moin
hab einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen, da eine Abbuchung vom 02.12.2014 nicht durchgeführt werden konnte - ich habe am 29.11.2014 im Rossmann für 11,25€ eingekauft.
Die Bezahlung in der Filiale per ECKarte lief ganz normal. Jetzt frage ich mich, wieso kann ich im Geschäft mit der Karte bezahlen, obwohl die Abbuchung dann doch nicht durchgeführt werden kann?!
Naja, nun bin ich offensichtlich in Verzug geraten, habe aber nie eine Mahnung oder ähnliches bekommen, keinen Anruf nichts, womit man die Sache aus der Welt hätte schaffen können. Habe das auf den Kontoauszügen auch nicht registriert, ist also quasi untergegangen.
Ich habe mich ein wenig schlau gemacht und herausgefunden, dass eine Mahnung nicht zwingend erforderlich ist, aber der gewöhnliche Weg, um den jeweils offenen Betrag einzufordern.
Außerdem dies hier:
Inkassokosten müssen Sie dann nicht zahlen, wenn schon bei Beauftragung der Inkassofirma erkennbar war, daß Sie die Hauptforderung nicht erfüllen wollen bzw. aus Geldmangel nicht erfüllen können. Kurzum: Wer Haartz IV-Empfänger oder anderen finanzschwachen Mitmenschen unnötigerweise noch Inkassogebühren aufhalsen möchte, handelt unrechtmäßig
Für mich als Student würde das durchaus zutreffen, da meine Eltern mir finanziell nicht helfen können, ich erst ab Februar 2015 Bafög erhalte und es zeitlich nicht geschafft habe, einem flexiblen Job nachzugehen.
Folgende Forderungen stellt das Inkassounternehmen an mich:
1. Hauptforderung(ursprünglicher Kaufbetrag) 11,25
2. Bankrücklastschriftkosten 16,50
3. Adressermittlungskosten 40,00
4. Verzugskosten 5,89
5. Geschäftsgebühr 45,00
6. Auslagen 9,00
insgesamt 127,64
Muss ich zahlen? Gibt doch sicher rm anwälte, mit Expertenwissen hier
bitte helft mir :(
hab einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen, da eine Abbuchung vom 02.12.2014 nicht durchgeführt werden konnte - ich habe am 29.11.2014 im Rossmann für 11,25€ eingekauft.
Die Bezahlung in der Filiale per ECKarte lief ganz normal. Jetzt frage ich mich, wieso kann ich im Geschäft mit der Karte bezahlen, obwohl die Abbuchung dann doch nicht durchgeführt werden kann?!
Naja, nun bin ich offensichtlich in Verzug geraten, habe aber nie eine Mahnung oder ähnliches bekommen, keinen Anruf nichts, womit man die Sache aus der Welt hätte schaffen können. Habe das auf den Kontoauszügen auch nicht registriert, ist also quasi untergegangen.
Ich habe mich ein wenig schlau gemacht und herausgefunden, dass eine Mahnung nicht zwingend erforderlich ist, aber der gewöhnliche Weg, um den jeweils offenen Betrag einzufordern.
Außerdem dies hier:
Inkassokosten müssen Sie dann nicht zahlen, wenn schon bei Beauftragung der Inkassofirma erkennbar war, daß Sie die Hauptforderung nicht erfüllen wollen bzw. aus Geldmangel nicht erfüllen können. Kurzum: Wer Haartz IV-Empfänger oder anderen finanzschwachen Mitmenschen unnötigerweise noch Inkassogebühren aufhalsen möchte, handelt unrechtmäßig
Für mich als Student würde das durchaus zutreffen, da meine Eltern mir finanziell nicht helfen können, ich erst ab Februar 2015 Bafög erhalte und es zeitlich nicht geschafft habe, einem flexiblen Job nachzugehen.
Folgende Forderungen stellt das Inkassounternehmen an mich:
1. Hauptforderung(ursprünglicher Kaufbetrag) 11,25
2. Bankrücklastschriftkosten 16,50
3. Adressermittlungskosten 40,00
4. Verzugskosten 5,89
5. Geschäftsgebühr 45,00
6. Auslagen 9,00
insgesamt 127,64
Muss ich zahlen? Gibt doch sicher rm anwälte, mit Expertenwissen hier
bitte helft mir :(
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