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    #46
    Zitat von Terence Hill
    Habe bei einem Kunden auch das Problem das er 2 Wochen warten müssen weil der Hersteller im Betriebsurlaub ist. Normallieferzeit wären 3 Werktage. Dem hab ich aber wenigstens bescheid gesagt, weil Elite.
    Habe das wichtige mal markiert. Man kann (muss aber nicht) Verständnis dafür haben.



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      #47
      Kaufvertrag erst zustande gekommen beim versand der ware im internet.
      Falls noch keine Versandmail erhalten kannst du alles stornieren

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        #48
        Zitat von overkill
        Der 29. muss nicht zwangsläufig mitgezählt werden, da die Bestellung an diesem Tag erst zustande gekommen ist. Der 31. muss nicht mitgezählt werden, weil an diesem Tag nicht zwangsläufig (voll) gearbeitet wird.
        Der 5. ist unter Umständen ein Brückentag (wie jemand anders hier schon geschrieben hat).
        Samstage sind nicht zwangsläufig Werktage (siehe auch unten).
        Er hat kurz nach Mitternacht am 29. bestellt. Da der Auftrag zu Arbeitsbeginn eingegangen ist, wird der 29. mitgezählt. Der 31. ist kein gesetzlicher Feiertag. Der 5. ist kein gesetzlicher Feiertag, normalerweise ist der 6. noch nicht mal ein Feiertag. Ebenso ist der Samstag offiziell ein Werktag.
        http://de.wikipedia.org/wiki/Werktag
        http://www.bild.de/auto/service/verkehrsrecht/samstag-sonnabend-werktag-irrtuemer-verkehrsrecht-32014306.bild.html

        lies doch bitte einfach, was ich schreibe und hör auf, die Welt da draußen zu ignorieren? Es ist nunmal FAKT, dass viele Unternehmen nicht oder nicht voll beschäftigen am 31., dass wir uns noch immer in einer Haupturlaubszeit befinden und Werktage dann nunmal nicht stur Werktage sind?
        FAKT ist folgendes:
        Nach § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

        Wenn man einen Versandhandel betreibt, dann ist die Schnelligkeit der Lieferung ein wesentlicher Bestandteil der Dienstleistung.
        Ist ja toll wenn man dann seine eigenen Definitionen von Werktagen kreiert und auf Personalengpässe nicht reagiert, kann man ja gerne machen. Nur dann muss man sich nicht beschweren, wenn der Kunde den Kaufvertrag storniert und beim nächsten Mal lieber auf einen anderen Anbieter zugreift.

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          #49
          spätestens beim bild/auto/services-link war ich restlos überzeugt.

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            #50
            Zitat von Mats Hummels
            Gut zu wissen, danke dafür. Wenn das dann wirklich einfach in den Briefkasten geworfen wird, dann wird es halt per Retoure zurückgeschickt. Versand werde ich da definitiv nicht für zahlen und falls ich muss, mache ich halt Stress bei Amazon. Wird sich schon irgendwie regeln lassen und ich hol mir das Produkt halt morgen im Laden.
            Löl, aus trotz verweigerst du morgen die Annahme des Pakets und holst es dir lieber im Laden?

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              #51
              Zitat von Johi
              Zitat von Mats Hummels
              Gut zu wissen, danke dafür. Wenn das dann wirklich einfach in den Briefkasten geworfen wird, dann wird es halt per Retoure zurückgeschickt. Versand werde ich da definitiv nicht für zahlen und falls ich muss, mache ich halt Stress bei Amazon. Wird sich schon irgendwie regeln lassen und ich hol mir das Produkt halt morgen im Laden.
              Löl, aus trotz verweigerst du morgen die Annahme des Pakets und holst es dir lieber im Laden?
              So in etwa. Ich bin nun mal morgen nach den Ferien das erste mal wieder in Bochum und dann werde ich es mir im Laden holen. Es ist ja nicht mal sicher, ob meine Ware morgen wirklich kommt.

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                #52
                Zitat von Henrikh Mkhitaryan
                Spoiler: 
                Er hat kurz nach Mitternacht am 29. bestellt. Da der Auftrag zu Arbeitsbeginn eingegangen ist, wird der 29. mitgezählt. Der 31. ist kein gesetzlicher Feiertag. Der 5. ist kein gesetzlicher Feiertag, normalerweise ist der 6. noch nicht mal ein Feiertag. Ebenso ist der Samstag offiziell ein Werktag.
                http://de.wikipedia.org/wiki/Werktag
                http://www.bild.de/auto/service/verkehrsrecht/samstag-sonnabend-werktag-irrtuemer-verkehrsrecht-32014306.bild.html

                lies doch bitte einfach, was ich schreibe und hör auf, die Welt da draußen zu ignorieren? Es ist nunmal FAKT, dass viele Unternehmen nicht oder nicht voll beschäftigen am 31., dass wir uns noch immer in einer Haupturlaubszeit befinden und Werktage dann nunmal nicht stur Werktage sind?
                FAKT ist folgendes:
                Nach § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
                Wer sagt, dass der 29. mitgezählt wird? Du? Na dann. Ich sage, es muss nicht so sein.
                Habe nie behauptet, dass der 31. ein gesetzlicher Feiertag ist.
                Habe nie behauptet, dass der 5. ein gesetzlicher Feiertag ist.
                Wenn sich der Versandhandel in einem Bundesland befindet, in dem der 6. ein Feiertag ist, dann ist der 6. normalerweise ein Feiertag.

