Hallo? Es bringt dir rein gar nichts, dass Geld an Rossmann zu überweisen, da das Inkasso-Unternehmen die Schulden abgekauft hat. Dass das einige echt nicht raffen. Überweis das Geld dem Inkasso und warte ab wie sie reagieren...
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Kompletter schwachsinn! Wenn du dem Inkasso das Geld überweist dann gilt das als schuldeingeständnis! Und schulden abgekauft hat das Inkasso unternehmen auch nicht ^^ ... mach was du willst aber ich kann dir aus mehrfacher erfahrung sagen das du nur die hauptforderung beim hauptforderer zahlen musst!Zitat von FortunaHallo? Es bringt dir rein gar nichts, dass Geld an Rossmann zu überweisen, da das Inkasso-Unternehmen die Schulden abgekauft hat. Dass das einige echt nicht raffen. Überweis das Geld dem Inkasso und warte ab wie sie reagieren...
lg
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keyc
hahaZitat von ImperatorVor kurzen mal gelesen und ist ganz intressant !
http://www.welt.de/finanzen/article135130955/So-gnadenlos-sind-die-neuen-Methoden-beim-Inkasso.html
dann schau mal ob es seriös istImmerhin hat der Bundesgerichtshof schon Ende der 60er-Jahre festgestellt, dass die Forderungseintreibung Sache des Gläubigers ist. Sprich: Er darf sie nicht komplett auslagern. Doch die Praxis sieht anders aus. "Wir haben immer wieder Fälle, in denen etwa eine Einzugsermächtigung bei einem Lebensmittelkauf im Supermarkt geplatzt ist", erzählt Birgit Höltgen, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das geschieht, weil sich vielleicht gerade Buchungen überschneiden und das Konto kurzzeitig im Soll ist. Doch es folgt dann nicht etwa eine Mahnung. "Oft kommt sofort eine Zahlungsaufforderung vom Inkassounternehmen, und aus einem Einkaufsbetrag von elf Euro werden dann umgehend 100 Euro, inklusive Gebühren."
Kommt dann doch Post vom Inkasso-Unternehmen, gilt es, sofort zu reagieren. "Prüfen Sie, ob die Forderungen berechtigt sind", rät Höltgen. Wenn ja, führt an der Zahlung kein Weg vorbei. Geprüft werden sollte aber auch, ob das Inkasso-Unternehmen seriös ist. Dazu muss es im Internet auf der Seite rechtsdienstleistungsregister.de verzeichnet sein.
du verwechselst inkasso mit klagen zu filesharing... wenn dier anspruch berechtigt ist gibt es keine frage zur schuldeingeständniss.... das mit dem schuldenabkauf stimmt allerdings.Zitat von MatzeKompletter schwachsinn! Wenn du dem Inkasso das Geld überweist dann gilt das als schuldeingeständnis! Und schulden abgekauft hat das Inkasso unternehmen auch nicht ^^ ... mach was du willst aber ich kann dir aus mehrfacher erfahrung sagen das du nur die hauptforderung beim hauptforderer zahlen musst!Zitat von FortunaHallo? Es bringt dir rein gar nichts, dass Geld an Rossmann zu überweisen, da das Inkasso-Unternehmen die Schulden abgekauft hat. Dass das einige echt nicht raffen. Überweis das Geld dem Inkasso und warte ab wie sie reagieren...
lg
also fast alles was ich bisher über google gefunden hab widerspricht dir matze total. Hoffe der TE hört auf dich und fällt auf die nase.
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Hatte mal einen ähnlichen Fall. Ich habe per sofortüberweisung.de online bezahlt. Bei dem "Shop" wurde es mir als erfolgreich angezeigt. Auch bei sofortüberweisung.de wurde der Vorgang erfolgreich abgeschlossen. Mein Konto war zu diesem Zeitpunkt gut gefüllt. Habe es jedoch nicht sofort überprüft. Etwas später bekam ich plötzlich ähnliche Inkassopost. Hab denen und sofortüberweisung.de das dann so erklärt wie hier im Thread, nur etwas ausführlicher. Habe dann nur den Betrag gezahlt, den ich zu Beginn hätte zahlen müssen. Hab dann eine Woche später nochmal genau die gleiche Inkassopost bekommen. Dann wieder ne Mail hin, dass ich schon bezahlt hatte, mit Tag und Uhrzeit. Dann nie wieder was gehört.
