Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Inkasso

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Inkasso

    moin

    hab einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen, da eine Abbuchung vom 02.12.2014 nicht durchgeführt werden konnte - ich habe am 29.11.2014 im Rossmann für 11,25€ eingekauft.
    Die Bezahlung in der Filiale per ECKarte lief ganz normal. Jetzt frage ich mich, wieso kann ich im Geschäft mit der Karte bezahlen, obwohl die Abbuchung dann doch nicht durchgeführt werden kann?!
    Naja, nun bin ich offensichtlich in Verzug geraten, habe aber nie eine Mahnung oder ähnliches bekommen, keinen Anruf nichts, womit man die Sache aus der Welt hätte schaffen können. Habe das auf den Kontoauszügen auch nicht registriert, ist also quasi untergegangen.

    Ich habe mich ein wenig schlau gemacht und herausgefunden, dass eine Mahnung nicht zwingend erforderlich ist, aber der gewöhnliche Weg, um den jeweils offenen Betrag einzufordern.

    Außerdem dies hier:

    Inkassokosten müssen Sie dann nicht zahlen, wenn schon bei Beauftragung der Inkassofirma erkennbar war, daß Sie die Hauptforderung nicht erfüllen wollen bzw. aus Geldmangel nicht erfüllen können. Kurzum: Wer Haartz IV-Empfänger oder anderen finanzschwachen Mitmenschen unnötigerweise noch Inkassogebühren aufhalsen möchte, handelt unrechtmäßig

    Für mich als Student würde das durchaus zutreffen, da meine Eltern mir finanziell nicht helfen können, ich erst ab Februar 2015 Bafög erhalte und es zeitlich nicht geschafft habe, einem flexiblen Job nachzugehen.

    Folgende Forderungen stellt das Inkassounternehmen an mich:
    1. Hauptforderung(ursprünglicher Kaufbetrag) 11,25
    2. Bankrücklastschriftkosten 16,50
    3. Adressermittlungskosten 40,00
    4. Verzugskosten 5,89
    5. Geschäftsgebühr 45,00
    6. Auslagen 9,00

    insgesamt 127,64

    Muss ich zahlen? Gibt doch sicher rm anwälte, mit Expertenwissen hier

    bitte helft mir :(

    #2
    Zitat von Jens Lehmann
    moin

    hab einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen, da eine Abbuchung vom 02.12.2014 nicht durchgeführt werden konnte - ich habe am 29.11.2014 im Rossmann für 11,25€ eingekauft.
    Die Bezahlung in der Filiale per ECKarte lief ganz normal. Jetzt frage ich mich, wieso kann ich im Geschäft mit der Karte bezahlen, obwohl die Abbuchung dann doch nicht durchgeführt werden kann?!
    Naja, nun bin ich offensichtlich in Verzug geraten, habe aber nie eine Mahnung oder ähnliches bekommen, keinen Anruf nichts, womit man die Sache aus der Welt hätte schaffen können. Habe das auf den Kontoauszügen auch nicht registriert, ist also quasi untergegangen.

    Ich habe mich ein wenig schlau gemacht und herausgefunden, dass eine Mahnung nicht zwingend erforderlich ist, aber der gewöhnliche Weg, um den jeweils offenen Betrag einzufordern.

    Außerdem dies hier:

    Inkassokosten müssen Sie dann nicht zahlen, wenn schon bei Beauftragung der Inkassofirma erkennbar war, daß Sie die Hauptforderung nicht erfüllen wollen bzw. aus Geldmangel nicht erfüllen können. Kurzum: Wer Haartz IV-Empfänger oder anderen finanzschwachen Mitmenschen unnötigerweise noch Inkassogebühren aufhalsen möchte, handelt unrechtmäßig

    Für mich als Student würde das durchaus zutreffen, da meine Eltern mir finanziell nicht helfen können, ich erst ab Februar 2015 Bafög erhalte und es zeitlich nicht geschafft habe, einem flexiblen Job nachzugehen.

    Folgende Forderungen stellt das Inkassounternehmen an mich:
    1. Hauptforderung(ursprünglicher Kaufbetrag) 11,25
    2. Bankrücklastschriftkosten 16,50
    3. Adressermittlungskosten 40,00
    4. Verzugskosten 5,89
    5. Geschäftsgebühr 45,00
    6. Auslagen 9,00

    insgesamt 127,64

    Muss ich zahlen? Gibt doch sicher rm anwälte, mit Expertenwissen hier

    bitte helft mir :(
    Wieso gehst du nicht in den laden und klärst das mit den? Zeigst den brief vielleicht noch ein Kontoauszug das es abgezogen würde und fertig.

    Kommentar


      #3
      In welchen Laden soll ich gehen? Einer Kassiererin Dokumente zeigen oder was meinst du?

