druch den wind den halt verloren?? =D mit was für lauchs hängst du denn rum bruder?
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Keine Ankündigung bisher.
Beifaher verursacht sachschaden
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Tim_
Bei der aktuellen Wetterlage kann das durchaus passieren, dass mal eine starke Böe vorbeirauscht und die Tür mitnimmt.Zitat von sinnermandruch den wind den halt verloren?? =D mit was für lauchs hängst du denn rum bruder?
Spoiler:Dafür müsste die Tür aber sehr leicht und gängig sein.
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Quelle? Bitte Bußgeldkatalog oder Gesetz oder ähnliches angeben. Hab ich noch nie gehört, dass es sowas geben soll. Weder in Bayern, noch in SA, SH, HH, NDS gibt es sowas.Zitat von WSKonFireOk, man zahlt nicht dafür, dass die Polizei rauskommt. Man bezahlt ein Bußgeld für einen Unfall mit Sachbeschädigung. Ob die Polizei selbst rauskommt oder nicht ist egal.
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unfall mit sachbeschädigung zahlt man als verursacher erstmal pauschal 35€ ... bin grade zu fall dir ne quelle zu suchen, aber das steht so 100% im bußgeldkatalog.Zitat von t0pGuNQuelle? Bitte Bußgeldkatalog oder Gesetz oder ähnliches angeben. Hab ich noch nie gehört, dass es sowas geben soll. Weder in Bayern, noch in SA, SH, HH, NDS gibt es sowas.Zitat von WSKonFireOk, man zahlt nicht dafür, dass die Polizei rauskommt. Man bezahlt ein Bußgeld für einen Unfall mit Sachbeschädigung. Ob die Polizei selbst rauskommt oder nicht ist egal.
http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrsteilnehmer/RechteUndPflichten/Bussgeldkatalog/bussgeldkatalog_node.html
hf beim suchen du ungläubiger.
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keira
durch den wind den halt verloren?
wer ist er? keira?
iksdeh wäre lustig gewesen als ich noch 59kg schwer war
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tjo, kann ich so bestätigen. auffahrunfall, polizei gerufen. durfte 35€ für nichts bezahlen. (o-ton polizist: wer den anderen von hinten küsst ist schuld)Zitat von chaPeLunfall mit sachbeschädigung zahlt man als verursacher erstmal pauschal 35€ ... bin grade zu fall dir ne quelle zu suchen, aber das steht so 100% im bußgeldkatalog.Zitat von t0pGuNQuelle? Bitte Bußgeldkatalog oder Gesetz oder ähnliches angeben. Hab ich noch nie gehört, dass es sowas geben soll. Weder in Bayern, noch in SA, SH, HH, NDS gibt es sowas.Zitat von WSKonFireOk, man zahlt nicht dafür, dass die Polizei rauskommt. Man bezahlt ein Bußgeld für einen Unfall mit Sachbeschädigung. Ob die Polizei selbst rauskommt oder nicht ist egal.
http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrsteilnehmer/RechteUndPflichten/Bussgeldkatalog/bussgeldkatalog_node.html
hf beim suchen du ungläubiger.
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Auf deiner geposteten Seite stehts nicht, dafür hier:
http://www.kba.de/DE/ZentraleRegiste...cationFile&v=4
101000 Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden.
(B - 0) 35,00
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
101006 Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden.
(B - 0) 35,00
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
101012 Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sachschaden.
(B - 0) 35,00
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Wieder was gelernt, hatte ich noch nie gehört und musste ich auch nie zahlen.
PS:
101036 Sie behinderten +) Andere, indem Sie ihnen das Einordnen im sogenannten Reißverschlussverfahren nicht ermöglichten.
(B - 0) 20,00
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Wäre so göttlich, wenn das mal verfolgt werden würde. Der Staat würde reich!
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