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keyc
Zitat von Matze@keyc ich rede nicht von Filesharing und habe es selbst 3 mal miterlebt .. aber du weißt es sicher besser ;)
Die haben sie eben doch. Nur die Gebühren sind begrenzt worden und diese sind in diesem fall hier eindeutig zu hoch.Inkassogebühren haben keine rechtliche Grundlage vor allem wie bei dir aufgelistet völlig absurd.
Du redest nicht von filesharing und warum benutzt du dann das wort "schuldeingeständnis".... das ist totaler quatsch. Rossmann als gläubiger weiß das der TE der schuldner ist. Schuldeingeständnis hat eig nur was bei möglichen straftaten und derren ziviel und strafrechtlichen folgen was zu suchen.
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Versuchst du grad besonders gebildet zu wirken? Die Schuld ist in dem Falle der im Bezug auf das Inkassobüro fällige Betrag ;) ... aber hab keine Lust hier rum zu diskutieren laut meinem letzten Wissenstand hat noch kein Inkassobüro die veranschlagten gebühren vor Gericht durchbringen können! Aber zahl mal ... muss dumme Leute geben sonst hätten die ja keinen Gewinn!Zitat von keycZitat von Matze@keyc ich rede nicht von Filesharing und habe es selbst 3 mal miterlebt .. aber du weißt es sicher besser ;)
Die haben sie eben doch. Nur die Gebühren sind begrenzt worden und diese sind in diesem fall hier eindeutig zu hoch.Inkassogebühren haben keine rechtliche Grundlage vor allem wie bei dir aufgelistet völlig absurd.
Du redest nicht von filesharing und warum benutzt du dann das wort "schuldeingeständnis".... das ist totaler quatsch. Rossmann als gläubiger weiß das der TE der schuldner ist. Schuldeingeständnis hat eig nur was bei möglichen straftaten und derren ziviel und strafrechtlichen folgen was zu suchen.
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keyc
nein versuche ich nicht, nur das wort war einfach sowas von fehl am platz....
laut gesetz darf ein inkasso die gebühren genauso wie anwälte erheben, das viele inkasso es trotzdem noch höher machen ist ihre eigene schuld.
Das einzige was ich mich frage ist, nehmen wir an es funktioniert so wie bei deinen storys, das inkasso büro will doch sicherlich trotzdem geld, sei es vom schuldner oder vom gläubiger. Oder verzichten die darauf? ist ja eig ne dienstleistung...
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Das Risiko vor Gericht zu verlieren und die damit verbundenen Kosten ist in den meisten Fällen zu hoch daher werden die den Weg nicht einschlagen und nur n paar monate nerven und mahnungen usw. schicken ... so war es bei mir bei der Deutschen Bahn / Amazon und noch n Dritten Unternehmen ... alles hat sich dann im Laufe der Zeit im Sande verlaufen. Muss aber sagen zu Beginn war ich echt eingeschüchtert da als armer Student 150 Euro Inkasso schon krass sind. Aber wie gesagt das sind nur meine Erfahrungen, jedem das seine.Zitat von keycnein versuche ich nicht, nur das wort war einfach sowas von fehl am platz....
laut gesetz darf ein inkasso die gebühren genauso wie anwälte erheben, das viele inkasso es trotzdem noch höher machen ist ihre eigene schuld.
Das einzige was ich mich frage ist, nehmen wir an es funktioniert so wie bei deinen storys, das inkasso büro will doch sicherlich trotzdem geld, sei es vom schuldner oder vom gläubiger. Oder verzichten die darauf? ist ja eig ne dienstleistung...
