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Azubi - Wohngeld Frage

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    Azubi - Wohngeld Frage

    Hallo Freunde,

    ich befinde mich jetzt seit ner Weile in ner Ausbildung und würde gerne demnächst ausziehen. Da das Gehalt von der Ausbildung für ne Wohnung relativ knapp bemessen ist und ich weiß, dass ich BAB nicht bekommen werde (Wohne nur 5 Mins von der Arbeit weg), wollte ich mal fragen, ob sich jemand bezüglich Wohngeld besser auskennt als ich.

    Mir ist bewusst, dass BAB erst einmal abgelehnt werden muss und ich dann den Antrag stellen kann. Jedoch kann ich ja schlecht erst eine Wohnung mieten, falls der Wohngeld Antrag doch abgelehnt wird.

    Vllt kann mir jemand etwas näheres dazu sagen. Danke! :)

    #2
    das ist sehr sehr sehr unterschiedelich von bundesland zu bundesland und auch noch von stadt zu stadt was konkretes wirst du nur erfahren wenn du dich vor ort bei der bürgerberatung selbst informierst

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      #3
      Was hat die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte mit deiner BAB zu tun?

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        #4
        Zitat von kartoffelhexler
        Was hat die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte mit deiner BAB zu tun?
        jupp hatte Sie auch beantragt und dachte ich bekomme nix. Entfernung hat Ansich damit nichts zu tun, bekommst halt mehr Geld für Fahrtkosten wenn du weiter weg wohnst.
        Aber du hast leider recht, erst den Mietvertrag unterschreiben, dann beantragen. Sonst wimmeln dich alle ab und sagen du bekommst nix.

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          #5
          BAB bezieht sich lediglich auf das Gehalt von dir und das deiner Eltern. Deine Eltern sind während deiner Ausbildung unterhaltspflichtig. Sollten diese also eine gewisse obergrenze überschreiten, müsstest du in der Theorie deinen Unterhalt einklagen. In der Praxis bedeutet das allerdings nur, dass du kein BAB bekommst. Liegen sie drunter (deine eltern), hast du anspruch eines BAB ausgleiches zum Gehalt bis zu 900~ €, damit kommt man aber auch nicht sehr weit wie du sicherlich merkst.

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            #6
            Okay danke. Im Internet steht fast überall, dass man BAB nur dann bekommt, wenn man 1,5 Std. vom Arbeitsplatz wegwohnt. Nungut, ich werd mich dann mal nach ner Wohnung umschauen. Und dann wird man ja sehen

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              #7
              Zitat von Shinjiii
              Okay danke. Im Internet steht fast überall, dass man BAB nur dann bekommt, wenn man 1,5 Std. vom Arbeitsplatz wegwohnt. Nungut, ich werd mich dann mal nach ner Wohnung umschauen. Und dann wird man ja sehen
              Tu dir selber einen gefallen und bleibe während deiner Ausbildung bei deinen Eltern..... es ist echt nicht witzig eine Wohnung zu finanzieren mit BAB.... eine WG evtl vlt noch aber auch schon schwierig. Kannst mal locker 500€ für ne Wohnung + Strom rechnen, je nachdem wo du wohnst. Dann brauchste noch 80€ fürs youngticket. Es bleiben dir also noch pi mal daumen ca. 300€ übrig, da haste aber noch nichts im Kühlschrank, noch keine Internet oder Handyrechnung gezahlt, keine Zigarette geraucht kein Bday geld für andere ausgegeben und und und..... noch dazu lassen die sich mit dem BAB gerne mal sehr lange zeit (2-3 Monate bevor € fließen, alle 18 monate muss ein neuer antrag gestellt werden).

              Ausserdem landest du teilweise sogar trotzdem noch unterm Hartz 4 satz. Dein Kindergeld wird natürlich angerechnet falls du noch welches bekommst. Also landest du in jedem fall zwischen 800-900€... dafür das ganze palaber?! :x such dir lieber nen nebenjob falls dus unbedingt willst... dann kannste insgesamt über 1k kommen und das ist eigentlich schon echt das minimum um zu leben mmn.

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                #8
                Lebe von 600Euro in einer

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                  #9
                  Zitat von Terms
                  Zitat von kartoffelhexler
                  Was hat die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte mit deiner BAB zu tun?
                  jupp hatte Sie auch beantragt und dachte ich bekomme nix. Entfernung hat Ansich damit nichts zu tun, bekommst halt mehr Geld für Fahrtkosten wenn du weiter weg wohnst.
                  Aber du hast leider recht, erst den Mietvertrag unterschreiben, dann beantragen. Sonst wimmeln dich alle ab und sagen du bekommst nix.
                  genau da liegt die misere
                  wenn er im anschluss nix kriegt, steht er mit nem mietvertrag da, den er nicht berappen kann
                  weiß er nicht, ob ers kriegt, weiß er auch nich ob er sich die hütte leisten kann
                  um zu wissen, dass ers kriegt, muss er aber den vertrag einreichen

                  gut behindert

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