller Fälle vor Gericht unter

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              #7
              verbraucherschutz/rechtsberatung

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                #8
                Nicht sehr elitär, wegen dem bisschen Handgeld rumzuheulen. Und wieso zahlen deine persönlichen Angestellten nicht deine Rechnungen? Bist du arm?

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                  #9
                  Zitat von Matt Hughes
                  e: eher rein aus Interesse, wenn ich im Rahmen der krankenhäuslichen Behandlung eine Schulterschiene angezogen bekomme, schließe ich dann automatisch einen Vertrag mit einem dritten Unternehmen, auch wenn ich über die Zuzahlung von 10 Euro nicht informiert werde?
                  Kann mir nicht vorstellen dass du nichts unterschrieben hast wo das irgendwie drin stand.

                  Zu der Inkasso Sache:

                  Zitat von mars
                  verbraucherschutz/rechtsberatung

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                    #10
                    Zitat von Sülo der Boss
                    Laute wie du lernen es einfach nicht anders. wie kann man denn einfach ne Mahnung ignorieren...
                    Lern draus und gut is.

                    Zitat von Just_Roo_it
                    ich würde nicht zahlen.

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                      #11
                      Das Thema hatten wir erst vor Kurzem. Benutze halt die Suche.

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                        #12
                        oh it's this thread again *popcorn*

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                          #13
                          Zitat von Jens Lehmann
                          Kann dir aus eigener Erfahrung sagen: zahl an das Inkasso nicht einen Cent!

                          Überweis' direkt an das Krankenhaus 25€ und gut ist. Wenn sich das Inkasso daraufhin wieder meldet, kontaktierst du die schriftlich und teilst mit, dass du
                          1. Die Hauptforderung beglichen hast
                          2. Den vorhergehenden Brief vom Inkasso nie erhalten hast
                          3. Du keinerlei Kontaktaufnahme von denen wünscht, weder schriftlich noch telefonisch

                          Stell dich auf 1-2 weitere böse Briefe ein, aber ignorier es.
                          (Auch wenn ich es dreist finde, dass du die Mahnung ignoriert hast)
                          in meinem Fall kam nicht mal eine Mahnung(über die ich sehr froh gewesen wäre)

                          e: ok wenn die Mahnung an den alten Wohnsitz ging, no offense.
                          und nur zur Info, falls die mit dem Gericht drohen: Inkassounternehmen gehen in 98% aller Fälle vor Gericht unter
                          #
                          so un nicht anders

                          Kommentar


                            #14
                            Wenn du nicht darüber informiert wurdest und auch ansonsten nichts unterschrieben hast, sehe ich keinen Sinn darin, auch nur einen Cent zu bezahlen.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Matt Hughes
                              e: eher rein aus Interesse, wenn ich im Rahmen der krankenhäuslichen Behandlung eine Schulterschiene angezogen bekomme, schließe ich dann automatisch einen Vertrag mit einem dritten Unternehmen, auch wenn ich über die Zuzahlung von 10 Euro nicht informiert werde?
                              Jeder über 18 Jahre muss bis zu 28 Tagen im Jahr 10 Euro Zuzahlung zu einer stationären Behandlung zahlen. Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das nicht im Behandlungsvertrag drin stand. Ist aber an sich auch gesetzlich so festgelegt im §§ 39 Abs. 4, 61 SGB V. Die Zuzahlung die du leistest wird auch bei der Rechnung, die an die Krankenkasse geht abgezogen.

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