Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bonuszahlung - Frage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bonuszahlung - Frage

    Hallo,

    folgende Situation:
    Arbeite im Rahmen der Betreuung von behinderten Kindern / Erwachsenen wie einige Kollegen auf Minijobbasis, während einige auch auf Werkstudentenbasis tätig sind.

    Die Festangestellten haben nun eine "Bonuszahlung" (so wird es in der Abrechnung statt Weihnachtsgeld genannt) von 150€ erhalten. Haben unsere Gruppen im Rahmen der Gleichberechtigung (http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html) innerhalb des Betriebs auch Recht auf eine Bonuszahlung?

    Arbeitsrecht-Jura-Studenten vor!

    #3
    Natürlich habt ihr Anrecht auf Sonderzahlungen, sofern diese Festangestellten gewährt wird. Allerdings nicht in voller Höhe:
    d.h. Wenn du sagen wir mal 10 Stunden die Woche arbeitest, der Vollangestellte allerdings 40, dann steht dir auch nur 1/4 zu. Bei 150€ Sind das dann ja gerade mal 37,5€. Ob du deswegen dein Arbeitsverhältnis aufs Spiel setzen solltest, ist eine andere Frage.a

    Kommentar


      #4
      Nunja, besser als nichts, es wäre sogar mehr dann. ;) Geht halt vielen im betrieb aufn Keks. Mir persönlich ist es nicht so wichtig.

      Mal gucken, wie das zur Sprache gebracht wird.

      Kommentar


        #5
        Und genau das ist der Grund warum in .de so ungern über Geld gesprochen wird.
        Sobald mal jemand durchsickern lässt, was er vom Arbeitgeber bekommt, werden immer gleich alle neidisch und meinen sie müssten das Selbe bekommen... das ist so arm.

        Wenn du meinst, du hast eine Sonderzahlung verdient, dann geh zu deinem Chef und regle das mit dem.
        Wenn er das auch so sieht, wirst du sie bekommen. Wenn er das nicht so sieht kannst du
        a.) kündigen
        b.) den Job behalten und akzeptieren, dass du keine Sonderzahlung kriegst.

        Immer gleich das geschreie nach dem Gesetz... ist ja furchtbar.

        Aber für alles andere bräuchte man halt mal Eier.

        Kommentar


          #6
          keine Ahnung wo dein Problem ist, du scheinst einige zu haben.
          Kann ich mir deine Eier mal leihen? Bist bestimmt ein super Typ :D

          Kommentar


            #7
            Zitat von Cpt. Obvious
            Und genau das ist der Grund warum in .de so ungern über Geld gesprochen wird.
            Sobald mal jemand durchsickern lässt, was er vom Arbeitgeber bekommt, werden immer gleich alle neidisch und meinen sie müssten das Selbe bekommen... das ist so arm.

            Wenn du meinst, du hast eine Sonderzahlung verdient, dann geh zu deinem Chef und regle das mit dem.
            Wenn er das auch so sieht, wirst du sie bekommen. Wenn er das nicht so sieht kannst du
            a.) kündigen
            b.) den Job behalten und akzeptieren, dass du keine Sonderzahlung kriegst.

            Immer gleich das geschreie nach dem Gesetz... ist ja furchtbar.

            Aber für alles andere bräuchte man halt mal Eier.
            wozu gibts denn dann das gesetz deiner meinung nach?

            Kommentar


              #8
              das gesetz gibt es aus purer langeweile ist doch klar... das gesetz gibt es obv das man zumindest juristisch gesehen auf sicheren füssen steht und es soll menschen geben wo die sonderzahlung evlt wichtiger ist als der job den man nächste woche wechseln kann...

              Man spricht eig nirgends gerne über Geld nicht nur in deutschland und das man das bekommen will was einem zusteht... wo kommen wir denn da hin, nächste woche wollen dann auch noch alle fair belohnt werden.... ne ne das soll das dumme fußvolk mal lieber so mit dem chef klären und wenn er nein sagt dann sucht der chef sich eben einen anderen polen ders für die hälfte macht und erst gar nicht traut den chef zu fragen...

              Kommentar


                #9
                Wenn man das gleiche macht, sollte man auch das gleiche bekommen dafür. Alles andere macht einfach keinen Sinn! Weil genau deswegen gibts ja auch so nen Neid, weil eben der eine mehr bekommen kann als der andere (anderes Besch.-Verh., Leiharbeiter, mehr gefordert beim Berwerbungsgespräch, außerplanmässige Gehaltserhöhung usw.), obwohl beide exakt dasselbe machen.