                Habe auch nie behauptet, dass der Samstag KEIN Werktag ist. Es ist nur FAKT, dass die Post (von denen der Versandhandel abhängig ist), am Samstag keine Pakete abholt (Sonderkonditionen mit Amazon und Co mal außen vor).

                FAKT ist auch, dass nicht nur kleinere Onlineshops zwischen den Jahren aufgrund personellen Engpasses, Feier- und Urlaubstagen verzögert versenden (Beispie aus eigener Erfahrung: Adidas, Hugo Boss). Es ist völlig legitim, dass sich Lieferungen verzögern. FAKT ist auch, dass 6 Werktage keine "außerordentlich lange" Zeit sind. Du kannst nun noch so viele Paragraphen und Bildlinks posten. Gesunder Menschenverstand ist hierzulande ab und an dennoch vorausgesetzt.

                Kann mich da nur wiederholen: Du solltest einfach lesen, was ich schreibe, dann sparst du dir deine unnötigen Kommentare, in denen du witzigerweise auf die wirklich wichtigen Aussagen gar nicht eingehst.

                Spoiler: 
                Wenn man einen Versandhandel betreibt, dann ist die Schnelligkeit der Lieferung ein wesentlicher Bestandteil der Dienstleistung.
                Ist ja toll wenn man dann seine eigenen Definitionen von Werktagen kreiert und auf Personalengpässe nicht reagiert, kann man ja gerne machen. Nur dann muss man sich nicht beschweren, wenn der Kunde den Kaufvertrag storniert und beim nächsten Mal lieber auf einen anderen Anbieter zugreift.
                Niemand hat eine eigene Definition von Werktagen kreiert und auf Personalengpässe während Urlaubszeiten reagieren quasi nie mit Neueinstellungen. Ebenfalls beschwert sich niemand darüber, dass er den Kaufvertrag storniert und auf andere Anbieter zurückgreift.

                Ich werfe den Ball aber gerne zurück: Wer bei einem kleinen Versandhandel bestellt, muss sich nicht beschweren, dass er beim Jahreswechsel etwas länger auf seine Ware warten muss. Und auch hier kann ich mich nur wiederholen: Bitte lies doch, was ich schreibe, wenn du schon meinst, darauf reagieren zu müssen.

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                  #53
                  Du kannst nun noch so viele Paragraphen und Bildlinks posten. Gesunder Menschenverstand ist hierzulande ab und an dennoch vorausgesetzt.
                  aber es gab doch die frist!!11elf
                  könnte bei solchen menschen echt kotzen: heulen rum und haben mitleid, wenn wallraff mal wieder etwas "aufgedeckt" hat aber zwei wochen später rastet man wieder wegen kleinigkeiten im service aus. bist du noch nie zu spät gekommen? im übrigen checkt man vorher die bewertungen und regt sich dann nicht nachher darüber auf, dass etwas mehr als vorhersehbares tatsächlich eingetreten ist.

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                    #54
                    Ich verstehe das Problem nicht

                    Voraussichtlicher Liefertermin: Mittwoch, 31. Dezember 2014 - Montag, 5. Januar 2015
                    Wo steht da, dass das Paket GARANTIERT bis zum 5. Januar 2015 da ist?

                    Übrigens:

                    Mit dem neuen Widerrufsrecht seit dem 13. Juni 2014 reicht es nicht mehr aus eine Ware nicht anzunehmen oder kommentarlos per Retoure zurückzugeben, man muss den Widerruf schriftlich formulieren.

                    amazon und einige andere sehen das nicht so eng und handhaben es wie vorher, sprich man muss keinen Widerruf formulieren, das bloße Rücksenden der Ware reicht, bei anderen Versandhändlern kann es halt aber anders sein und wenn es zum Streit wegen eines nicht formulierten Widerrufs ist der Händler im Recht

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                      #55
                      meine erfahrung: nicht aus der packstation abgeholt, ging zurück, habs geld nach nen paar Tagen wieder bekommen

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                        #56
                        Nur um hier mal noch was zu delivern :D

                        Bis jetzt kam noch nix an haha

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