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schN
Es gibt kein "Inkassogesetz" und auch keine einheitliche Regelung durch Gerichtsentscheide, was Inkassofirmen verlangen dürfen. Klar ist nur, dass in vielen Fällen zu viel verlangt wird.Zitat von ali.und warum sollten sie vor gericht verlieren?
der te hat einfach nicht gezahlt und es ist zu 100% seine schuld, dass das ganze so "ausgeartet" ist.
wie kommt es eigentlich, dass du ständig probleme mit inkasso hast? bezahlst du deine rechnungen nicht oder was?
Unstreitig wird der TE die Kosten die durch ihn entstanden sind ersetzen müssen. Ob dazu die Inkassokosten zählen und wenn ja in welcher Höhe ist das Problem. Und hier haben Inkassofirmen schon häufig richtig ins Gesicht bekommen vor Gericht. Da wurden Kosten für Mahnschreiben von hunderten von Euro auf ein paar Euro reduziert.
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#iertZitat von schNEs gibt kein "Inkassogesetz" und auch keine einheitliche Regelung durch Gerichtsentscheide, was Inkassofirmen verlangen dürfen. Klar ist nur, dass in vielen Fällen zu viel verlangt wird.Zitat von ali.und warum sollten sie vor gericht verlieren?
der te hat einfach nicht gezahlt und es ist zu 100% seine schuld, dass das ganze so "ausgeartet" ist.
wie kommt es eigentlich, dass du ständig probleme mit inkasso hast? bezahlst du deine rechnungen nicht oder was?
Unstreitig wird der TE die Kosten die durch ihn entstanden sind ersetzen müssen. Ob dazu die Inkassokosten zählen und wenn ja in welcher Höhe ist das Problem. Und hier haben Inkassofirmen schon häufig richtig ins Gesicht bekommen vor Gericht. Da wurden Kosten für Mahnschreiben von hunderten von Euro auf ein paar Euro reduziert.
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Komme aus der Branche
Die Gebühren lassen sich bei cleverer Vorgehensweise leicht einsparen
Schau auf den Rücklastschriftbeleg Deiner Bank ! Dort stehen die Kontodaten
Dorthin überweist Du die Hauptforderung plus gerundet 10 € an Verzugskosten
(Zweckgebunden d.h im Überweisungsträger im Verwendungszweck " Nur HF plus 10 € Verzugskosten)
Anmerkung : Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben
Pro geplatzte Lastschrift wären gem neuen Urteil des Landgericht Potsdam Az. 2 O173/13 nur € 3,65 an Gebühren zu zahlen - unabhängig davon was in den AGBs des Unternehmens steht
Die HF muß vom Tisch - Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassokosten ist aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung absurd ( Brauchst Du Gerichtsurteile dann noch mal Bescheid sagen )
Am Besten Du weist nach dem kommenden Inkassobrief die Forderung vollumfänglich zurück und untersagst die Kontaktaufnahme per Telefon ausdrücklich
Rechne trotzdem mental mit weiteren bösen Briefen der Inkassobude
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Hau doch mal die Urteile, in denen gewisse Beträge festgesetzt sind in nen Blog hier auf rm, bekommste auch bissel fame :DZitat von dzuiballeKomme aus der Branche
Die Gebühren lassen sich bei cleverer Vorgehensweise leicht einsparen
Schau auf den Rücklastschriftbeleg Deiner Bank ! Dort stehen die Kontodaten
Dorthin überweist Du die Hauptforderung plus gerundet 10 € an Verzugskosten
(Zweckgebunden d.h im Überweisungsträger im Verwendungszweck " Nur HF plus 10 € Verzugskosten)
Anmerkung : Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben
Pro geplatzte Lastschrift wären gem neuen Urteil des Landgericht Potsdam Az. 2 O173/13 nur € 3,65 an Gebühren zu zahlen - unabhängig davon was in den AGBs des Unternehmens steht
Die HF muß vom Tisch - Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassokosten ist aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung absurd ( Brauchst Du Gerichtsurteile dann noch mal Bescheid sagen )
Am Besten Du weist nach dem kommenden Inkassobrief die Forderung vollumfänglich zurück und untersagst die Kontaktaufnahme per Telefon ausdrücklich
Rechne trotzdem mental mit weiteren bösen Briefen der Inkassobude
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