                Ist ja genauso bei Stipendien, wo man meist weniger hat, als wenn man richtig beschäftigt wird, wegen Krankenversicherung usw. Einfach total schwachsinnig mMn und durchaus gerechtfertigt da mit dem Gesetz anzukommen.

                Kommentar


                  #10
                  Das Gesetz sollte man bemühen, wenn man sich nicht einigen kann. Davor kann man doch einfach mal das klärende Gespräch suchen. Oder ist das zu viel verlangt?

                  Stell dir einfach mal vor, du bist "Chef" von 20 Leute. 10x Fest Angestellte, 10x 450Euro Jobber. Du zahlst deinen Festangestellten wie du es mit ihnen evtl im Arbeitsvertrag vereinbart hast zu Weihnachten eine Sonderzahlung.

                  Jetzt macht ein 450Euro Jobber mit dir nen Termin und sagt dir "Nach Paragraph XY habe ich das Recht auf eine Sonderzahlung".
                  Super Ausgangslage oder? Da ist die Stimmung doch gleich mal richtig gut.

                  Jetzt nehmen wir mal die selbe Situation anders rum.
                  Du hast den Termin mit dem 450 Euro Jobber und der sagt dir einfach ganz offen, dass er das nicht OK findet, dass er das selbe arbeitet und keine Sonderzahlung bekommt.
                  Merkst du was? Jetzt hast du als Chef die Möglichkeit darüber nachzudenken ohne gleich an die Wand gestellt zu werden.
                  Und vielleicht fällt dem Chef just in dem Moment auf, dass diese Anmerkung vollkommen richtig ist, und dass er ja grundsätzlich gerne bereit bist den 450Euro Leuten auch eine Sonderzahlung zu geben.
                  Da hat er nur nie vorher drüber nachgedacht.

                  Wenn du deinem AG direkt mit Recht und Gesetz kommst, setzt du ihn unter Druck. Und das ist Gift für ein gutes Arbeitsverhältnis.
                  Aber dem AG ehrlich sagen was einen wurmt, das verlangt Rückgrat. Die Ergebnisse können aber, unabhängig von der eigentlichen Rechtslage, für dich als AN besser sein als wenn du strikt aufs Gesetz pochst.

                  Im Endeffekt fahren AG und AN in einem entspannten und von beiden Seiten als fair empfundenem Arbeitsverhältnis am besten.
                  Unabhängig davon was genau im Gesetzbuch steht.

                  Mein AG verlangt zB auch manchmal Dinge von mir, die er nach geltendem Recht nicht verlangen kann wenn hier die Hütte brennt.
                  Dafür habe ich an anderer Stelle mehr Freiheiten als das Recht vorsieht.
                  Das ist eine Win-Win Situation. Setzt aber voraus, dass wir miteinander reden.

                  Kommentar


                    #11
                    evtl haben manche Menschen ja auch einfach ein "Recht" auf etwas und sind sich dessen nich bewusst(und informieren sich)
                    andersrum gäbe es viele, die davon nichts wissen und tatsächlich benachteiligt werden
                    aber gut

                    Kommentar


                      #12
                      in zukunft bekommt dann keiner mehr bonuszahlungen :)

                      Kommentar


                        #13
                        Zitat von Cpt. Obvious
                        Das Gesetz sollte man bemühen, wenn man sich nicht einigen kann. Davor kann man doch einfach mal das klärende Gespräch suchen. Oder ist das zu viel verlangt?

                        Stell dir einfach mal vor, du bist "Chef" von 20 Leute. 10x Fest Angestellte, 10x 450Euro Jobber. Du zahlst deinen Festangestellten wie du es mit ihnen evtl im Arbeitsvertrag vereinbart hast zu Weihnachten eine Sonderzahlung.

                        Jetzt macht ein 450Euro Jobber mit dir nen Termin und sagt dir "Nach Paragraph XY habe ich das Recht auf eine Sonderzahlung".
                        Super Ausgangslage oder? Da ist die Stimmung doch gleich mal richtig gut.

                        Jetzt nehmen wir mal die selbe Situation anders rum.
                        Du hast den Termin mit dem 450 Euro Jobber und der sagt dir einfach ganz offen, dass er das nicht OK findet, dass er das selbe arbeitet und keine Sonderzahlung bekommt.
                        Merkst du was? Jetzt hast du als Chef die Möglichkeit darüber nachzudenken ohne gleich an die Wand gestellt zu werden.
                        Und vielleicht fällt dem Chef just in dem Moment auf, dass diese Anmerkung vollkommen richtig ist, und dass er ja grundsätzlich gerne bereit bist den 450Euro Leuten auch eine Sonderzahlung zu geben.
                        Da hat er nur nie vorher drüber nachgedacht.