      Kommentar


        #4
        Dem Filiallleiter sprechen oder rossmann eine email schreiben? haben doch wohl eine kundenhotline hf

        Kommentar


          #5
          Wir leben im 21. Jahrhundert und du hast keine Möglichkeit vor einem Einkauf in Erfahrung zu bringen, ob dein Konto gedeckt ist bzw. wie hoch dein Einkauf maximal sein darf? Mehr als traurig und musst hoffentlich den vollen Betrag zahlen. Habe gedacht, dass nur mein Bruder so ein Trottel ist und im Kaisers fürn 10er einkauft, mit EC Karte bezahlt und nicht genug Geld aufm Konto hat.

          Kommentar


            #6
            Ich glaube nicht, dass ich mich vor einem internetclown wie dir Mats rechtfertigen muss, wenn mir mal ein Fehler unterläuft.

            Zitat von Mic
            Dem Filiallleiter sprechen oder rossmann eine email schreiben? haben doch wohl eine kundenhotline hf
            werde ich tun, nur ist das, was Rossmann sagt und das vom Inkasso vermutlich unterschiedlich.

            Kommentar


              #7
              eher peinlich, dass die zahlung bei rossmann ohne probleme durchgegangen ist, obwohl das konto nicht gedeckt war. was ist eigentlich aus deinem paket geworden, mats hummels?

              Kommentar


                #8
                würde rossmann 'nen brief schreiben und sinngemäß fragen, wie weit sie eigentlich den arsch offen haben, dass sie dir in oben geschildertem fall mit inkasso und der etwa zehnfache summe daherkommen.

                soll man als kunde bei rossmann nach den einkäufen etwa abbuchungen checken um nachzusehen, ob die summe tatsächlich abgebucht wurde, wenn's im laden offenbar funktioniert? nicht zahlen. gepfefferten brief.

                Kommentar


                  #9
                  wenn die die forderung erstmal an die inkasso abgetreten haben, wird die alles weitere kaum caren. bei rossmann rumweinen kannste dir imo sparen.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Jens Lehmann

                    Inkassokosten müssen Sie dann nicht zahlen, wenn schon bei Beauftragung der Inkassofirma erkennbar war, daß Sie die Hauptforderung nicht erfüllen wollen bzw. aus Geldmangel nicht erfüllen können. Kurzum: Wer Haartz IV-Empfänger oder anderen finanzschwachen Mitmenschen unnötigerweise noch Inkassogebühren aufhalsen möchte, handelt unrechtmäßig
                    Wenn ich das bei google eingebe komme ich auf eine höchst dubiose Seite. Es ist im Übrigen auch wenig überzeugend (aber vielleicht ist mir natürlich ein Urteil entgangen, dass diesen m.E., mit Verlaub, völligen Unsinn bestätigt). Im wesentlichen willst du ne Rechtsberatung, es bietet sich hier eher die Verbraucherschutzzentrale als rm an.

                    Spontan würde ich nach deiner Sachverhaltsschilderung vermuten, dass du dich nicht im Verzug befunden hast und sie daher die geltendgemachten Kosten nicht verlangen können, du also nur den Kaufpreis schuldest (den musst du aber obv zahlen).

                    Kommentar


                      #11
                      wo schreibt der TE denn, dass das konto nicht gedeckt war? er sagt, zahlung im laden sei wie gehabt gelaufen, nur abgebucht wurde es nicht. gründe unbekannt.

                      Kommentar


                        #12
                        Rossmann wird ja das Inkasso dazugeschaltet haben. Das ist jetzt deren Sache. Sehe nicht dass du da viel machen kannst, aber probieren kannst du es natürlich. Wundert mich eher, dass dieses sofort eingeschaltet wird und man nicht mal ein Schreiben oder später eine Mahnung schickt wie es eigentlich überall üblich ist.

                        Kommentar


                          #13
                          Tust du doch. Gestehst es dir ja wenigstens ein :)

                          Zitat von ramses
                          wo schreibt der TE denn, dass das konto nicht gedeckt war? er sagt, zahlung im laden sei wie gehabt gelaufen, nur abgebucht wurde es nicht. gründe unbekannt.
                          Er sagt, dass es in den Kontoauszügen untergegangen ist. Zudem habe ich noch nie einen Fall mitbekommen, in dem ein Inkasso Unternehmen eingeschaltet wurde und keine Abbuchung versucht wurde. Dementsprechend, fand eine Abbuchung statt, sein Konto war nicht gedeckt, Rückbuchung erfolgte und nun muss $$$ für alle Beteiligten außer ihn :)

                          Mein Paket ist btw da :D

                          LG der Internetcl0wn

                          Kommentar


                            #14
                            rossmann=obi=kaisers und kaisers ist ja bekanntlich pleite brauchen wohl jeden cent^^

                            Kommentar


                              #15
                              mit den inkasso-leuten würde ich nicht reden. die lassen ohnehin nicht mit sich reden und denen ist der fall auch vollkommen egal, die haben ihren auftrag und wollen kohle sehen. die haben nichts zu verlieren und lassen schema-f laufen.

                              rossmann hingegen sind drauf und dran 'nen kunden und ggf ruf zu verlieren - grüße an dieses social media-dings.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X