                        Wenn du deinem AG direkt mit Recht und Gesetz kommst, setzt du ihn unter Druck. Und das ist Gift für ein gutes Arbeitsverhältnis.
                        Aber dem AG ehrlich sagen was einen wurmt, das verlangt Rückgrat. Die Ergebnisse können aber, unabhängig von der eigentlichen Rechtslage, für dich als AN besser sein als wenn du strikt aufs Gesetz pochst.

                        Im Endeffekt fahren AG und AN in einem entspannten und von beiden Seiten als fair empfundenem Arbeitsverhältnis am besten.
                        Unabhängig davon was genau im Gesetzbuch steht.

                        Mein AG verlangt zB auch manchmal Dinge von mir, die er nach geltendem Recht nicht verlangen kann wenn hier die Hütte brennt.
                        Dafür habe ich an anderer Stelle mehr Freiheiten als das Recht vorsieht.
                        Das ist eine Win-Win Situation. Setzt aber voraus, dass wir miteinander reden.
                        deine naive denke ist echt niedlich

                        Kommentar


                          #14
                          Zitat von mars
                          Zitat von Cpt. Obvious
                          [...]
                          deine naive denke ist echt niedlich
                          Warum? De Frage, b man aufs Recht zurückgreifen soll oder nicht, ist ein typisches iteriertes Prisoners Dilemma, bei dem beide nur verlieren, wenn sie aufhören zu kooperieren.

                          Kommentar


                            #15
                            Zitat von Thorondor
                            Warum? De Frage, b man aufs Recht zurückgreifen soll oder nicht, ist ein typisches iteriertes Prisoners Dilemma, bei dem beide nur verlieren, wenn sie aufhören zu kooperieren.
                            Die Frage nach der Anwendung des Rechts oder des Rechts überhaupt ist kein Dilemma, schon garkein typisches, bei dem beide nur verlieren. Das Recht schafft Ausgleich, auf der Grundlage von Grundsätzen und Normen, die historisch gewachsen sind und gerade ein "entspanntes und von beiden Seiten als fair empfundenes Verhältnis" ermöglichen.

                            Das fängt an bei Normenkollisionen im Verfassungsrecht und praktischer Konkordanz, d.h. dem schonenden Ausgleich von Grundrechten und hört im Privatrecht bei der Rückabwicklung von unfairen Vermögensverschiebungen auf.

                            Das alles umso mehr, alsdass das Recht nicht nur Zweipersonenverhältnisse ins Auge nimmt, sondern Verhaltenskoordination in Gemeinschaften (Familie, Gemeinde, Staat) ermöglicht und regelt, weil Einzelne ihr Handeln nach normativen Verhaltensrichtlinien aufeinander abstellen. Das Recht ist schließlich nicht im luftleeren Raum erfunden worden, sondern mit fortschreitender Zivilisation mitgewachsen.

                            Kurz gesagt: Zweck des Rechts ist es ein erträgliches Zusammenleben der Menschen zu ermöglichen

                            Cpt. Obvious ging es aber nur um die psychologische Wirkung der Handlungsweise von Prozesshanseln und Menschen, die, weil sie einen Rechtssatz aufgeschnappt haben, glauben sich an der Macht des Gesetzes berauschen zu müssen und es als Mittel der Konfrontation missbrauchen. Er setzt in seinen abstrakten Ausführungen nur etwas unglücklich diesen Missbrauch mit dem Recht oder dem Gesetz gleich, während seine Beispiele diese Handlungsweise nicht unberechtigt kritisieren und für Mediation anstatt Prozess plädieren.

                            Zum Fall:

                            Der Hinweis auf den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist zutreffend, ich möchte aber, wie im Artikel der Zeit, unterstreichen, dass Ungleichbehandlungen wegen sachlichen Grundes statthaft sein können.

                            Leider gibt der Thread keinen Hinweis darauf, was Grundlage der Sondervergütung / Gratifikation ist oder sein könnte. Im Hinblick auf § 4 I TzBfG ist die Dauer der Arbeitzeit als Kriterium für die Sondervergütung jedenfalls nicht statthaft, das gilt gerade auch für Werkstudenten (BAG, Urt. v. 12.6.1996 AP BGB § 611 Werkstudent Nr. 4 unter II.).

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X